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Seniorenumzug planen: Blick auf Kapellbrücke und Pilatus in Luzern

Seniorenumzug planen: drei Phasen, klare Fristen

Planen Sie vom Einzugsdatum aus rückwärts: Daraus ergeben sich Kündigung, Aussortieren und Umzugstag – und für jede Phase eine Person, die sie im Blick hat.

Was dürfen wir für Sie tun?

Kostenlos und unverbindlich

  • 5,0 von 5 ★★★★★ · 9 Google-Bewertungen (Stand 25.10.2026)
  • Fahrkosten innerhalb der Schweiz inbegriffen
  • Samstag ohne Zuschlag
  • Kostenlose Besichtigung – vor Ort oder per WhatsApp-Video

Seniorenumzug planen: das legen Sie zuerst fest

  • Einzugsdatum

    Ab wann ist das Zimmer im Heim oder die neue Wohnung frei? Lassen Sie sich das Datum schriftlich bestätigen. Von diesem Tag aus planen Sie Kündigung, Aussortieren und Umzug rückwärts. Halten Sie auch den Übergabetermin der alten Wohnung fest.

  • Kündigung

    Die Mietwohnung kündigen Sie schriftlich, mit drei Monaten Frist auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Wird der Heimplatz früher frei, hilft eine Nachmieterin oder ein Nachmieter.

  • Umfang

    Entscheiden Sie, was wir übernehmen: nur Tragen und Fahren oder auch Aussortieren, Einpacken, Einräumen, Räumung und Reinigung. Davon hängt ab, wie viele Termine Sie einplanen. Jede Leistung steht einzeln in der Offerte.

  • Ansprechperson

    Bestimmen Sie eine Person in der Familie, die Termine mit Heim, Verwaltung und uns abstimmt. Wer für einen Elternteil unterschreibt, braucht eine Vollmacht. Diese Person ist auch unser erster Kontakt.

Seniorenumzug wählen, der zu Ihrer neuen Wohnform passt

Ob kleinere Wohnung, betreutes Wohnen oder Heim: Für jeden Seniorenumzug wählen Sie, was wir übernehmen – nur tragen und fahren oder alles vom Aussortieren bis zur Umzugsreinigung.

  • Seniorenumzug: Ehepaar packt Umzugskarton

    Umzug in die kleinere Wohnung

    Weniger Zimmer als bisher – das Team trägt, fährt und stellt auf. Auf Wunsch in Etappen an zwei Tagen.

    1–1.5 Zimmer: Richtpreis CHF 720 (2 Mitarbeiter, 1 Lieferwagen, 4 Std.)

    Offerte anfordern
  • Seniorenumzug: Ehepaar in der neuen Wohnung

    Umzug ins Alters- oder Pflegeheim

    Heimplatz kurzfristig frei – wir klären Einzugszeit und Lift mit dem Heim. Am ersten Tag eingerichtet.

    CHF 180.– / Std. (2 Mitarbeiter, 1 Lieferwagen), mindestens 4 Stunden pro Einsatz

    Zum Umzug ins Altersheim
  • Privatumzug: Umzugshelfer trägt einen Umzugskarton in die neue Wohnung

    Betreutes Wohnen

    Kleiner als bisher, mit eigener Küche – wir messen, was Platz hat. Betten und Schränke bauen wir auf.

    2–2.5 Zimmer: Richtpreis CHF 900 (2 Mitarbeiter, 1 Lieferwagen, 5 Std.)

    Zum betreuten Wohnen
  • Seniorenumzug: älteres Ehepaar packt einen Umzugskarton

    Hilfe beim Aussortieren

    Raum für Raum sortieren – mitnehmen, weitergeben, verkaufen, entsorgen. Daraus entsteht die Offerte.

    Preis nach Absprache – Festpreis in der Offerte, zusammen mit Umzug und Räumung.

    Zur Entrümpelung
  • Seniorenumzug: Mitarbeiter packt Umzugskartons

    Einpacken und Einräumen

    Geschirr, Bücher, Fotoalben – das Packteam packt und räumt am neuen Ort ein. Alles wie gewohnt am Platz.

