Wer aus der Schweiz auswandern will, hat die Wohnung im Zielland meist schneller gefunden als den Überblick über die Schweizer Formalitäten: Abmeldung, AHV, Pensionskasse, Säule 3a, Krankenkasse, Steuern, Militär, Zoll, Post – und die Anmeldung bei der Schweizer Vertretung im Ausland. Diese Checkliste bringt alle Schritte in die richtige Reihenfolge und nennt die Fristen, die Sie einhalten müssen. Sie gilt für Schweizerinnen und Schweizer ebenso wie für Ausländerinnen und Ausländer, die die Schweiz nach einigen Jahren wieder verlassen – mit den jeweils markierten Unterschieden.
Die Angaben stützen sich auf das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), ch.ch, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), die AHV/IV-Merkblätter und die Post, Stand Oktober 2026. Für Ihr Zielland lohnt sich zusätzlich das Länderdossier «Leben und Arbeiten im Ausland» des EDA, das Arbeitsmarkt, Versicherungen, Wohnen und Schulsystem beschreibt; einen Überblick über alle Formalitäten gibt die EDA-Seite Auswandern.
Der Zeitplan: Was wann erledigt sein muss
| Wann | Aufgabe |
|---|---|
| 6–12 Monate vorher | Einreise- und Arbeitsbewilligung im Zielland, Anerkennung von Diplomen, Wohnungs- und Stellensuche, EDA-Länderdossier lesen |
| 3–6 Monate vorher | Wohnung kündigen, Umzugsfirma buchen, Krankenversicherung im Zielland klären, Pensionskasse und Säule 3a besprechen, Bank informieren |
| 2–3 Monate vorher | Militär: Auslandurlaub beantragen (bei Abwesenheit über 12 Monate), Steuerverwaltung informieren, Verträge und Abos kündigen |
| 4 Wochen vorher | Inventarliste für den Zoll, Nachsendeauftrag ins Ausland, Haustiere: Einreisebestimmungen des Ziellands |
| Letzte Woche | Abmeldung bei der Gemeinde (Heimatschein mitnehmen), Wohnungsabgabe, Zählerstände, Schlüssel |
| Innert 90 Tagen nach Abreise | Anmeldung bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat im Zielland |
Abmeldung bei der Gemeinde
Wer die Schweiz für mehr als drei Monate verlässt und den Wohnsitz aufgibt, meldet sich bei der Einwohnerkontrolle ab. Sie erhalten dabei Ihren Heimatschein zurück, den Sie im Ausland für die Anmeldung bei der Schweizer Vertretung brauchen, sowie eine Abmeldebestätigung, die Sie für Pensionskasse, Säule 3a, Krankenkasse und Zoll benötigen. Melden Sie sich erst in den letzten Tagen ab – ab dem Abmeldedatum enden Ihre Rechte als Einwohnerin oder Einwohner, etwa das Stimmrecht in der Gemeinde. Ausländerinnen und Ausländer geben bei der Abmeldung den Ausländerausweis ab.
Anmeldung bei der Schweizer Vertretung
Innert 90 Tagen nach der Abmeldung melden Sie sich bei der Schweizer Botschaft oder dem zuständigen Konsulat im Zielland an. Damit werden Sie ins Auslandschweizerregister aufgenommen – die Voraussetzung dafür, dass Sie an eidgenössischen Abstimmungen und Nationalratswahlen teilnehmen, Ausweise erneuern, Zivilstandsereignisse (Heirat, Geburt) registrieren lassen und in Notfällen Hilfe erhalten. Die Anmeldung ist über den Online-Schalter des EDA möglich; mitzubringen oder hochzuladen sind Heimatschein, Pass oder ID und die Abmeldebestätigung der Gemeinde. Die App «SwissInTouch» des EDA hält Auslandschweizerinnen und -schweizer über Konsularwesen und Sicherheitslage auf dem Laufenden.
