Lokal in SchlierenKlaviertransport in Schlieren – was lokal zählt
Schlieren liegt im Limmattal westlich von Zürich, südlich der Limmat, und grenzt unmittelbar an die Stadt Zürich.
Umzug Pro transportiert Klaviere und Flügel in Schlieren und im ganzen Limmattal – selbst, mit eigener Ausrüstung und mit Versicherungsschutz inklusive. Für einen Klaviertransport in Schlieren zählen der Lift, das Treppenhaus und ein Halteplatz nah am Eingang.
Den Preis legen wir nach Absprache fest. Sie schicken Fotos von Instrument, Treppenhaus, Türen und Lift oder vereinbaren eine kostenlose Besichtigung vor Ort oder per WhatsApp-Video. Danach steht der Festpreis in der schriftlichen Offerte. Welche Punkte zählen, zeigt die Seite Kosten für den Klaviertransport.
Am Transporttag polstern wir das Instrument, sichern es mit Gurten und tragen es zum Lieferwagen. Am Ziel kommt es an den Platz, den Sie bestimmen; einen Flügel bauen wir dort wieder auf. Transporte sind Montag bis Samstag möglich, samstags ohne Zuschlag.
Auch in der Region
Weitere Leistungen in Schlieren
Lokale Tipps für Schlieren
- Das Gesuch für den Halteplatz mindestens 10 Tage vor dem Transport stellen – das übernehmen wir.
- Fotos von Klavier, Treppenhaus und Eingang per WhatsApp schicken.
- In der Neubauwohnung Innenmass und Tragkraft des Lifts vom Schild notieren.
- Sagen, ob vor dem Haus Tramgleise liegen.
- Den neuen Platz nicht neben Heizkörper oder Fussbodenheizung wählen.
- Die erste Stimmung erst nach einigen Wochen buchen.
Wir organisieren das
Halteverbot in Schlieren
Für enge Strassen beantragen wir auf Wunsch das Halteverbot bei der Stadt Schlieren. Nach der Polizeiverordnung braucht es dafür ein schriftliches Gesuch, spätestens 10 Tage im Voraus. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Stadt.
Gut zu wissen
Wohnung abgeben: amtlicher Befund
Die Übergabe der Wohnung regeln Sie mit der Verwaltung. Amtliche Befunde über einen Zustand nimmt das Stadtammannamt auf. Laut Gebührenverordnung kostet das 180 Franken pro Stunde. Bei Streit ist die Schlichtungsbehörde am Bezirksgericht Dietikon zuständig.
Quellen: Stadt Schlieren, Gebührenverordnung (SKR 9.10) § 51; Zürcher Gerichte, Bezirksgericht Dietikon (Stand 06.11.2026)