    Packteam ab CHF 130.– / Std. (1 Packmitarbeiter), 2 Packmitarbeiter CHF 180.– / Std.

    Zum Komplettservice
  • Räumung und Entsorgung: ausgeräumter Hausrat vor einem Haus

    Wohnungsauflösung und Entsorgung

    Was nicht mitkommt, muss raus – wir räumen Wohnung, Keller und Estrich. Sie bezahlen nach Volumen.

    CHF 120 pro m³ inkl. Entsorgungsgebühren, mindestens CHF 250

    Zur Wohnungsauflösung
  • Umzugsreinigung Luzern: gereinigtes Badezimmer vor der Wohnungsübergabe

    Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie

    Zügeln, danach reinigt dasselbe Team die leere Wohnung. Beanstandet die Verwaltung, reinigen wir nach.

    1–1.5 Zimmer: Festpreis CHF 590.–, 2–2.5 Zimmer CHF 690.– (Küche, Bad, Böden, Fenster)

    Zu Umzug mit Reinigung
  • Möbel einlagern: Gang mit abschliessbaren Lagerräumen

    Möbel einlagern

    Erbstück aufbewahren oder Einzug verschoben – wir holen ab, lagern ein. Rabatt ab 6 Monaten Lagerdauer.

    CHF 20 pro m³ und Monat, mindestens 5 m³ · Abholung und Rücklieferung je CHF 50 pro m³

    Zur Einlagerung

Richtwerte mit dem empfohlenen Team. Verbindlich ist der Festpreis in der schriftlichen Offerte.

In 3 Schritten zum Seniorenumzug

Von der Anfrage bis zum ersten Abend am neuen Ort – Sie und Ihre Angehörigen wissen jederzeit, was als Nächstes kommt.

Kostenlos und unverbindlich

  1. Anfrage ausfüllen

    Im Offertenrechner

    Adressen, Wohnungsgrösse und Wunschtermin angeben, zwei Minuten; auf Wunsch erledigt das eine Angehörige oder ein Angehöriger.

  2. Besichtigung und Offerte

    Innert 24 Stunden (Mo–Fr)

    Kostenlose Besichtigung vor Ort oder per WhatsApp-Video, danach die schriftliche Offerte mit Festpreis.

  3. Umziehen

    Versicherungsschutz inklusive

    Das Team packt auf Wunsch, trägt, fährt und stellt am neuen Ort auf; Halteverbot und Foto-Inventar organisieren wir.

  • Festpreis schriftlichDer Preis aus der Offerte gilt am Umzugstag, auch wenn der Tag länger wird.
  • Besichtigung kostenlosVor Ort oder per WhatsApp-Video, 45 Minuten, danach die Offerte.
  • Versicherung inklusiveDeckung gemäss Offerte, ohne Formulare für Sie.
  • Samstag ohne ZuschlagUmzüge Montag bis Samstag zum gleichen Preis.
  • Halteverbot organisieren wirWir stellen das Gesuch bei der Gemeinde; verrechnet wird nur die Gebühr der Gemeinde.
  • Angehörige einbezogenBesichtigung per WhatsApp-Video, Offerte und Termin auf Wunsch über eine Ansprechperson in der Familie.
Seniorenumzug: Ehepaar zu Hause vor dem Umzug
  • 5,0★★★★★ bei Google · 9 Bewertungen (Stand 25.10.2026)
  • 15+Jahre Umzugserfahrung
  • 24 hschriftliche Offerte (Mo–Fr)
  • Mo–SaEinsätze, Samstag ohne Zuschlag
Bei jedem Auftrag inklusive

Versichert, ohne dass Sie ein Formular ausfüllen

Versicherungsschutz inklusive – Deckung gemäss Offerte. Er gilt für alle unsere Leistungen in der Schweiz: Umzug und Transport, Umzugsreinigung, Räumung und Entsorgung sowie Einlagerung.

  • Deckung gemäss Offerte

    Die genaue Deckung steht in Ihrer schriftlichen Offerte – inklusive, ohne Aufpreis.

  • Foto-Inventar vor dem Umzug

    Vor dem Verladen halten wir den Zustand Ihrer Möbel mit Fotos fest.

