Lokal in Kanton AargauSeniorenumzug im Aargau – was im Kanton zählt
Ob Aarau, Baden, Zofingen, Lenzburg, Brugg oder ein Dorf im Freiamt: Wir zügeln in allen elf Bezirken des Aargaus.
Im Aargau leben 743'643 Menschen (31.12.2025, Statistik Aargau) in 196 Gemeinden. Am grössten sind Baden, Aarau und Wettingen. Für einen Seniorenumzug heisst das: Manche Regeln macht der Kanton, Heime, Beratung und Parkbewilligungen aber die Gemeinde. Wir klären darum bei jeder Adresse, was dort gilt.
Die kostenlose Besichtigung dauert etwa 45 Minuten, bei Ihnen zu Hause oder per WhatsApp-Video – praktisch, wenn Angehörige weiter weg wohnen. Danach erhalten Sie die schriftliche Offerte innert 24 Stunden (Mo–Fr). Fahrkosten innerhalb der Schweiz sind inbegriffen, egal wie weit der Weg ist.
Im Kanton begleiten wir drei Arten von Umzügen: aus dem Haus in eine kleinere Wohnung, in eine Alterswohnung oder ins Zimmer eines Alters- und Pflegeheims. Manchmal wechselt dabei auch die Gemeinde, etwa vom Dorf in die Bezirksstadt – dann gelten an der neuen Adresse andere Stellen.
743'643 Einwohner (31.12.2025, Statistik Aargau) · 196 Gemeinden in 11 Bezirken · Hauptort Aarau · Leerwohnungsziffer Kanton 1,05 % (1. Juni 2026, BFS)Kanton AargauAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Kanton Aargau
Lokale Tipps für Kanton Aargau
- Bei der neuen Gemeinde fragen, welche Stelle für Alter und Heime zuständig ist.
- Die Vorlaufzeit für das Halteverbot kennen – sie reicht je nach Gemeinde von einigen Tagen bis zu einem Monat.
- Vor einem Antrag auf Ergänzungsleistungen bei der SVA Aargau oder der Gemeindezweigstelle nachfragen.
- Mehrere Heime besuchen und Zimmermasse geben lassen.
- Dokumente, Schmuck und Medikamente in eine eigene Tasche packen.
- Innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde melden – auch online über eUmzug.
Wir organisieren das
Halteverbot in Kanton Aargau
Für Halteverbote ist die Gemeinde oder ihre Polizei zuständig – dorthin geht das Gesuch. In Baden zum Beispiel erteilt die Stadtpolizei Baden die Bewilligung, beantragt mindestens 5 Arbeitstage vorher; die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal will die Bestellung mindestens 10 Arbeitstage vorher. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Wohnung kündigen und übergeben im Aargau
Eine Mietwohnung kündigen Sie mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht (Art. 266c OR); die Kündigung muss schriftlich erfolgen (Art. 266l OR). Wer früher ausziehen muss – etwa weil ein Platz im Heim frei wird –, wird von den weiteren Mietzinsen befreit, wenn er eine zumutbare, zahlungsfähige Nachmieterin oder einen Nachmieter zu den gleichen Bedingungen vorschlägt (Art. 264 OR). Im Aargau gibt es für Streit aus der Miete je Bezirk eine Schlichtungsbehörde; zuständig ist die am Ort der Wohnung.
Quelle: Obligationenrecht Art. 264, 266c, 266l OR (Wortlaut Hub Seniorenumzug); EG ZPO § 4 und Art. 33 ZPO laut _kanton-aargau.md; Stand 07.11.2026.