Gut zu wissen für ItalienAuslandsumzug Italien – Papiere, Fristen, Fahrt
Wir zügeln Ihren Haushalt aus der Schweiz an Ihre neue Adresse in Italien – mit eigener Fahrt und fertigen Zoll-Unterlagen.
Italien grenzt an die Schweiz. Zwischen beiden Ländern verläuft aber eine EU-Aussengrenze: Ihr Hausrat wird in der Schweiz ausgeführt und in Italien als Übersiedlungsgut eingeführt. Damit das ohne Aufenthalt an der Grenze klappt, beginnt unsere Arbeit lange vor dem Umzugstag – mit der Besichtigung, dem Inventar und dem Antrag für den italienischen Zoll.
Für einen Auslandsumzug gibt es bei uns keinen Richtwert. Wir besprechen den Preis nach Fotos oder einer kostenlosen Besichtigung persönlich mit Ihnen; verbindlich ist der Festpreis in der schriftlichen Offerte, die Sie innert 24 Stunden (Mo–Fr) erhalten. Die Offerte gilt 5 Tage und nennt Ladetag, Fahrt und Liefertag. Wie sie aufgebaut ist, zeigt die Seite Auslandsumzug Offerte; anfragen können Sie direkt im Offertenrechner.
Wir arbeiten Montag bis Samstag, am Samstag ohne Zuschlag. Vor dem Laden halten wir den Zustand der Möbel im Foto-Inventar vor dem Umzug fest, an der Schweizer Adresse organisieren wir das Halteverbot. Am Zielort in Italien planen wir den Entladeplatz mit Ihnen; fragen Sie früh bei Verwaltung oder Gemeinde nach, ob der Lieferwagen vor dem Haus eine Bewilligung braucht.
EU-Mitglied · Antrag bei der Agenzia delle Dogane · Anagrafe innert 20 Tagen · Botschaft in Rom · Generalkonsulat in MailandEU-MitgliedAuf Google Maps ansehen ↗ Weitere Zielländer
Mehr zum Auslandsumzug
Tipps für den Umzug nach Italien
- Die Wohnsitzbelege der Schweizer Wohnung – Mietvertrag oder Eigentumsnachweis – für den Zoll bereitlegen.
- Nach dem Einzug innert 20 Tagen zur Anagrafe der neuen Gemeinde gehen.
- Für Fahrzeuge Belege zu Besitz und Nutzung der letzten sechs Monate sammeln.
- Alkoholvorräte und Tabak vor dem Umzug aufbrauchen – sie sind nicht befreit.
- Beim Generalkonsulat in Mailand oder der Botschaft in Rom innert 90 Tagen anmelden.
- Den Entladeplatz in Italien mit der neuen Verwaltung früh klären.
Gut zu wissen
Fahrzeug je Familienmitglied
Ziehen Sie mit der Familie um, gilt die Befreiung für Fahrzeuge laut italienischem Zoll für jedes Familienmitglied, das den Wohnsitz verlegt – nicht nur für eine Person im Haushalt. Voraussetzung ist der Nachweis, dass das Fahrzeug seit mindestens sechs Monaten vor dem Umzug im Ausland besessen und genutzt wurde. Im Antrag steht es als gebrauchtes registriertes Fahrzeug. Halten Sie dafür Fahrzeugausweis und Kaufbelege bereit.
Quellen: ADM, FAQ Franchigie; Mod. F 01 B; Stand 07.11.2026