  • Wertvolle Einzelstücke

    Nur besonders wertvolle Einzelstücke (Kunst, Antiquitäten) melden Sie uns bei der Besichtigung.

Offerte mit Versicherung anfordern

Kostenlos und unverbindlich

Preise, die vor der Buchung bekannt sind

Sie wählen Team und Lieferwagen, wir rechnen pro Stunde – und besprechen den Preis persönlich mit Ihnen oder Ihren Angehörigen, bevor die schriftliche Offerte kommt. Was darin steht, gilt.

Team und Lieferwagen pro Stunde

Team · pro Stunde1 Lieferwagen2 Lieferwagen3 Lieferwagen
1 MitarbeiterCHF 130.–––
2 MitarbeiterCHF 180.–Beliebt bei 1–2.5 ZimmernCHF 200.––
3 MitarbeiterCHF 220.–CHF 250.––
4 MitarbeiterCHF 290.–CHF 320.–CHF 350.–
5 MitarbeiterCHF 380.–CHF 410.––
6 MitarbeiterCHF 440.–CHF 470.–CHF 500.–

Mindestens 4 Stunden pro Einsatz. Verrechnet wird die effektive Arbeitszeit, je angefangene Viertelstunde. Fahrkosten innerhalb der Schweiz sind in unseren Preisen inbegriffen.

Richtwerte je Wohnungsgrösse

Umzugsmaterial wird separat verrechnet: Karton mieten CHF 3.50 / kaufen CHF 4.50, Kleiderbox mieten CHF 10.– / kaufen CHF 20.–, Lieferung CHF 100.– pauschal. Richtwerte mit dem empfohlenen Team (Stand Oktober 2026); verbindlich ist der Festpreis in der schriftlichen Offerte.

  • Mindestens 4 StundenDanach zählt jede angefangene Viertelstunde, nicht die volle Stunde.
  • Fahrkosten inbegriffenInnerhalb der Schweiz, ohne Kilometerpreis und ohne Pauschale.
  • Aussortieren und EinräumenBeides buchen Sie dazu; der Preis steht nach Umfang in der schriftlichen Offerte.

Kostenlos und unverbindlich

Kostenlose Offerte für Ihren Seniorenumzug anfordern

Wählen Sie Umzug – oder Umzug und Reinigung zusammen. Wir melden uns persönlich mit dem Preis und bestätigen ihn schriftlich innert 24 Stunden (Mo–Fr). Auf Wunsch sprechen wir direkt mit Ihren Angehörigen.

Was dürfen wir für Sie tun?

Klavier oder Firmenumzug? Hier anfragen

Kostenlos und unverbindlich

Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.

Fragen zur Planung eines Seniorenumzugs

Wie läuft ein Seniorenumzug ab?

In drei Phasen. Zuerst wird entschieden und gekündigt: Die neue Wohnform steht fest, die Wohnung wird schriftlich gekündigt, und Sie fordern die Offerte an. Dann wird gesichtet: Raum für Raum klären Sie, was mitkommt, und planen Räumung und Reinigung ein. Zuletzt wird gepackt und gezügelt: Packteam, Umzugstag mit Foto-Inventar, Einräumen am neuen Ort und die Übergabe der alten Wohnung an die Verwaltung. Wie Sie die Anfrage stellen, erklärt die Seite Seniorenumzug Offerte.

Wie früh sollte man einen Seniorenumzug planen?

Rechnen Sie vom Kündigungstermin aus: Die Frist beträgt drei Monate auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht (Art. 266c OR); in dieser Zeit lässt sich das Aussortieren ohne Eile erledigen. Fordern Sie die Offerte an, sobald das Einzugsdatum feststeht; sie ist 5 Tage gültig, und Termine vergeben wir in der Reihenfolge der Zusagen. Muss es schneller gehen, organisieren wir einen Umzug je nach Auslastung sogar innert 24 Stunden. Die Anfrage stellen Sie kostenlos über den Offertenrechner.

Was passiert mit der Wohnung, wenn man ins Pflegeheim kommt?

