Lokal in FrauenfeldLagerung in Frauenfeld – was lokal zählt
Wir holen in allen Quartieren ab – von der Vorstadt bis Gerlikon – und in den Gemeinden rund um den Thurgauer Hauptort.
Frauenfeld ist der Hauptort des Kantons Thurgau, die Altstadt liegt an der Murg. Anlässe für eine Einlagerung gibt es viele: Die neue Wohnung ist erst Wochen später frei, ein Haus wird umgebaut oder eine Wohnung nach einem Todesfall zurückgegeben. Wir holen ab, lagern ein und liefern zurück.
Weil die Stadt Sperrgut und Strassensperren eigens regelt, planen wir die Abholung danach: Sperrgut vorher ins Annahmezentrum, das Gesuch für die Strassensperre rechtzeitig an den Werkhof.
Packen können Sie selbst oder mit unserem Packteam. Möbel bauen wir vor Ort ab, damit sie weniger Platz brauchen. Was in der schriftlichen Offerte steht, gilt.
Hauptort Kanton Thurgau · PLZ 8500–8503 · 27'201 Einwohner (31.12.2025, BFS) · Leerwohnungsziffer 0,68 % (1.6.2026)Kanton ThurgauAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Frauenfeld
Lokale Tipps für Frauenfeld
- Rückgabe- und Einzugsdatum festlegen – die Zeit dazwischen ist die Lagerdauer.
- Sperrgut vorher ins Annahmezentrum bringen oder räumen lassen.
- Strassensperre mindestens 10 Arbeitstage vor dem Termin einplanen.
- Kartons nummerieren und auf der Inventarliste festhalten.
- Wertvolle Einzelstücke bei der Besichtigung melden.
- Die Hausratpolice auf eingelagerte Sachen prüfen.
Wir organisieren das
Halteverbot in Frauenfeld
Damit der Lieferwagen bei Abholung und Rücklieferung nah am Eingang steht, braucht es in engen Strassen eine Sperrung. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir: In Frauenfeld geht das Gesuch spätestens 10 Arbeitstage vorher an den Werkhof, der auch signalisiert. Verrechnet wird der Aufwand der Stadt.
Gut zu wissen
Kündigung und Übergabe in Frauenfeld
Ortsübliche Kündigungstermine in Frauenfeld sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September; was im Mietvertrag steht, geht vor. Liegt der Einzug später als die Rückgabe, ist die Lücke die Lagerdauer. Bei Fragen zum Mietverhältnis ist die Schlichtungsbehörde Mietwesen der Stadt zuständig, wenn die Wohnung in Frauenfeld liegt.
Quelle: Stadt Frauenfeld, Schlichtungsbehörde Mietwesen; Stand 02.11.2026.