Lokal in Kanton SchwyzLagerung im Kanton Schwyz – was lokal zählt
Wir holen in allen sechs Bezirken ab: Schwyz, March, Höfe, Einsiedeln, Küssnacht und Gersau – zwischen Vierwaldstättersee, Zugersee und Zürichsee.
Der Kanton Schwyz reicht vom Vierwaldstättersee bis an den Zürichsee, mit Dörfern am See und Gemeinden im Talboden und am Berg. Eingelagert wird hier aus denselben Gründen wie anderswo: eine Wohnung, die erst später frei wird, ein Umbau, ein Jahr im Ausland, ein Nachlass. Wir holen ab, lagern ein und liefern zurück.
Sperrgut, Halteplatz und Bewilligungen regelt jede Gemeinde für sich. Darum klären wir vor der Abholung, welche Stelle zuständig ist, wo der Lieferwagen stehen darf und wie lang der Weg zur Tür ist.
Ihre Kartons packen Sie selbst, oder Sie buchen das Packteam dazu. Schränke und Betten bauen wir vor Ort ab. Was in der schriftlichen Offerte steht, gilt.
Hauptort Schwyz · 6 Bezirke, 30 Gemeinden · 170'072 Einwohner (31.12.2025, BFS) · Leerwohnungsziffer 0,50 % (1.6.2026)Kanton SchwyzAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Kanton Schwyz
Lokale Tipps für Kanton Schwyz
- Rückgabe der alten und Bezug der neuen Wohnung terminieren – die Zeit dazwischen ist die Lagerdauer.
- Bei der eigenen Gemeinde nachsehen, wie Sperrgut abgegeben wird, und vor der Abholung entsorgen.
- Möbel zerlegen, wo es geht: weniger Kubikmeter, weniger Monatsmiete.
- Kartons nummerieren und auf der Inventarliste notieren.
- Wertvolle Einzelstücke bei der Besichtigung melden.
- Die Hausratpolice prüfen: Sind Sachen ausser Haus gedeckt, und wie lange?
Wir organisieren das
Halteverbot in Kanton Schwyz
Steht vor dem Haus kein Platz für den Lieferwagen frei, braucht es eine Bewilligung der Gemeinde. Das Halteverbot/die Parkbewilligung organisieren wir bei der zuständigen Stelle, in der Gemeinde Schwyz etwa bei der Abteilung Tiefbau. Verrechnet wird die Gebühr der Behörde.
Gut zu wissen
Auszug, Einlagerung und Einzug im Kanton Schwyz planen
Legen Sie zuerst fest, wann Sie die alte Wohnung zurückgeben und wann Sie die neue beziehen; die Zeit dazwischen ist die Lagerdauer. Welche Kündigungstermine gelten, steht in Ihrem Mietvertrag. Bei Fragen zur Kündigung oder zur Rückgabe der Wohnung hilft die Schlichtungsbehörde Ihres Bezirks.
Quelle: Kanton Schwyz, Miete und Pacht; EGzOR § 10 (SRSZ 217.110); Stand 06.11.2026.