Gut zu wissen für SpanienAuslandsumzug Spanien – das zählt bei diesem Ziel
Wir bringen Ihren Hausrat aus der Schweiz an die neue Adresse in Spanien: verpackt, mit Inventarliste und mit festem Liefertag.
Ein Umzug nach Spanien führt über zwei Zollstellen: die Ausfuhr aus der Schweiz und die Einfuhr in die EU. Damit die Papiere an beiden Stellen bereitliegen, entsteht die Inventarliste bei uns schon beim Verpacken. Sie nennt Raum, Inhalt und Ihre Adressen in der Schweiz und in Spanien und dient zugleich als Güterliste für den spanischen Antrag.
Was der Umzug kostet, hängt am Volumen, an der Strecke bis zur neuen Adresse und am Zugang an beiden Orten: Etage, Lift, Trageweg und Parkplatz. Einen Richtwert für Spanien gibt es nicht. Nach Fotos oder einer kostenlosen Besichtigung steht der Festpreis in der schriftlichen Offerte, die Fahrt nach Absprache ebenso.
Ist die Wohnung in Spanien noch nicht frei, bleibt der Hausrat so lange in der Schweiz eingelagert. Denken Sie dabei an die Frist des Zolls: Angemeldet wird das Übersiedlungsgut innert 12 Monaten nach der Wohnsitznahme. Lagerdauer und Liefertag legen wir deshalb gemeinsam fest.
Zoll: Agencia Tributaria · Anmeldung innert 3 Monaten · Vertretung in Madrid und BarcelonaEU-MitgliedAuf Google Maps ansehen ↗ Weitere Zielländer
Mehr zum Auslandsumzug
Tipps für den Umzug nach Spanien
- Die Abmeldebestätigung der Gemeinde früh abholen – Spanien verlangt sie für den Zollantrag.
- Neue Möbel lieber in Spanien kaufen: Für die Befreiung braucht es mindestens 6 Monate Nutzung.
- Alkohol und Tabak nicht ins Umzugsgut packen, sie fallen nicht unter die Befreiung.
- Das Auto getrennt planen: Fahrzeuge meldet der spanische Zoll separat an.
- Pass, Abmeldung und Padrón-Bestätigung ins eigene Gepäck legen.
- Eine Einlagerung so planen, dass die 12-Monats-Frist ab Wohnsitznahme hält.
Gut zu wissen
Abmeldung gehört zum Zollantrag
Der spanische Zoll verlangt einen Nachweis, dass Sie Ihren bisherigen Wohnsitz ausserhalb der EU aufgegeben haben. Bei einem Umzug aus der Schweiz ist das die Abmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde. Holen Sie sie früh ab und legen Sie sie zu Pass und Padrón-Bestätigung – ins eigene Gepäck, nicht in den Lieferwagen.
Quellen: Agencia Tributaria, Nota informativa 08/2026; EDA, Auswandern; Stand 07.11.2026.