Lokal in BadenSeniorenumzug in Baden – was lokal zählt
Ob Altstadt, Kappelerhof, Dättwil, Rütihof oder Turgi: Wir zügeln in der ganzen Gemeinde Baden und in die Nachbargemeinden.
Baden zählt 24'065 Einwohnerinnen und Einwohner (31.12.2025); seit 2024 gehört auch Turgi dazu. Die Stadt hat für ihre ältere Bevölkerung eine eigene Koordinationsstelle aufgebaut, das Altersnetzwerk Baden. Für einen Seniorenumzug sind damit Adressen zu Heimen, Wohnformen und Unterstützung an einem Ort gesammelt.
Wir planen den Umzug mit Ihnen oder mit einer Ansprechperson in der Familie. Die Besichtigung ist kostenlos und dauert etwa 45 Minuten – bei Ihnen in Baden oder per WhatsApp-Video. Die schriftliche Offerte folgt innert 24 Stunden (Mo–Fr). Bezahlt wird bar oder mit TWINT.
In Baden begleiten wir drei Arten von Umzügen: aus Haus oder Wohnung in eine kleinere Wohnung, in eine Alterswohnung, wie sie beide Pflegeinstitutionen der Stadt anbieten, oder ins Zimmer eines Pflegeheims. Je nach Ziel ändert sich, wie viel mitkommt und wie früh das Aussortieren beginnen sollte.
24'065 Einwohner (31.12.2025, Stadt Baden) · 2 Pflegeinstitutionen laut Altersnetzwerk der Stadt · Leerwohnungsziffer 0,62 % (1. Juni 2026, BFS)Kanton AargauAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Baden
Lokale Tipps für Baden
- Mehrere Heime besuchen – die Stadt rät dazu, und die Wahl ist frei.
- Beim Heim Zimmermasse, Einzugstag und Halteplatz erfragen.
- Die Parkplatz-Bewilligung braucht mindestens fünf Arbeitstage Vorlauf.
- Wohnt die Familie weit weg, eine Ansprechperson für Offerte und Termin bestimmen.
- Medikamente, Dokumente und Schmuck in eine eigene Tasche packen.
- Nach dem Umzug innert 14 Tagen beim Stadtbüro oder über eUmzug melden.
Wir organisieren das
Halteverbot in Baden
Öffentliche Parkplätze lassen sich in Baden befristet absperren; die Bewilligung erteilt die Stadtpolizei am Brown-Boveri-Platz 3A, beantragt mindestens 5 Arbeitstage vorher. In der Innenstadt gilt ein Fahrverbot mit Güterumschlagszeiten. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Wohnung kündigen und übergeben in Baden
Die Kündigung einer Mietwohnung muss schriftlich erfolgen (Art. 266l OR); sie gilt mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht (Art. 266c OR). Wird ein Heimplatz vorher frei, werden Sie von weiteren Mietzinsen befreit, wenn Sie eine zumutbare, zahlungsfähige Nachmieterin oder einen Nachmieter zu den gleichen Bedingungen vorschlagen (Art. 264 OR). Bei Streit um die Rückgabe hilft die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Baden an der Rütistrasse 3.
Quelle: Obligationenrecht Art. 264, 266c, 266l OR (Wortlaut Hub Seniorenumzug); Schlichtungsbehörde Bezirk Baden laut BWO-Liste; Stand 07.11.2026.