Gut zu wissen für BelgienAuslandsumzug Belgien – Zoll, Anlage 19, Fahrt
Wir bringen Ihren Hausrat aus der Schweiz nach Belgien – über Deutschland oder Frankreich, mit eigener Fahrt und vorbereiteten Zoll-Unterlagen.
Belgien liegt am Ende einer längeren Strecke durch Deutschland oder Frankreich. Eingeführt wird Ihr Hausrat erst an der belgischen Zollstelle, als persönliche Güter aus einem Land ausserhalb der EU. Wir zügeln in 30+ Zielländer, vor allem in Europa, und fahren selbst. Ihre Ansprechperson begleitet Sie von der Anfrage bis zum Aufstellen der Möbel in der neuen Wohnung.
Den Preis besprechen wir nach Fotos oder einer kostenlosen Besichtigung persönlich mit Ihnen. Verbindlich ist der Festpreis in der schriftlichen Offerte; sie kommt innert 24 Stunden (Mo–Fr), gilt 5 Tage und nennt Ladetag, Fahrt und Liefertag. Was in einer vollständigen Offerte steht, zeigt die Seite Auslandsumzug Offerte; anfragen können Sie direkt im Offertenrechner.
Wir arbeiten Montag bis Samstag, am Samstag ohne Zuschlag. Vor dem Laden halten wir den Zustand im Foto-Inventar vor dem Umzug fest, an der Schweizer Adresse organisieren wir das Halteverbot. Den Entladeplatz in Belgien planen wir mit Ihnen; fragen Sie früh bei der neuen Verwaltung oder Gemeinde nach, ob der Lieferwagen vor dem Haus eine Bewilligung braucht.
EU-Mitglied · Befreiung beim Zoll beantragen · Anlage 19 bei der Gemeinde · Botschaft in Brüssel · Konsularcenter Benelux in Den HaagEU-MitgliedAuf Google Maps ansehen ↗ Weitere Zielländer
Mehr zum Auslandsumzug
Tipps für den Umzug nach Belgien
- Die Abmeldebestätigung und Belege zum Schweizer Wohnsitz für den belgischen Zoll bereitlegen.
- Nach dem Einzug den Termin bei der Gemeinde für die Anlage 19 früh vereinbaren.
- Beim Auto an das regionale Zoll- und Akzisenzentrum denken, nicht nur an die Zollstelle.
- Wein, Bier und Tabak vor dem Umzug aufbrauchen – sie sind nicht befreit.
- Für Hund oder Katze Mikrochip, Tollwutimpfung und Heimtierausweis prüfen.
- Pass, Verträge und Schlüssel ins eigene Gepäck, nicht in den Lieferwagen.
Gut zu wissen
Auto: zuständig ist das Zollzentrum
Beim Hausrat bewilligt in Belgien grundsätzlich der örtliche Dienstleiter der Einfuhrzollstelle die Befreiung. Für Kraftfahrzeuge, Motorräder über 50 ccm und Wohnwagen ist dagegen der Direktor des regionalen Zoll- und Akzisenzentrums zuständig – und zwar jenes Zentrums, in dessen Bereich Sie sich niederlassen. Zieht das Auto mit, braucht es also eine zweite Stelle. Die Zulassung läuft danach bei der DIV des FÖD Mobilität.
Quellen: FÖD Finanzen, Umzug; FÖD Mobilität, Moving to Belgium; Stand 07.11.2026