Sie wird wie bei jedem Auszug gekündigt: schriftlich (Art. 266l OR), mit drei Monaten Frist auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht (Art. 266c OR). Wird der Heimplatz früher frei, befreit eine zumutbare, zahlungsfähige Nachmieterin oder ein Nachmieter zu gleichen Bedingungen von den weiteren Mietzinsen (Art. 264 OR). Vor der Rückgabe wird die Wohnung geräumt und gereinigt; bei der Abgabe muss die Verwaltung Mängel sofort melden (Art. 267a OR), für normale Abnützung schulden Sie nichts.

Wie melde ich den Umzug bei der Gemeinde?

Innert 14 Tagen nach dem Einzug bei der neuen Wohngemeinde, am Schalter oder online über eUmzugCH, wo Ab- und Anmeldung in einem Schritt gehen. Verlangt werden meist Heimatschein, Ausweis, Mietvertrag und Krankenkassenkarte. Für den Heimeintritt erkundigen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle, was in Ihrem Fall gilt. Angehörige können die Meldung mit Vollmacht übernehmen. Einzelheiten zu Fristen und Unterlagen stehen im Ratgeber Umzug melden.

Mit welchen Kosten sollte man bei der Planung rechnen?

Für den Umzug bezahlen Sie Team und Lieferwagen pro Stunde, ab CHF 130.–. Als Richtwert gelten für 1–1.5 Zimmer CHF 720 und für 2–2.5 Zimmer CHF 900, je mit zwei Mitarbeitern; mindestens 4 Stunden pro Einsatz. Planen Sie zusätzlich Räumung (CHF 120 pro m³, mindestens CHF 250) und Umzugsreinigung ein, wenn Sie beides brauchen. Verbindlich ist der Festpreis in der schriftlichen Offerte; Beispiele zeigt die Seite Seniorenumzug Kosten.

Was beinhaltet ein Seniorenumzug, den wir mit Ihnen planen?

So viel, wie Sie möchten: den Umzug in eine kleinere Wohnung, ins betreute Wohnen oder ins Alters- oder Pflegeheim, auf Wunsch mit Hilfe beim Aussortieren, Einpacken, Einräumen, Räumung, Umzugsreinigung und Einlagerung. Bei der Planung legen wir fest, an welchen Tagen welche Leistung stattfindet und wer dabei sein muss. Wie die Bausteine zusammenpassen, zeigt die Seite Seniorenumzug Komplettservice. Für den Wechsel in eine Wohnung mit Dienstleistungen gibt es eine eigene Seite: Seniorenumzug ins betreute Wohnen.

Wann sollte man klären, wer den Umzug ins Pflegeheim bezahlt?

Am besten vor dem Umzug. In der Regel bezahlt die Person, die umzieht; einen allgemeinen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten gibt es nicht. Wer Ergänzungsleistungen bezieht oder beantragt, klärt bei der Ausgleichskasse beziehungsweise der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde, welche Kosten anerkannt werden. Wir nennen keine Zusagen, sondern den Festpreis in der schriftlichen Offerte. Beratung bietet auch Pro Senectute. Setzen Sie diese Abklärung in Phase 1, zusammen mit der Kündigung, damit sie vor dem Umzugstag erledigt ist.

Welche Kündigungsfrist gilt beim Umzug ins Heim?

Für den Umzug ins Heim gelten dieselben Fristen wie bei jedem Auszug. Massgebend ist der Kündigungstermin im Mietvertrag; fehlt er, gilt eine Frist von drei Monaten auf den ortsüblichen Termin oder auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer (Art. 266c OR). Die Kündigung muss schriftlich sein (Art. 266l OR). Früher hinaus kommen Sie mit einem zumutbaren Nachmieter (Art. 264 OR). Mehr dazu im Ratgeber zu den Kündigungsfristen.

Wer löst die Wohnung auf, wenn man ins Heim kommt?

Die Person, die umzieht, oder jemand mit ihrer Vollmacht, etwa ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson. Handelt eine Beiständin oder ein Beistand, braucht die Auflösung des Haushalts die Zustimmung der KESB (Art. 416 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB). Die Arbeit selbst übernehmen wir auf Wunsch: Räumung zu CHF 120 pro m³ inkl. Entsorgungsgebühren, danach die Umzugsreinigung. Wie Sie dabei vorgehen, zeigt die Seite Seniorenumzug mit Entrümpelung.

