Gut zu wissen für FrankreichAuslandsumzug Frankreich – was im Zielland zählt
Wir bringen Ihren Hausrat aus der Schweiz an die neue Adresse in Frankreich – mit eigener Fahrt und vorbereiteten Zoll-Unterlagen.
Frankreich ist Nachbarland, und trotzdem liegt zwischen Ihrer alten und Ihrer neuen Wohnung eine Zollgrenze: Die Schweiz gehört nicht zur EU. Für den französischen Zoll ist Ihr Hausrat deshalb Übersiedlungsgut aus einem Drittland. Wir zügeln Sie in 30+ Zielländer, vor allem in Europa – auch nach Frankreich mit eigenen Fahrten. Von der Besichtigung bis zum Aufstellen der Möbel bleibt eine Ansprechperson für Sie da.
Den Preis bestimmen Volumen, Strecke, Zugang und Termin. Schicken Sie uns Fotos der Räume per WhatsApp oder lassen Sie uns kostenlos vor Ort besichtigen, 45 Minuten. Innert 24 Stunden (Mo–Fr) erhalten Sie die schriftliche Offerte mit Festpreis und Zeitplan; sie gilt 5 Tage, und die Fahrt nach Frankreich steht nach Absprache darin. Anfragen können Sie im Offertenrechner – dort wählen Sie Umzug und geben Frankreich als Zielland an.
Am Umzugstag halten wir zuerst den Zustand im Foto-Inventar vor dem Umzug fest. Dann verpacken wir Möbel mit Decken und Folie, Geschirr und Glas kommen in Kartons mit Papier. Die Liste, die beim Packen entsteht, dient als Inventar für den Zoll. Umzüge sind Montag bis Samstag möglich, am Samstag ohne Zuschlag; an der Schweizer Adresse organisieren wir das Halteverbot.
EU-Mitglied · Zollformular Cerfa 10070 · Botschaft in Paris · Generalkonsulate in Lyon, Marseille und StrassburgEU-MitgliedAuf Google Maps ansehen ↗ Weitere Zielländer
Mehr zum Auslandsumzug
Tipps für den Umzug nach Frankreich
- Die Abmeldebestätigung der Schweizer Wohngemeinde zweimal kopieren – für die Vertretung und als Beleg des bisherigen Wohnsitzes.
- Mietvertrag oder Stromrechnung der neuen Wohnung früh beschaffen; der Zoll will einen Wohnsitznachweis sehen.
- Neue Möbel lieber in Frankreich kaufen: befreit sind nur Gegenstände mit sechs Monaten Benutzung.
- Wein und Spirituosen gehören nicht ins befreite Umzugsgut – vorher klären oder aufbrauchen.
- Beim Haustier den Heimtierausweis, Mikrochip und die Tollwutimpfung prüfen.
- Pass, Inventar und Verträge ins eigene Gepäck legen, nicht in den Lieferwagen.
Gut zu wissen
Das erste Inventar zählt
Kommt Ihr Hausrat in mehreren Teilen nach Frankreich, muss laut Zollseite schon das Inventar der ersten Einfuhr alles enthalten – auch Kisten, die erst Wochen später folgen. Das Inventar ist detailliert, mit geschätztem Wert, datiert und unterschrieben, und zwar in zwei Exemplaren. Ein abgestempeltes Exemplar bekommen Sie zurück; heben Sie es gut auf. Darum führen wir die Liste von Anfang an vollständig, auch für Dinge, die vorerst in der Schweiz bleiben.
Quelle: douane.gouv.fr, Transfert de résidence (Archivkopie vom 24.10.2026); Stand 07.11.2026