Lokal in Kanton ObwaldenLagerung im Kanton Obwalden – was lokal zählt
Wir holen in allen sieben Gemeinden ab: Sarnen, Alpnach, Kerns, Sachseln, Giswil, Lungern und Engelberg.
Obwalden reicht vom Alpnachersee über den Sarnersee bis nach Lungern und hinauf nach Engelberg. Eingelagert wird hier, wenn die neue Wohnung später frei wird, ein Haus umgebaut wird, jemand für eine Zeit ins Ausland geht oder eine Familie nach einem Todesfall entscheiden muss, was bleibt. Wir holen ab, lagern ein und liefern zurück.
Sperrgut regelt der Entsorgungszweckverband für alle sieben Gemeinden, temporäre Signalisationen stellt die Kantonspolizei. Vor der Abholung klären wir beides und sehen uns Zufahrt, Treppe und Lift an.
Packen Sie selbst oder lassen Sie das Packteam kommen. Grosse Möbel bauen wir vor Ort ab. Was in der schriftlichen Offerte steht, gilt.
Hauptort Sarnen · 7 Gemeinden · 39'879 Einwohner (31.12.2025) · Leerwohnungsziffer 0,38 % (1.6.2026)Kanton ObwaldenAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Kanton Obwalden
Lokale Tipps für Kanton Obwalden
- Kündigungstermin und Einzug festlegen – die Lücke dazwischen ist die Lagerdauer.
- Sperrgut vorher an eine der drei Anlagen bringen; Luzerner Gebührensäcke gelten in Obwalden nicht.
- Möbel zerlegen und Kartons ganz füllen, das spart Kubikmeter.
- Kartons nummerieren und auf der Inventarliste festhalten.
- Kunst oder Antiquitäten bei der Besichtigung melden.
- In der Hausratpolice nachsehen, ob und wie lange Sachen ausser Haus gedeckt sind.
Wir organisieren das
Halteverbot in Kanton Obwalden
Braucht der Lieferwagen für Abholung oder Rücklieferung einen gesperrten Platz, erstellt die Kantonspolizei die temporäre Signalisation. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir mit der Gemeinde und der Kantonspolizei; verrechnet wird die Gebühr der Behörde.
Gut zu wissen
Kündigung und Übergabe im Kanton Obwalden
Ortsübliche Kündigungstermine sind in Obwalden der 31. März, der 30. Juni und der 30. September; was im Mietvertrag steht, geht vor. Liegt der Einzug später als die Rückgabe, ist die Zeit dazwischen die Lagerdauer. Bei Streit aus der Miete hilft die Schlichtungsbehörde mit Sitz in Sarnen; im Miet- und Pachtrecht ist das Verfahren nicht kostenpflichtig.
Quelle: Kanton Obwalden, GDB 220.11 Art. 20; Schlichtungsbehörde; Stand 06.11.2026.