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Auslandsumzug Frankreich: Maison des Tanneurs an der Place Benjamin-Zix in Strassburg

Auslandsumzug Frankreich: Möbel ins Nachbarland

Von der Schweiz nach Frankreich zügeln: schriftliche Offerte mit Festpreis innert 24 Stunden (Mo–Fr), eigene Fahrt bis zur neuen Adresse. Zoll-Unterlagen erledigen wir.

Was dürfen wir für Sie tun?

Kostenlos und unverbindlich

  • 5,0 von 5 ★★★★★ · 9 Google-Bewertungen (Stand 25.10.2026)
  • Zoll-Unterlagen erledigen wir
  • Samstag ohne Zuschlag
  • Kostenlose Besichtigung – vor Ort oder per WhatsApp-Video

Auslandsumzug Frankreich: was Zoll und Behörden verlangen

  • Einfuhr mit Formular Cerfa 10070

    Laut französischem Zoll meldet man persönliche Güter aus einem Land ausserhalb der EU mit dem Formular Cerfa 10070 an und übergibt es bei der Einreise den Zollbeamten. Dazu kommt ein datiertes, unterschriebenes Inventar in zwei Exemplaren.

    Quelle: douane.gouv.fr, Transfert de résidence (Stand: Archivkopie vom 24.10.2026; Original nicht direkt abrufbar)

  • Zwölf Monate ausserhalb der EU

    Ohne Abgaben bleibt der Hausrat nur, wenn Sie mindestens zwölf Monate in einem Drittland gewohnt und die Gegenstände mindestens sechs Monate privat benutzt haben. Die Einfuhr folgt innert zwölf Monaten nach dem Wohnsitzwechsel.

    Quelle: douane.gouv.fr, Voraussetzungen der Franchise (Stand: Archivkopie vom 24.10.2026)

  • Aufenthaltskarte freiwillig

    Schweizerinnen und Schweizer dürfen sich laut Service-Public auch länger als drei Monate in Frankreich niederlassen. Eine Aufenthaltskarte ist keine Pflicht, kann im Alltag aber nützlich sein.

    Quelle: service-public.gouv.fr, Fiche F2651 (Stand: «Vérifié le 01 avril 2026», Archivkopie vom 15.10.2026)

  • Botschaft Paris, drei Generalkonsulate

    Die Schweiz ist in Frankreich mit der Botschaft in Paris und mit Generalkonsulaten in Lyon, Marseille und Strassburg vertreten. Bei der zuständigen Vertretung melden Sie sich nach dem Wegzug an, laut EDA innert 90 Tagen.

    Quelle: EDA, Die Schweizer Vertretungen in Frankreich (Stand 21.10.2026)

Auslandsumzug wählen, der zu Ihrem Zielland passt

Ob Studio nach München oder Haus nach Lissabon: Für jeden Auslandsumzug planen wir Route, Verpackung und Zoll-Unterlagen – mit eigenen Fahrten in 30+ Zielländer, vor allem in Europa.

  • Privatumzug: Umzugshelfer trägt einen Umzugskarton in die neue Wohnung

    Umzug nach Deutschland

    Süddeutschland, Rheinland oder Berlin – eigene Fahrt, Aufbau am Zielort. Zoll-Unterlagen erledigen wir.

    Preis nach Absprache – Festpreis in der Offerte, Fahrt nach Absprache.

    Zum Umzug nach Deutschland
  • Auslandsumzug: Umzugskartons und Koffer vor der neuen Adresse

    Umzug nach Österreich

    Wien, Vorarlberg, Tirol oder Salzburg – eigene Fahrt, Aufbau am Zielort. Zoll-Unterlagen erledigen wir.

    Preis nach Absprache – Festpreis in der Offerte, Fahrt nach Absprache.

    Zum Umzug nach Österreich
  • Auslandsumzug: Mitarbeiter verpackt Hausrat in Umzugskartons

    Umzug nach Italien

    Mailand, Turin, Südtirol oder Küste – Möbel und Geschirr verpackt für die lange Fahrt. Ein Festpreis.

    Preis nach Absprache – Festpreis in der Offerte; Zoll-Unterlagen erledigen wir.

    Zum Umzug nach Italien
  • Auslandsumzug: Mitarbeiter baut einen Schrank am Zielort auf

    Umzug nach Frankreich

    Paris, Lyon oder das Elsass – kostenlose Besichtigung, Route und Parkplatz geplant. Aufbau am Zielort.

    Preis nach Absprache – Festpreis in der Offerte; Zoll-Unterlagen erledigen wir.

    Zum Umzug nach Frankreich
  • Auslandsumzug: Paar trägt einen Umzugskarton und eine Pflanze

    Beiladung

    Wenige Möbel, ein Zimmer oder ein Nachlass – wir klären, ob eine Beiladung möglich ist. Ein Festpreis.

    Preis nach Absprache – Festpreis in der Offerte, Fahrt nach Absprache.

