Lokal in WettingenReinigung in Wettingen – was lokal zählt
Wir reinigen in ganz Wettingen – in Altenburg und Margeläcker, im Dorf unter dem Sulperg, im Zehntenhof und an der Landstrasse. Auch in Neuenhof, Würenlos und Ennetbaden.
Wettingen zählte am 30. Juni 2026 22'023 Einwohnerinnen und Einwohner. Wer hier auszieht, gibt die Wohnung mit Protokoll an die Verwaltung zurück. Die Umzugsreinigung übernehmen wir zum Festpreis nach Zimmerzahl, mit Abnahmegarantie – allein oder zusammen mit dem Umzug.
Für die Offerte genügen Zimmerzahl, Adresse und Abgabetermin. Fenster, Keller, Estrich und Balkon sind im Festpreis enthalten. Storen auf Wunsch, als eigene Position in der Offerte. Für Haus und Maisonette gibt es eine Besichtigung.
Wir reinigen die geräumte Wohnung nach der Abgabeliste Ihrer Verwaltung oder nach unserer Checkliste. Am Abgabetag sind wir mit Ihnen vor Ort. Beanstandet die Verwaltung die Reinigung, reinigen wir nach, ohne Kosten für Sie.
22'023 Einwohner (30.06.2026, Statistik Aargau) · 10'877 Wohnungen (31.12.2025) · Leerwohnungsziffer 0,40 % (1. Juni 2026, BFS) · Bezirk BadenKanton AargauAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Wettingen
Lokale Tipps für Wettingen
- Den eigenen Abfuhrtag nachsehen: Dienstag oder Donnerstag.
- Sperrgutmarken online oder im Rathaus kaufen.
- Parkfeldsperre für den Umzug mindestens 10 Arbeitstage vorher bestellen lassen.
- Für einen amtlichen Befund das Betreibungsamt vorher anrufen.
- Innert 14 Tagen ab Einzug anmelden, wenn möglich mit eUmzug.
- Schlüssel für Wohnung, Keller und Briefkasten zur Abnahme mitbringen.
Wir organisieren das
Halteverbot in Wettingen
Für die Reinigung genügt ein Parkfeld nahe beim Haus. Für einen Umzug ist die Regionalpolizei Anlaufstelle für die temporäre Sperrung öffentlicher Parkfelder; die Signale werden mindestens 10 Arbeitstage vorher bestellt. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Behörde.
Gut zu wissen
Wohnung kündigen und übergeben in Wettingen
Für Wohnungen gilt eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten; Termine im Mietvertrag gehen vor. Bei Streit aus dem Mietverhältnis ist die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Baden zuständig, Rütistrasse 3 in Baden. Einen Befund zur Übergabe nimmt auf Verlangen das Betreibungsamt Wettingen auf.
Quellen: Merkblatt Kündigung (Mieterverband); Gerichte Kanton Aargau, Schlichtungsbehörden nach Bezirken; Gemeinde Wettingen, Amtliche Feststellung; Stand 06.11.2026.