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Auswandern aus der Schweiz: Vater und Tochter schauen am Flughafen auf das Flugzeug

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Ratgeber · Auslandsumzug

Auswandern aus der Schweiz: Die komplette Checkliste

Von Umzug ProAktualisiert 5. Oktober 20268 Min. Lesezeit

Häufige Fragen zum Auswandern aus der Schweiz

Muss ich mich bei der Schweizer Botschaft anmelden?

Die Anmeldung ist für Schweizer Staatsangehörige Pflicht und innert 90 Tagen nach der Abmeldung vorzunehmen. Sie sichert Ihnen das Stimmrecht, konsularischen Schutz und die Erneuerung Ihrer Ausweise im Ausland.

Kann ich mein Pensionskassengeld mitnehmen?

Beim Wegzug ausserhalb der EU/EFTA ja, vollständig. Innerhalb der EU/EFTA nur den überobligatorischen Teil, sofern Sie im Zielland obligatorisch versichert sind; der obligatorische Teil bleibt bis zur Pensionierung auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz. Auf Auszahlungen wird eine Quellensteuer erhoben.

Behalte ich meine AHV-Rente im Ausland?

Ja. Erworbene Rentenansprüche bleiben bestehen und werden ins Ausland überwiesen. Wer ausserhalb der EU/EFTA weiter Beiträge zahlen will, tritt innert eines Jahres der freiwilligen AHV/IV bei – Voraussetzung sind fünf ununterbrochene Versicherungsjahre direkt vor dem Wegzug.

Muss ich die Krankenkasse in der Schweiz kündigen?

In den meisten Fällen endet die Versicherungspflicht mit dem Wegzug, und die Grundversicherung kann nicht weitergeführt werden. Kündigen Sie schriftlich mit der Abmeldebestätigung. Ausnahmen gelten für Rentner in EU/EFTA-Staaten, Grenzgänger und entsandte Personen.

Wie lange im Voraus sollte ich den Umzug ins Ausland planen?

Rechnen Sie mit sechs bis zwölf Monaten für Bewilligungen und Vorsorgefragen und mit drei Monaten für Kündigung, Umzugsfirma und Zoll. Für Überseeziele mit Containertransport kommen Transportzeiten von mehreren Wochen dazu.

Bereit für den nächsten Schritt? Für Ihren Umzug ins Ausland erstellt Umzug Pro eine schriftliche Offerte innert 24 Stunden (Mo–Fr) – Anfrage über den Offertenrechner oder per WhatsApp: +41 77 451 36 23.

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