AHV, IV und Pensionskasse
AHV/IV
Mit dem Wegzug endet die obligatorische AHV-Versicherung. Wer in einen EU- oder EFTA-Staat zieht und dort arbeitet, ist über das dortige Sozialversicherungssystem versichert; die Schweizer Beitragsjahre bleiben erhalten und werden bei der Rente angerechnet. Wer ausserhalb der EU/EFTA lebt, kann als Schweizer oder EU/EFTA-Staatsangehöriger der freiwilligen AHV/IV beitreten, sofern er unmittelbar vorher mindestens fünf Jahre ununterbrochen versichert war; der Beitritt muss innert eines Jahres nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung erklärt werden. Die Beiträge betragen einen Prozentsatz des Einkommens mit einem Mindestbeitrag; Auskunft gibt die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf. Bereits erworbene Rentenansprüche bleiben in jedem Fall bestehen und werden ins Ausland ausbezahlt.
Pensionskasse (2. Säule)
Beim Austritt aus dem Arbeitsverhältnis wird Ihr Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen. Eine Barauszahlung ist bei endgültigem Verlassen der Schweiz möglich – mit einer wichtigen Einschränkung: Wer in einen EU- oder EFTA-Staat zieht und dort obligatorisch versichert ist, kann nur den überobligatorischen Teil beziehen; der obligatorische Teil bleibt bis zur Pensionierung auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz. Bei einem Wegzug ausserhalb der EU/EFTA ist das gesamte Guthaben beziehbar. Auf der Auszahlung wird eine Quellensteuer erhoben, deren Höhe vom Sitz der Freizügigkeitseinrichtung abhängt – ein Grund, den Zeitpunkt und den Standort mit einer Fachperson zu planen.
Säule 3a
Guthaben der Säule 3a können bei definitivem Wegzug vollständig bezogen werden. Auch hier fällt eine Quellensteuer an; je nach Doppelbesteuerungsabkommen können Sie sie im Zielland anrechnen lassen oder in der Schweiz zurückfordern. Wer mehrere 3a-Konten hat, kann sie gestaffelt beziehen.
Krankenversicherung
Mit der Abmeldung endet die Versicherungspflicht in der Schweiz – und meist auch die Grundversicherung. Wer in einen EU- oder EFTA-Staat zieht und dort arbeitet, versichert sich im Arbeitsland. Ausnahmen gelten für Rentnerinnen und Rentner mit Schweizer Rente, Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmende und Bezüger von Arbeitslosenentschädigung; ihre Regeln hängen vom Zielland ab und sind auf der Website der Auslandschweizer-Organisation SwissCommunity im Detail erklärt. Wer ausserhalb der EU/EFTA lebt, kann die Grundversicherung nicht behalten (ausser als entsandte Person) und wählt zwischen einem privaten Vertrag beim bisherigen Versicherer, einer Versicherung im Zielland oder einer internationalen Lösung. Kündigen Sie die Schweizer Kasse schriftlich mit der Abmeldebestätigung; Zusatzversicherungen enden nicht automatisch.
Steuern
Mit dem Wegzug endet die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz. Sie reichen für das laufende Jahr eine letzte Steuererklärung bis zum Abreisedatum ein; informieren Sie die Steuerverwaltung Ihres Kantons und hinterlassen Sie eine Zustelladresse. Beschränkt steuerpflichtig bleiben Sie für Liegenschaften in der Schweiz und bestimmte Einkünfte, etwa Renten aus der 2. Säule, auf die eine Quellensteuer erhoben wird. Welche Einkünfte wo besteuert werden, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland. Begleichen Sie offene Steuerrechnungen vor der Abreise – die Gemeinde kann die Abmeldung sonst verzögern.
Militär und Zivildienst
Militärdienstpflichtige, die länger als zwölf Monate ins Ausland gehen, beantragen beim Kreiskommando des Wohnkantons einen Auslandurlaub – laut EDA rund zwei Monate vor der Abreise. Persönliche Ausrüstung und Waffe werden je nach Vorgabe abgegeben oder eingelagert. Zivildienstpflichtige melden sich bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst. Die Wehrpflichtersatzabgabe bleibt für Auslandschweizer unter bestimmten Bedingungen geschuldet; die Vertretung im Ausland gibt Auskunft.
