Lokal in FrauenfeldReinigung in Frauenfeld – was lokal zählt
Wir reinigen in ganz Frauenfeld und Umgebung – in der Vorstadt, in Kurzdorf, Langdorf und Huben, in Gerlikon und Herten-Bannhalden.
Frauenfeld ist Hauptort des Kantons Thurgau; Ende 2025 lebten hier laut Bevölkerungsstatistik 26'919 Menschen. Wer auszieht, gibt die Wohnung mit Protokoll zurück. Wir übernehmen die Umzugsreinigung in Frauenfeld zum Festpreis nach Zimmerzahl, mit Abnahmegarantie, allein oder zusammen mit dem Umzug.
Für die Offerte reichen Zimmerzahl, Adresse und Übergabetermin. Nennen Sie uns, ob es einen Lift hat und wo der Lieferwagen halten kann – wichtig für die Planung, ohne Einfluss auf den Festpreis. Sind Sie schon ausgezogen, passt die Auszugsreinigung.
Am Reinigungstag ist die Wohnung leer. Wir arbeiten die Abgabeliste Ihrer Verwaltung ab; fehlt eine, gilt unsere Checkliste von der Küche bis zum Estrich. Danach gehen wir mit Ihnen und der Verwaltung durch die Räume und reinigen nach, falls etwas beanstandet wird – auf unsere Kosten.
26'919 Einwohner (31.12.2025, data.tg.ch) · 13'445 Wohnungen (2023) · Leerwohnungsziffer 0,7 % (1. Juni 2026) · Hauptort des Kantons ThurgauKanton ThurgauAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Frauenfeld
Lokale Tipps für Frauenfeld
- Den Kündigungstermin im Vertrag mit den ortsüblichen Terminen vergleichen.
- Sperrgut rechtzeitig ins RAZ bringen – Marken und Sammlung gibt es nicht mehr.
- Für eine Strassensperrung 10 Arbeitstage Vorlauf beim Werkhof einplanen.
- Kehricht nur in Säcken der KVA Thurgau und erst am Abfuhrtag hinausstellen.
- Abgabeliste der Verwaltung mitschicken; wir reinigen danach.
- Protokoll vom Einzug bereitlegen – es zeigt, was schon da war.
Wir organisieren das
Halteverbot in Frauenfeld
Steht nur die Reinigung an, reicht ein freier Platz vor dem Haus. Brauchen wir für den Umzug am selben Tag öffentlichen Grund, stellen wir das Gesuch beim Werkhof, spätestens 10 Arbeitstage vorher. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir; verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Kündigung und Rückgabe in Frauenfeld
Eine Wohnung kündigen Mieter mit mindestens drei Monaten Frist auf einen ortsüblichen Termin. In Frauenfeld nennt die Schlichtungsbehörde den 31. März, 30. Juni und 30. September; Termine im Mietvertrag gehen vor. Bei Streit hilft dieselbe Behörde am Rathausplatz 4.
Quellen: Stadt Frauenfeld, Schlichtungsbehörde Mietwesen; Mieterverband, Merkblatt Kündigung (Art. 266c OR); BWO, Liste der Schlichtungsbehörden (Stand 08.07.2026); Stand 30.10.2026.