Lokal in Kanton St. GallenLagerung im Kanton St. Gallen – was lokal zählt
Wir holen in allen acht Wahlkreisen ab – von St. Gallen und Rorschach über Rheintal, Werdenberg und Sarganserland bis See-Gaster, Toggenburg und Wil.
Der Kanton St. Gallen reicht vom Bodensee bis zum Zürichsee und Walensee. Eine Einlagerung hat hier eigene Anlässe: eine Renovation, ein Wechsel nach Liechtenstein oder Deutschland, ein Nachlass oder die Lücke zwischen zwei Wohnungen. Wir holen ab, lagern ein und liefern zurück.
Sperrgut und Parkplätze regelt jede Gemeinde selbst. Darum fragen wir vor der Abholung bei der zuständigen Stelle nach – in der Stadt St. Gallen bei der Stadtpolizei, in Gossau beim Tiefbauamt.
Ob Sie selbst packen oder das Packteam bestellen, entscheiden Sie. Grosse Möbel zerlegen wir beim Abholen, damit weniger Volumen und damit weniger Lagermiete anfällt. Es gilt die schriftliche Offerte.
Hauptort St. Gallen · 75 Gemeinden · 8 Wahlkreise · 544'040 Einwohner (31.12.2025, BFS) · Leerwohnungsziffer 1,16 % (1.6.2026)Kanton St. GallenAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Kanton St. Gallen
Lokale Tipps für Kanton St. Gallen
- Zuerst Rückgabe und Einzug terminieren – die Lücke dazwischen ist die Lagerdauer.
- Im Abfallkalender der Gemeinde nachsehen, wie Sperrgut weggeht.
- Kartons nummerieren und auf der Inventarliste festhalten.
- Bei einem Wegzug ins Ausland nur einlagern, was nicht mitzieht.
- Wertvolle Einzelstücke bei der Besichtigung melden.
- In der Hausratpolice nachsehen, ob und wie lange Hausrat auswärts gedeckt ist.
Wir organisieren das
Halteverbot in Kanton St. Gallen
Damit der Lieferwagen bei Abholung und Rücklieferung nah am Haus stehen kann, braucht es je nach Gemeinde eine Signalisation. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir bei der zuständigen Stelle – in St. Gallen bei der Stadtpolizei, in Gossau beim Tiefbauamt. Verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Auszug, Einlagerung und Einzug im Kanton St. Gallen planen
Legen Sie zuerst fest, wann die alte Wohnung zurückgeht, dann den Einzug in die neue – die Zeit dazwischen ist die Lagerdauer. Welche Kündigungstermine gelten, steht im Mietvertrag; im Gerichtskreis Rorschach gibt es laut Schlichtungsstelle keine ortsüblichen Termine. Nach dem Gerichtsgesetz hat jeder Gerichtskreis eine Schlichtungsstelle, etwa im Rathaus St. Gallen oder in Wil.
Quelle: Kanton St. Gallen, Schlichtungsstellen für Miet- und Pachtverhältnisse; Gerichtsgesetz Art. 3; Stand 07.11.2026.