Können Angehörige die Planung übernehmen?

Ja. Eine Ansprechperson in der Familie kann mit uns Termin, Umfang und Offerte abstimmen – per Telefon, E-Mail oder WhatsApp, auch aus der Ferne. Die Besichtigung ist per WhatsApp-Video möglich. Wichtig bleibt, dass die Person, die umzieht, mitentscheidet. Für Unterschriften im Namen eines Elternteils braucht es eine Vollmacht. Wie wir Familien bei der Planung begleiten, steht unter Seniorenumzug Beratung. Ein gemeinsamer Kalender mit Einzugsdatum, Kündigungstermin und Umzugstag hilft allen Beteiligten.

Welcher Tag eignet sich für den Umzug?

Der Tag richtet sich nach dem Einzugsdatum im Heim oder in der neuen Wohnung und nach dem Übergabetermin der alten Wohnung. Wir zügeln von Montag bis Samstag, samstags ohne Zuschlag; sonntags finden keine Umzüge statt. Termine vergeben wir in der Reihenfolge der Zusagen; Samstage am Monatsende und in den Schulferien sind zuerst vergeben. Den Einzugstag stimmen wir auf Wunsch direkt mit dem Heim ab.

Ist der Hausrat während des Umzugs versichert?

Ja, Versicherungsschutz inklusive – Deckung gemäss Offerte. Für die Planung heisst das: Sie müssen keine Formulare ausfüllen und keine Zusatzversicherung abschliessen. Besonders wertvolle Einzelstücke wie Kunst oder Antiquitäten zeigen Sie uns bei der Besichtigung. Am Umzugstag erstellen wir vor dem Verladen das Foto-Inventar vor dem Umzug. Schmuck, Bargeld und wichtige Dokumente nehmen Sie selbst mit. Die Deckung steht in Ihrer Offerte.

Seniorenumzug planen – Ablauf, Fristen und Rollen

  • Festpreis schriftlich in der Offerte
  • Versicherungsschutz inklusive
  • Samstag ohne Zuschlag
  • Fahrkosten innerhalb der Schweiz inbegriffen
01

Ablauf in drei Phasen

Seniorenumzug planen heisst hier: ein ruhiger Leitfaden für den Wohnungswechsel im Alter – aussortieren, ummelden, packen, Schritt für Schritt. Denken Sie in drei Phasen statt an einen einzigen Umzugstag.

Phase 1 – Entscheiden und kündigen. Die neue Wohnform steht fest, ob Alterswohnung, betreutes Wohnen oder Heim. Sie kündigen die Wohnung schriftlich oder suchen eine Nachmieterin. Gleichzeitig fordern Sie die Offerte an und vereinbaren die kostenlose Besichtigung, vor Ort oder per WhatsApp-Video.

Phase 2 – Sichten und aussortieren. Zimmer für Zimmer entscheiden Sie, was mitkommt. Ein Grundriss mit Massen zeigt, welche Möbel in die neuen Räume passen und welche nicht. In dieser Phase legen wir die Termine für Räumung und Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie fest; soll ein Teil warten, planen wir die Einlagerung ein.

Phase 3 – Packen, Umzugstag, Ankommen. Das Packteam packt auf Wunsch in den Tagen davor. Am Umzugstag folgen Halteverbot, Foto-Inventar, Tragen, Fahren und Aufstellen, danach das Einräumen. Zuletzt wird die alte Wohnung geräumt, gereinigt und übergeben.

Der Umzug einer 1–1.5-Zimmer-Wohnung dauert mit zwei Mitarbeitern als Richtwert vier Stunden. Für das Aussortieren planen Sie dagegen mehrere Termine ein, damit kein Entscheid unter Zeitdruck fällt.

Für jede Phase lohnt sich eine verantwortliche Person in der Familie. Bei uns haben Sie während der ganzen Zeit eine Ansprechperson, die Termine mit Heim, Verwaltung und Angehörigen abstimmt. Was Sie in jeder Phase konkret erledigen, steht in der Seniorenumzug Checkliste; alle Leistungen finden Sie in der Übersicht zum Seniorenumzug.

