Lokal in SchlierenLagerung in Schlieren – was lokal zählt
Wir holen im Zentrum, an der Limmat und am Hang zum Schliererberg ab – und im Limmattal von Urdorf bis Dietikon.
In Schlieren war am 1. Juni 2026 kaum eine Wohnung frei. Wer eine findet, richtet sich nach deren Bezugstermin – und braucht für die Zeit zwischen Auszug und Einzug einen Platz für Möbel und Kartons. Wir holen ab, bewahren auf und liefern, sobald die neue Adresse bereit ist.
Sie bezahlen das Volumen mal die Monate; Abholung und Rücklieferung kommen je einmal dazu. Den Festpreis erhalten Sie in der schriftlichen Offerte. Was hinter den Preisen steckt, erklärt der Ratgeber Möbel einlagern.
Steht der Lieferwagen bereit, bauen wir in Schlieren die Möbel ab, packen auf Wunsch mit ein und halten jeden Karton mit Nummer auf der Inventarliste fest. Abholtermine: Montag bis Samstag, samstags ohne Zuschlag.
20'421 Einwohner (2025) · Leerwohnungsziffer 0,03 % (1. Juni 2026) · PLZ 8952 · Bezirk DietikonKanton ZürichAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Schlieren
Lokale Tipps für Schlieren
- Das Gesuch für den Halteplatz braucht 10 Tage Vorlauf – das stellen wir für Sie.
- Sperrgut vor dem Termin mit Marken an die Abfuhr geben; jeder Kubikmeter weniger senkt die Lagermiete.
- Sagen Sie uns, ob vor dem Haus Tramgleise liegen.
- Möbel zerlegen und Schrauben im Beutel am Möbel befestigen.
- Kartons nummerieren und auf der Inventarliste festhalten.
- Ausweise, Verträge und Medikamente mitnehmen, nicht einlagern.
Wir organisieren das
Halteverbot in Schlieren
Für Abholung und Rücklieferung soll der Lieferwagen nah am Eingang stehen. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir: In Schlieren braucht es dafür ein schriftliches Gesuch bei der Stadt, spätestens 10 Tage im Voraus. Verrechnet wird die Gebühr der Stadt.
Gut zu wissen
Amtlicher Befund und Schlichtung
Einen amtlichen Befund über den Zustand einer Wohnung nimmt das Stadtammannamt auf; laut Gebührenverordnung kostet das 180 Franken pro Stunde. Die Übergabe regeln Sie mit der Verwaltung. Bei Streit aus der Miete ist die Schlichtungsbehörde am Bezirksgericht Dietikon zuständig.
Quellen: Stadt Schlieren, Gebührenverordnung (SKR 9.10) § 51; Zürcher Gerichte, Bezirksgericht Dietikon (Stand 07.11.2026)