Lokal in Kanton ThurgauLagerung im Kanton Thurgau – was lokal zählt
Wir holen in allen Bezirken ab – Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden – vom Bodensee bis ins Hinterthurgau.
Der Thurgau ist ein Kanton mit Städten, Dörfern, Höfen und Weilern zwischen Bodensee, Rhein und Thur. Eine Einlagerung hat hier eigene Anlässe: die Renovation eines Bauernhauses, ein Nachlass, ein Umzug über die Grenze nach Deutschland oder eine Lücke zwischen zwei Wohnungen. Wir holen ab, lagern ein und liefern zurück.
Weil Entsorgung und Halteverbot nicht überall gleich geregelt sind, fragen wir vor der Abholung bei der zuständigen Stelle nach. Beim Hof auf dem Land klären wir Zufahrt und Tragweg, in der Stadtwohnung Lift, Treppenhaus und Standplatz.
Kartons packen Sie selbst oder buchen das Packteam dazu. Möbel zerlegen wir in der Wohnung, damit sie weniger Volumen brauchen. Was in der schriftlichen Offerte steht, gilt.
Hauptort Frauenfeld · 5 Bezirke · 301'863 Einwohner (30.09.2025) · Leerwohnungsziffer 1,10 % (1.6.2026)Kanton ThurgauAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Kanton Thurgau
Lokale Tipps für Kanton Thurgau
- Zuerst Rückgabe und Einzug terminieren – die Lücke dazwischen ist die Lagerdauer.
- Abfuhrplan der Gemeinde prüfen und Sperrgut vorher nach ihren Regeln entsorgen.
- Kartons nummerieren und auf der Inventarliste festhalten.
- Bei einem Umzug nach Deutschland nur das einlagern, was nicht mitzieht.
- Wertvolle Einzelstücke bei der Besichtigung melden.
- In der Hausratpolice nachsehen, ob und wie lange Hausrat auswärts gedeckt ist.
Wir organisieren das
Halteverbot in Kanton Thurgau
Damit der Lieferwagen bei Abholung und Rücklieferung vor dem Haus stehen kann, braucht es je nach Ort eine Signalisation. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir bei der zuständigen Stelle – in Kreuzlingen etwa bei der Bauverwaltung, in Frauenfeld beim Werkhof (Gesuch spätestens 10 Arbeitstage vorher). Verrechnet wird die Gebühr der Behörde.
Gut zu wissen
Auszug, Einlagerung und Einzug im Thurgau planen
Legen Sie zuerst fest, wann die alte Wohnung zurückgeht, dann den Einzug in die neue. Die Zeit dazwischen ist die Lagerdauer. Welche Kündigungstermine für Ihre Wohnung gelten, steht im Mietvertrag. Bei Fragen helfen die Schlichtungsbehörden der Gemeinden, in Frauenfeld im Rathaus.
Quelle: BWO, Adressen der Schlichtungsbehörden; Stand 30.10.2026.