Lokal in Kanton NidwaldenLagerung im Kanton Nidwalden – was lokal zählt
Wir holen in allen elf Gemeinden ab – von Hergiswil und Stansstad am See über Stans und Buochs bis Oberdorf und Beckenried.
Nidwalden liegt zwischen dem Vierwaldstättersee und den Bergen, mit Stans als Hauptort. Eingelagert wird, wenn die neue Wohnung später frei wird, wenn umgebaut wird, wenn jemand für eine Zeit ins Ausland zieht oder die Familie nach einem Todesfall Zeit zum Entscheiden braucht. Wir holen ab, lagern ein und liefern zurück.
Sperrgut regelt der Abfallverband für alle elf Gemeinden einheitlich, die Bewilligung für den Platz vor dem Haus erteilt die Gemeinde. Vor der Abholung klären wir beides und sehen uns Zufahrt, Treppe und Lift an.
Packen können Sie selbst, oder das Packteam übernimmt es. Grosse Möbel bauen wir in der Wohnung ab. Was in der schriftlichen Offerte steht, gilt.
Hauptort Stans · 11 Gemeinden · 45'237 Einwohner (31.12.2025) · Leerwohnungsziffer 0,62 % (1.6.2026)Kanton NidwaldenAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Kanton Nidwalden
Lokale Tipps für Kanton Nidwalden
- Zuerst die Wohnungsabgabe und den Einzug terminieren; was dazwischen liegt, ist die Lagerdauer.
- Sperrgut mit Gebührenmarke vor der Abholung entsorgen; was weg ist, kostet keine Lagermiete.
- Möbel zerlegen und Kartons gut füllen – das spart Kubikmeter.
- Jeden Karton nummerieren und auf der Inventarliste festhalten.
- Kunst oder Antiquitäten bei der Besichtigung melden.
- In der Hausratpolice nachsehen, ob und wie lange Sachen ausser Haus gedeckt sind.
Wir organisieren das
Halteverbot in Kanton Nidwalden
Für den Platz vor dem Haus auf öffentlichem Grund verlangt das Planungs- und Baugesetz eine Bewilligung. Halteverbot/Parkbewilligung für Abholung und Rücklieferung organisieren wir bei der zuständigen Gemeinde; verrechnet wird die Gebühr der Behörde.
Gut zu wissen
Auszug, Einlagerung und Einzug in Nidwalden planen
Bestimmen Sie zuerst, wann Sie die alte Wohnung abgeben und wann Sie die neue beziehen – dazwischen liegt die Lagerdauer. Massgebend für die Kündigung ist Ihr Mietvertrag. Bei Fragen zu Miete und Wohnungsabgabe berät die Schlichtungsbehörde in Stans unentgeltlich; im Mietrecht ist das Verfahren kostenlos.
Quelle: Kanton Nidwalden, Schlichtungsbehörde; Gerichtsgesetz Art. 41 (NG 261.1); Stand 06.11.2026.