02

Die Fristen: Kündigung, Heimeintritt, Anmeldung

Kündigung: Eine Mietwohnung kündigen Sie mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht (Art. 266c OR), und schriftlich (Art. 266l OR). Beim Heimeintritt gelten dieselben Fristen. Wer früher ausziehen muss, weil ein Heimplatz frei wird, schlägt eine zumutbare, zahlungsfähige Nachmieterin oder einen Nachmieter zu den gleichen Bedingungen vor (Art. 264 OR). Bei der Rückgabe muss die Verwaltung Mängel umgehend melden (Art. 267a OR).

Heimeintritt: Wie lange es bis zum Einzug dauert, sagt Ihnen das Heim. Ein geplanter Eintritt bei Viva Luzern in der Stadt Luzern läuft zum Beispiel über eine Anmeldung innert zwei bis vier Wochen. Fragen Sie das Heim auch, ab wann das Zimmer bezogen werden kann und wo der Lieferwagen halten darf. In der Stadt Luzern hilft die Anlaufstelle Alter weiter.

Offerte: Sie kommt innert 24 Stunden (Mo–Fr) und ist 5 Tage gültig. Mit Ihrer Unterschrift ist der Termin reserviert. Fordern Sie sie darum erst an, wenn Einzugsdatum und Kündigungstermin feststehen; vorher reicht ein Anruf zur Planung.

Halteverbot: Das Gesuch stellen wir rechtzeitig bei der Gemeinde; verrechnet wird nur die Gebühr der Gemeinde.

Anmeldung: Bei der neuen Wohngemeinde melden Sie sich innert 14 Tagen nach dem Einzug an. Die neue Adresse geht auch an Krankenkasse, Post, Bank und Versicherungen.

Diese Fristen und Termine bestimmen den Kalender. Tragen Sie zuerst das Einzugsdatum ein, dann den Kündigungstermin und dazwischen die Tage für Aussortieren, Packen und Umzug.

03

Rollen in der Familie, Vollmacht und Beistand

Planen Töchter, Söhne oder andere Angehörige mit – vielleicht aus einer anderen Stadt –, klären Sie die Rollen am Anfang und halten Sie sie schriftlich fest: Wer entscheidet über Möbel und Erinnerungsstücke? Wer unterschreibt Kündigung und Offerte? Wer ist am Umzugstag vor Ort, und wer übergibt die alte Wohnung?

Wichtig bleibt: Wer umzieht, entscheidet mit. Wer für einen Elternteil Verträge unterschreibt, braucht eine Vollmacht. Handelt eine Beiständin oder ein Beistand, braucht die Auflösung des Haushalts die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde KESB (Art. 416 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB). Nicht nötig ist sie, wenn die urteilsfähige Person selbst einverstanden ist und ihre Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist (Art. 416 Abs. 2 ZGB).

Auf Wunsch stimmen wir alles mit einer Ansprechperson in der Familie ab – per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Die Besichtigung per WhatsApp-Video erlaubt es Angehörigen, von weit weg zuzuschauen. Wie wir Familien begleiten, beschreibt die Seite Seniorenumzug Beratung. Die Ansprechperson meldet uns Änderungen und gibt den Stand an die übrige Familie weiter.

Beratung zu Umzug und Wohnungsauflösung bietet im Kanton Luzern Pro Senectute Kanton Luzern. Fragen zu Ergänzungsleistungen klären Sie bei der Stelle Ihrer Wohngemeinde. Allgemeine Tipps zum Seniorenumzug finden Sie in unserem Ratgeber.

Praktisch ist eine Mappe, in der Kündigung, Offerte, Einzugsbestätigung und Vollmacht liegen. Wer sie führt, ist die Ansprechperson für uns, für das Heim und für die Verwaltung und unterschreibt am Ende auch das Übergabeprotokoll. So geht keine Unterschrift und kein Termin verloren.

