Gut zu wissen für DeutschlandAuslandsumzug Deutschland – was im Zielland zählt
Deutschland gehört zur EU, die Schweiz nicht. Darum geht Ihr Hausrat über eine Zollgrenze – mit Inventarliste für die Ausfuhr und Antrag auf Übersiedlungsgut für die Einfuhr.
Umzug Pro zügelt Haushalte aus der Schweiz nach Deutschland mit eigenen Fahrten. Wir verpacken, laden, fahren und stellen die Möbel am neuen Wohnort auf. Die Inventarliste für die Ausfuhr entsteht beim Packen; der Antrag für die Einfuhr nach dem deutschen Formular liegt vor der Abfahrt bereit.
Den Preis besprechen wir nach Fotos oder einer kostenlosen Besichtigung persönlich mit Ihnen. Verbindlich ist der Festpreis in der schriftlichen Offerte; die Fahrt nach Deutschland steht nach Absprache darin. Welche Grössen den Preis bestimmen, erklärt die Seite Kosten für den Auslandsumzug.
Am Umzugstag schützen wir Möbel mit Decken und Folie und beschriften jeden Karton nach Raum. In Deutschland tragen wir alles in die Räume, die Sie bestimmen, und bauen Betten und Schränke auf Wunsch wieder auf. Einsätze sind Montag bis Samstag möglich, samstags ohne Zuschlag.
EU-Mitgliedstaat · Zoll: Formular 0350 · Anmeldung innert zwei Wochen · Schweizer Botschaft in BerlinEU-MitgliedstaatAuf Google Maps ansehen ↗ Weitere Zielländer
Mehr zum Auslandsumzug
Tipps für den Umzug nach Deutschland
- Neue Möbel erst in Deutschland kaufen: Für die Befreiung zählen Gegenstände, die seit sechs Monaten benutzt werden.
- Rechnungen oder Kaufverträge grösserer Stücke bereithalten – der Zoll nimmt sie auch eingescannt an.
- Alkohol und Tabak nicht ins Umzugsgut packen; sie fallen nicht unter die Befreiung.
- Den Termin bei der Meldebehörde in die ersten zwei Wochen nach dem Einzug legen.
- Pass, Abmeldebestätigung und Mietvertrag ins eigene Gepäck legen, nicht in den Lieferwagen.
- Für Hund oder Katze früh beim kantonalen Veterinärdienst nach der Bescheinigung für die Ausreise fragen.
Gut zu wissen
Zwölf Monate nicht verkaufen
Nach der Abfertigung dürfen Sie das Übersiedlungsgut zwölf Monate lang nicht verleihen, verpfänden, vermieten, verkaufen oder verschenken. Ziehen Sie in dieser Zeit innerhalb Deutschlands erneut um, teilen Sie der Überwachungszollstelle vorher die Umzugsabsicht und die neue Anschrift mit.
Quelle: Zoll Deutschland, Übersiedlungsgut – Voraussetzungen (Stand 07.11.2026)