Lokal in KreuzlingenLagerung in Kreuzlingen – was lokal zählt
Wir holen in der ganzen Stadt ab – in Emmishofen, Egelshofen und Kurzrickenbach – und in den Gemeinden am Thurgauer Bodenseeufer.
Kreuzlingen ist die zweitgrösste Stadt im Kanton Thurgau und schliesst direkt an Konstanz an. Eine Einlagerung hat hier eigene Anlässe: ein Wegzug nach Deutschland, eine Rückkehr in die Schweiz, eine Renovation oder die Lücke zwischen zwei Wohnungen. Wir holen ab, lagern ein und liefern an Ihre Wunschadresse.
Sperrgut sammelt die Stadt selbst, Signalisationen bewilligt die Bauverwaltung. Darum klären wir vor der Abholung, was vorher weg muss und wo der Lieferwagen stehen darf.
Die Kartons packen Sie selbst oder mit unserem Packteam. Möbel bauen wir ab, damit sie weniger Volumen brauchen. Was in der schriftlichen Offerte steht, gilt.
Bezirk Kreuzlingen am Bodensee · PLZ 8280 · 23'550 Einwohner (31.12.2025, BFS) · Leerwohnungsziffer 1,1 % (1.6.2026)Kanton ThurgauAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Kreuzlingen
Lokale Tipps für Kreuzlingen
- Rückgabe und Einzug zuerst terminieren – die Lücke ist die Lagerdauer.
- Kleinsperrgut für die nächste städtische Sammlung bereitstellen oder räumen lassen.
- Bei einem Wegzug nach Deutschland nur einlagern, was nicht mitzieht.
- Kartons nummerieren und auf der Inventarliste festhalten.
- Wertvolle Einzelstücke bei der Besichtigung melden.
- Die Hausratpolice auf eingelagerte Sachen prüfen.
Wir organisieren das
Halteverbot in Kreuzlingen
Damit der Lieferwagen bei Abholung und Rücklieferung nah am Eingang steht, braucht es auf öffentlichem Grund eine Signalisation. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir: In Kreuzlingen geht der Antrag schriftlich an die Bauverwaltung. Verrechnet wird die Gebühr der Stadt.
Gut zu wissen
Auszug, Einlagerung und Einzug in Kreuzlingen planen
Legen Sie zuerst fest, wann die alte Wohnung zurückgeht, dann den Einzug in die neue – die Zeit dazwischen ist die Lagerdauer. Welche Termine gelten, steht im Mietvertrag. Für die Übergabe können Mieter oder Vermieter eine amtliche Wohnungsabnahme beim Ordnungsdienst beiziehen; bei Streit hilft die Schlichtungsbehörde in Mietsachen, kostenlos.
Quelle: Stadt Kreuzlingen, Amtliche Wohnungsabnahme und Schlichtungsbehörde in Mietsachen; Stand 02.11.2026.