Seniorenumzug planen: Ehepaar in der neuen Wohnung
Seniorenumzug planen: Ehepaar packt einen Umzugskarton
Seniorenumzug planen: Ehepaar sortiert Erinnerungsstücke in einen Karton

5 Sterne bei Google – das sagen unsere Kunden

5,0 von 5 ★★★★★9 Google-Bewertungen (Stand 25.10.2026) · Unser Google-Profil

  • «Ein wirklich modernes und unkompliziertes Umzugsunternehmen. … Dazu faire Preise, Versicherungsschutz und ein sehr freundliches Team. Sehr zufrieden!»
    Ryan T. · Google-Bewertung · Oktober 2026
  • «Sehr unkomplizierte Abwicklung. … Keine versteckten Überraschungen, faire Preise und zusätzlich Versicherungsschutz. Das Team war pünktlich und hat sehr sorgfältig gearbeitet.»
    LeAno S. · Google-Bewertung · Oktober 2026
  • «War supper arbeit schnell und kompetent. Freundliche Leute werde sie sicher weiter empfehlen»
    Martina G. · Google-Bewertung · Oktober 2026

Wörtlich aus Google übernommen; «…» = gekürzt.

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Wissen für die Wochen vor dem Seniorenumzug

Alle Ratgeber-Beiträge

Drucken, ausfüllen, abhaken

Vier PDFs für Planung, Kündigung und Übergabe – ohne Login, ohne E-Mail-Pflicht.

  • Seniorenumzug-Checkliste

    Planen, sichten, organisieren, ankommen – zum gemeinsamen Abhaken, 1 Seite A4.

    PDF herunterladen
  • Kündigungsvorlage

    Mietwohnung schriftlich kündigen – Vorlage zum Ausfüllen, 1 Seite A4.

    PDF herunterladen
  • Volumen-Guide

    Was in 1, 3, 5, 8–10 und 15+ m³ passt, mit Tabelle je Möbelstück.

    PDF herunterladen
  • Inventarliste-Vorlage

    35 Zeilen und Unterschriften – Ihr Nachweis bei der Übergabe.

    PDF herunterladen

Ihre Region wählen, Ihren Ort antippen

Schwerpunkt sind Luzern und die Zentralschweiz; zweiter Markt ist Zürich. Für viele Orte gibt es eigene Seiten mit Hinweisen zu Heimen, Anmeldung und Zufahrt.

Zentralschweiz

Hier liegt unser Schwerpunkt: Umzug Pro ist in Luzern zu Hause und zügelt in der Stadt und im Kanton Luzern sowie in Zug. Räumung und Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie bieten wir vor allem hier an.

Zürich

Stadt und Kanton Zürich sind unser zweiter Markt. Zu den Gemeinden gibt es die Übersicht «Umzugsfirma Zürich» mit Hinweisen zu Parkfeldern, Kündigungsterminen und Anmeldung.

Zur Übersicht Umzugsfirma Zürich

Bern & Mittelland

Umzüge nach Bern, Thun, Solothurn oder Olten planen wir wie jeden anderen: Anfrage im Offertenrechner, Festpreis in der schriftlichen Offerte. Fahrkosten innerhalb der Schweiz sind inbegriffen.

Aargau & Basel

Im Aargau und in der Region Basel zügeln wir Wohnungen und Häuser – vom Umzug innerhalb von Aarau oder Basel bis zum Wechsel in einen anderen Kanton. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir mit der zuständigen Gemeinde.

Ostschweiz

St. Gallen, Wil, Thurgau und Schaffhausen: Den Umzug planen wir mit Ihnen oder Ihren Angehörigen am Telefon, per WhatsApp-Video oder bei einer Besichtigung vor Ort. Die Offerte folgt innert 24 Stunden (Mo–Fr).

Graubünden & Wallis

Auch nach Chur, ins übrige Graubünden oder ins Wallis zügeln wir. Für die längere Strecke gilt dieselbe Regel: Fahrkosten innerhalb der Schweiz inbegriffen.

Heimplatz oder Einzugsdatum steht schon? Rufen Sie an.

Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – wir sagen Ihnen sofort, ob wir den Termin halten können; auf Wunsch sprechen wir direkt mit Ihren Angehörigen. Oder Sie wählen im Offertenrechner den Umzug; die schriftliche Offerte folgt innert 24 Stunden (Mo–Fr).

Telefon Mo–Fr 08:00–18:30, Sa 08:00–14:00 · WhatsApp: jederzeit schreiben · Unser Google-Profil