Lokal in Kanton LuzernLagerung im Kanton Luzern – was lokal zählt
Wir holen in allen sechs Wahlkreisen ab – Luzern-Stadt, Luzern-Land, Hochdorf, Sursee, Willisau und Entlebuch – und liefern an jede neue Adresse.
Der Kanton Luzern reicht von der Stadt am Vierwaldstättersee über die Agglomeration und das Seetal bis in die Region Sursee, nach Willisau und ins Entlebuch. Eine Einlagerung hat hier verschiedene Anlässe: eine Lücke zwischen zwei Mietverträgen, ein renoviertes Bauernhaus, ein Nachlass oder ein Auslandsaufenthalt.
Für die Lagermiete zählen nur Volumen und Monate, CHF 20 pro m³ und Monat, mindestens 5 m³ – in der Stadt wie auf dem Land. Wie viel Platz Ihr Hausrat braucht, schätzen wir nach Fotos oder bei einer kostenlosen Besichtigung; den Festpreis nennt die schriftliche Offerte.
Abholung und Rücklieferung sind Montag bis Samstag möglich, am Samstag ohne Zuschlag. Wir zerlegen Möbel, polstern sie und nummerieren die Kartons für die Inventarliste. Den Halteplatz klären wir mit der Gemeinde.
Hauptort Luzern · 79 Gemeinden, 6 Wahlkreise · 441'500 Einwohnerinnen und Einwohner (31.12.2025, BFS) · Leerwohnungsziffer 0,70 % (1.6.2026)Kanton LuzernAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Kanton Luzern
Lokale Tipps für Kanton Luzern
- Zuerst Rückgabe und Einzug terminieren – die Zeit dazwischen ist die Lagerdauer.
- Bei der Gemeinde nachfragen lassen, wie viel Vorlauf der Halteplatz braucht.
- Sperrgut nach dem Reglement Ihrer Gemeinde vorher entsorgen.
- Kartons nummerieren und auf der Inventarliste festhalten.
- Innert 14 Tagen bei der Gemeinde melden, danach den Fahrzeugausweis ändern.
- Wertvolle Einzelstücke bei der Besichtigung melden.
Wir organisieren das
Halteverbot in Kanton Luzern
Steht vor dem Haus kein Platz frei, beantragen wir die Bewilligung bei der zuständigen Gemeinde – Stelle und Vorlauf sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Auszug, Einlagerung und Einzug im Kanton Luzern planen
Der Kanton Luzern hält fest: Mieter und Vermieter können eine Wohnung in der Regel nur auf das Ende eines Monats kündigen, die minimale Frist beträgt drei Monate; Termine und Fristen stehen im Mietvertrag. Eine amtliche Liste ortsüblicher Kündigungstermine haben wir für den Kanton nicht gefunden. Die Zeit zwischen Rückgabe und Einzug überbrückt die Einlagerung.
Quelle: Kanton Luzern, Portal «Grüezi» – Wohnung mieten (Stand Februar 2026); Stand 07.11.2026.