Lokal in SchlierenReinigung in Schlieren – was lokal zählt
Wir reinigen in ganz Schlieren – im Zentrum, am Schliererberg und an der Limmat beim ehemaligen Gaswerk.
Schlieren zählte 2025 20'421 Einwohnerinnen und Einwohner; 2024 zogen 2074 Personen zu. Wer auszieht, gibt die Wohnung gereinigt zurück. Wir übernehmen die Umzugsreinigung in Schlieren zum Festpreis nach Zimmerzahl, mit Abnahmegarantie – als eigenen Auftrag oder zusammen mit dem Umzug.
Für die Offerte brauchen wir Zimmerzahl, Adresse und Abgabetermin. Wohnen Sie in einem Neubau mit Tiefgarage oder am Hang ohne Lift, sagen Sie es uns – wir planen danach Zeit und Zugang. Storen und andere Extras reinigen wir auf Wunsch, als eigene Position in der Offerte.
Gereinigt wird die leere Wohnung, nach der Abgabeliste Ihrer Verwaltung oder nach unserer Checkliste. Bei der Abnahme stehen wir neben Ihnen und reinigen nach, wenn etwas an der Reinigung beanstandet wird.
20'421 Einwohner (2025) · 9885 Wohnungen (2024) · Leerwohnungsziffer 0,03 % (1. Juni 2026) · Statistisches Amt Kanton ZürichKanton ZürichAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Schlieren
Lokale Tipps für Schlieren
- Sperrgut bündeln oder verschnüren und pro 6 kg eine Gebührenmarke aufkleben.
- Das Gesuch für den Lieferwagen spätestens 10 Tage vorher schriftlich stellen.
- Vor der Anmeldung in Schlieren am alten Wohnort abmelden.
- Grosse Teile zur Sammelstelle Werkhof bringen – Mittwochnachmittag oder samstags laut Abfallkalender.
- Abgabeliste der Verwaltung mit der Anfrage schicken – wir reinigen danach.
- Einzugsprotokoll heraussuchen und zur Abnahme mitbringen.
Wir organisieren das
Halteverbot in Schlieren
Für die Reinigung genügt ein Parkplatz in der Nähe; Parkbewilligungen für die Blaue Zone gibt es nur digital. Kommt der Umzug am selben Tag dazu, stellen wir das Gesuch bei der Stadtpolizei. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Wohnung kündigen und übergeben in Schlieren
Wohnungen kündigen Sie mit mindestens drei Monaten Frist. Termine im Mietvertrag gehen vor; für die übrigen Termine ist die Schlichtungsbehörde am Bezirksgericht Dietikon die richtige Stelle. Vermieter melden den Auszug zusätzlich innert 14 Tagen.
Quellen: Zürcher Gerichte, Ordentliche Kündigung und Bezirksgericht Dietikon; Gesetz über das Meldewesen (MERG) § 8 und § 10; Stand 02.11.2026.