Lokal in ZugSeniorenumzug in Zug – was lokal zählt
Ob Altstadt am See, Wohnung in der Neustadt, Haus in Oberwil oder am Zugerberg: Wir zügeln in der ganzen Stadt Zug.
Die Stadt Zug zählt 32'160 Einwohnerinnen und Einwohner (31.12.2025) und 14'341 Haushalte; 37,6 Prozent davon sind Einpersonenhaushalte. Freie Wohnungen sind rar: Am 1. Juni 2026 standen laut Leerwohnungszählung 0,17 Prozent leer, 27 Wohnungen in der ganzen Stadt. Wer im Alter kleiner wohnen will, kann sich für eine städtische Alterswohnung anmelden und zieht um, sobald eine frei wird.
Wohnen Angehörige in Luzern, Zürich oder weiter weg, planen wir mit ihnen am Telefon oder per WhatsApp. Die kostenlose Besichtigung (45 Minuten) machen wir vor Ort in Zug oder per WhatsApp-Video. Danach folgt die schriftliche Offerte innert 24 Stunden (Mo–Fr). Fahrkosten innerhalb der Schweiz sind inbegriffen.
In Zug planen wir drei Arten von Seniorenumzügen. Aus der Wohnung oder dem Haus in eine kleinere Wohnung. In eine städtische Alterswohnung oder ein betreutes Wohnangebot. Oder ins Zimmer eines Alterszentrums, wo nur ausgewählte Möbel Platz haben. Jede Art braucht eine andere Planung beim Aussortieren und Einräumen.
32'160 Einwohner (31.12.2025) · 14'341 Haushalte · 0,17 % leere Wohnungen (1.6.2026) · 89 städtische Alterswohnungen an 3 StandortenKanton ZugAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Zug
Lokale Tipps für Zug
- Für eine städtische Alterswohnung früh das Anmeldeformular der Stadt ausfüllen.
- Vor dem Entscheid die kostenlose Beratung der Fachstelle Alter und Gesundheit nutzen.
- Die Kündigung auf den 31. März, 30. Juni oder 30. September legen, wenn der Vertrag nichts anderes sagt.
- Beim Heim nach Zimmergrösse, Einzugstag und Halteplatz für den Lieferwagen fragen.
- Dokumente, Schmuck und Medikamente in eine eigene Tasche packen.
- Nach dem Umzug Krankenkasse, Post, Bank und Hausarzt über die neue Adresse informieren.
Wir organisieren das
Halteverbot in Zug
Damit der Lieferwagen nahe beim Eingang stehen kann, an der alten Wohnung und am neuen Ort, braucht es je nach Strasse eine Regelung. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir: Für die Gemeindestrassen ist Sicherheit und Verkehr der Stadt im Stadthaus zuständig, für Kantonsstrassen auf dem Stadtgebiet die Baudirektion des Kantons. Vorlauf und Gebühr für Umzüge klären wir vor dem Termin mit der zuständigen Stelle. Verrechnet wird die Gebühr der zuständigen Stelle.
Gut zu wissen
Kündigung und Übergabe in Zug
Eine Mietwohnung kündigen Sie mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht (Art. 266c OR); die Kündigung muss schriftlich erfolgen (Art. 266l OR). Im Kanton Zug gelten der 31. März, der 30. Juni und der 30. September als Kündigungstermine. Wer früher ausziehen muss – etwa weil ein Platz im Heim frei wird –, wird von den weiteren Mietzinsen befreit, wenn er eine zumutbare, zahlungsfähige Nachmieterin oder einen Nachmieter zu den gleichen Bedingungen vorschlägt (Art. 264 OR). Bei Streit hilft die kantonale Schlichtungsbehörde an der Baarerstrasse 131.
Quelle: Obligationenrecht Art. 264, 266c, 266l OR (Wortlaut Hub Seniorenumzug); Kündigungstermine und Schlichtungsbehörde laut Kanton Zug; Stand 07.11.2026.