Lokal in ZugFamilienumzug Zug – was lokal zählt
Wir zügeln Familien in alle Teile der Stadt – von der Altstadt und der Neustadt bis nach Oberwil und auf den Zugerberg.
Beim Familienumzug in Zug sorgen wir mit genauer Planung für einen ruhigen, gut organisierten Umzugstag. Im Stadthaus an der Gubelstrasse erledigen Sie beide Anmeldungen: bei der Einwohnerkontrolle und bei den Stadtschulen.
Freie Wohnungen sind rar: Am 1. Juni 2026 standen in der Stadt 27 von 15'788 Wohnungen leer. Steht das Einzugsdatum fest und liegt eine Lücke dazwischen, lagern wir die Möbel ein.
Zwischen Altstadt-Gassen, Neubauten in der Neustadt und Häusern am Hang über dem See ist jeder Umzug anders. Bei der Besichtigung klären wir Zufahrt, Lift und Tragweg; Team und Stunden stehen danach in der Offerte.
32'160 Einwohner (31.12.2025, BFS) · 27 leere Wohnungen, Leerwohnungsziffer 0,17 % (1. Juni 2026) · 2'632 Volksschülerinnen und -schüler (2024/25) · Meldung kostenlos, innert 14 TagenKanton ZugAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Zug
Lokale Tipps für Zug
- Die Kündigung auf den 31. März, 30. Juni oder 30. September legen, wenn der Mietvertrag nichts anderes regelt.
- Für die Anmeldung Ausweise aller Personen und den Krankenkassennachweis bereitlegen.
- Unverheiratete Eltern bringen die Verfügung zum Sorgerecht oder das Scheidungsurteil mit.
- Das Anmeldeformular der Stadtschulen gleich nach der Vertragsunterschrift ausfüllen.
- Sperrgut zum Ökihof an der Industriestrasse bringen – abgerechnet wird nach Gewicht.
- Für die Altstadt den Weg vom Lieferwagen zur Haustür bei der Besichtigung festlegen.
Wir organisieren das
Halteverbot in Zug
Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir: Für Gemeindestrassen klären wir das Gesuch mit der Abteilung Sicherheit und Verkehr der Stadt Zug, für Kantonsstrassen mit der Baudirektion. Verrechnet wird die Gebühr der Behörde.
Gut zu wissen
Kündigung und Übergabe in Zug
Im Kanton Zug sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September die Kündigungstermine, wenn der Mietvertrag nichts anderes sagt; die Frist für Wohnräume beträgt mindestens drei Monate. Die alte Wohnung geben Sie leer und gereinigt ab. Bei Streit ist die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht kostenlos.
Quellen: Kanton Zug, Häufige Fragen Mietrecht; Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht (Stand 06.11.2026).