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Übergabeprotokoll Wohnung: leere, gereinigte Wohnung mit Parkett vor der Wohnungsabgabe

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Ratgeber · Mietrecht & Wohnungsübergabe

Übergabeprotokoll Wohnung: Vorlage, Mängelliste und Ihre Rechte

Von Umzug ProAktualisiert 5. Oktober 20269 Min. Lesezeit

Häufige Fragen zum Übergabeprotokoll

Muss ich das Übergabeprotokoll unterschreiben?

Nein. Mit der Unterschrift anerkennen Sie die aufgeführten Schäden. Sind Sie nicht einverstanden, lassen Sie einen Vermerk anbringen oder verweigern Sie die Unterschrift. Die Schlüsselabgabe sollten Sie sich aber in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen.

Was gilt, wenn beim Einzug kein Protokoll erstellt wurde?

Dann muss die Vermieterschaft beim Auszug beweisen, dass ein Schaden während Ihrer Mietzeit entstanden ist. Das gelingt ohne Protokoll selten. Sichern Sie sich trotzdem ab: Fotografieren Sie beim Einzug alle Räume und melden Sie Mängel schriftlich.

Wie lange hat die Verwaltung Zeit, Schäden zu melden?

Mängel, die bei der Abgabe erkennbar sind, muss sie sofort rügen – in der Praxis innert weniger Werktage. Versteckte Mängel kann sie später melden, aber ebenfalls sofort nach der Entdeckung. Spätere Forderungen ohne vorherige Rüge dürfen Sie zurückweisen.

Muss ich Dübellöcher zuspachteln?

Eine übliche Zahl von Dübellöchern für Bilder und Regale gehört zum vertragsgemässen Gebrauch. Viele Verwaltungen erwarten trotzdem, dass die Löcher fachgerecht geschlossen werden; prüfen Sie den Mietvertrag. Bei übermässig vielen Löchern kann ein Anteil an den Malerkosten verrechnet werden – anteilig nach Lebensdauer des Anstrichs.

Wer zahlt, wenn die Reinigung beanstandet wird?

Haben Sie selbst geputzt, müssen Sie nachreinigen oder die Nachreinigung bezahlen. Mit einer Reinigungsfirma und Abnahmegarantie übernimmt die Firma die Nachreinigung kostenlos – vorausgesetzt, die Garantie ist schriftlich vereinbart.

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