Zoll: Hausrat ausführen
Für die Ausfuhr aus der Schweiz ist der Aufwand gering: Sie legen der Ausgangszollstelle eine Inventarliste mit alter und neuer Adresse vor. Entscheidend sind die Einfuhrbestimmungen des Ziellands – innerhalb der EU gilt der Hausrat beim Wohnsitzwechsel in der Regel als abgabenfrei, sofern er mindestens sechs Monate in Gebrauch war; für Überseeziele gelten eigene Formulare, Fristen und oft eine Inspektion. Klären Sie das mit der Botschaft des Ziellands oder mit der Umzugsfirma. Fahrzeuge brauchen für die Ausfuhr die Abmeldung beim Strassenverkehrsamt und die Rückgabe der Kontrollschilder, sobald sie im Zielland zugelassen sind. Haustiere benötigen je nach Land Heimtierausweis, Impfungen, Chip und Quarantäneregelungen – manche Länder verlangen Vorlaufzeiten von mehreren Monaten.
Umzug Pro führt Auslandsumzüge selbst durch – eigene Ausrüstung, eigene Fahrten, 30+ Zielländer, vor allem in Europa – und erledigt die Zoll-Unterlagen. Was beim Nachbarland Deutschland gilt, lesen Sie im Beitrag Auslandsumzug Schweiz–Deutschland; welche Papiere Sie innerhalb der EU brauchen, im Beitrag Umzug ins EU-Ausland.
Verträge, Post und Alltag
- Wohnung: Kündigung auf den ordentlichen Termin oder vorzeitig mit Nachmieter; Anleitung im Beitrag Wohnung kündigen. Übergabe mit Protokoll, Endreinigung mit Abnahmegarantie.
- Post: Nachsendung ins Ausland für 12 Monate kostet online CHF 90 (Stand Oktober 2026); Auftrag vier Werktage vor dem Start aufgeben.
- Bank: Viele Schweizer Banken führen Konten für Auslandschweizer nur gegen Gebühr oder gar nicht – früh klären, wie das Konto weitergeführt wird und wie Renten und Auszahlungen überwiesen werden.
- Telecom, Strom, Serafe, Abos, Vereine: Kündigen mit Abmeldebestätigung; Serafe endet mit der Abmeldung bei der Gemeinde.
- Versicherungen: Hausrat, Haftpflicht, Auto und Rechtsschutz kündigen oder auf das Zielland anpassen; Hausratversicherung bis zur Wohnungsabgabe laufen lassen.
- Dokumente: Pass und ID auf Gültigkeit prüfen, Geburts- und Heiratsurkunden, Diplome und Arbeitszeugnisse beglaubigt (Apostille) mitnehmen, Strafregisterauszug falls verlangt.
- Führerausweis: Der Schweizer Ausweis wird in vielen Ländern nach einer Frist umgetauscht; ein internationaler Führerausweis vom Strassenverkehrsamt hilft in der Übergangszeit.
- Einlagern statt mitnehmen: Wer nur für einige Jahre geht, lagert Möbel und Erinnerungsstücke in der Schweiz ein – Umzug Pro bietet Einlagerung ab CHF 20 pro m³ und Monat (mindestens 5 m³), mit Rabatt ab 6 Monaten Lagerdauer.
Checkliste zum Abhaken
- Bewilligungen und Dokumente für das Zielland beschafft, Diplome anerkannt.
- Wohnung gekündigt, Übergabetermin und Endreinigung organisiert.
- Umzugsfirma gebucht, Inventarliste erstellt, Einfuhrbestimmungen geklärt.
- Pensionskasse: Freizügigkeitskonto eröffnet, Auszahlung geprüft; Säule 3a geregelt.
- AHV: Versicherung im Zielland oder freiwillige AHV/IV geklärt.
- Krankenkasse im Zielland abgeschlossen, Schweizer Kasse gekündigt.
- Steuerverwaltung informiert, letzte Steuererklärung eingereicht, Rechnungen bezahlt.
- Militär oder Zivildienst: Auslandurlaub beantragt.
- Post, Bank, Telecom, Versicherungen, Abos, Vereine gekündigt oder umgestellt.
- Abmeldung bei der Gemeinde, Heimatschein und Abmeldebestätigung erhalten.
- Innert 90 Tagen: Anmeldung bei der Schweizer Vertretung im Zielland.