    Zur Beiladung
  • Firmenumzug: Mitarbeiter packt im Büro einen Karton

    Firmenumzug ins Ausland

    Büro oder Praxis in ein EU-Land – Arbeitsplätze, Akten, Geräte verpackt. Zoll-Unterlagen erledigen wir.

    Preis nach Absprache – Festpreis in der Offerte; IT- und Server-Umzug auf Anfrage.

    Zum Firmenumzug ins Ausland
  • Auslandsumzug: Reisepass mit Stempeln und Unterlagen

    Zoll-Unterlagen

    Inventarliste und Antrag fürs Übersiedlungsgut erledigen wir. Sie halten Pass und Abmeldung bereit.

    Preis nach Absprache – Festpreis in der Offerte; Zoll-Unterlagen erledigen wir.

    Zu den Zoll-Unterlagen
  • Möbel einlagern: Gang mit abschliessbaren Lagerräumen

    Einlagerung in der Schweiz

    Zielwohnung noch nicht bereit – der Hausrat bleibt in der Schweiz eingelagert. Nur Volumen und Monate.

    CHF 20 pro m³ und Monat, mindestens 5 m³ · Lieferung ins Zielland nach Absprache

    Zur Einlagerung

Preis nach Absprache – Festpreis in der schriftlichen Offerte. Fahrt nach Absprache in der Offerte.

In 3 Schritten zum Auslandsumzug

Von der Anfrage bis zur Lieferung im Zielland – Sie wissen jederzeit, was als Nächstes kommt.

Kostenlos und unverbindlich

  1. Anfrage ausfüllen

    Im Offertenrechner

    Adressen, Zielland, Wohnungsgrösse und Wunschtermin angeben, zwei Minuten.

  2. Offerte erhalten

    Innert 24 Stunden (Mo–Fr)

    Die schriftliche Offerte mit Festpreis; auf Wunsch vorher eine kostenlose Besichtigung.

  3. Umziehen

    Zoll-Unterlagen erledigen wir

    Das Team verpackt, lädt, fährt mit eigenen Fahrten und stellt die Möbel am Zielort auf.

  • Festpreis schriftlichDer Preis aus der Offerte gilt am Umzugstag, auch wenn die Fahrt länger dauert.
  • Besichtigung kostenlosVor Ort oder per WhatsApp-Video, 45 Minuten, danach die Offerte.
  • Sorgfältiger Umgang mit Ihrem HausratMöbeldecken, Folie und Kartons nach Raum beschriftet – verpackt für die lange Fahrt.
  • Samstag ohne ZuschlagUmzüge Montag bis Samstag zum gleichen Preis.
  • Zoll-Unterlagen erledigen wirInventarliste für die Ausfuhr und Antrag für das Übersiedlungsgut im Zielland; Sie halten Ihre persönlichen Dokumente bereit.
  • Halteverbot organisieren wirAn der Auszugsadresse in der Schweiz stellen wir das Gesuch bei der Gemeinde; verrechnet wird nur die Gebühr der Gemeinde.
Auslandsumzug: Autobahn durch die Berge Richtung Grenze
  • 5,0★★★★★ bei Google · 9 Bewertungen (Stand 25.10.2026)
  • 15+Jahre Umzugserfahrung
  • 24 hschriftliche Offerte (Mo–Fr)
  • Mo–SaEinsätze, Samstag ohne Zuschlag

Was den Preis bestimmt

Für einen Auslandsumzug gibt es keinen Richtwert – Strecke, Zielland und Volumen sind zu verschieden. Den Preis besprechen wir persönlich mit Ihnen, nach Fotos oder einer kostenlosen Besichtigung; verbindlich ist der Festpreis in der schriftlichen Offerte. Vier Dinge bestimmen ihn:

  • VolumenWie viele Kubikmeter mitkommen, entscheidet über Fahrzeug und Team; der Volumen-Guide hilft beim Schätzen.
  • Strecke und ZiellandKilometer, Route und Zeitfenster bis zur neuen Adresse; die Fahrt steht nach Absprache in der Offerte.
  • Zoll und UnterlagenInventarliste für die Ausfuhr und Antrag für das Übersiedlungsgut im Zielland – Zoll-Unterlagen erledigen wir.
  • Zugang an beiden AdressenEtagen, Lift, Tragwege und Parkplatz in der Schweiz und am Zielort bestimmen die Zeit vor Ort.

Preis nach Absprache – Festpreis in der schriftlichen Offerte. Fahrt nach Absprache in der Offerte. Samstag ohne Zuschlag.

  • Beiladung möglichBei wenigen Möbeln und Kartons klären wir, ob Ihr Hausrat als Beiladung ins Zielland fährt.
  • Einlagerung in der SchweizCHF 20 pro m³ und Monat, mindestens 5 m³ – wenn die neue Wohnung später bereit ist als die alte leer.
  • Umzugsreinigung mit AbnahmegarantieFestpreis für die Schweizer Wohnung, zum Beispiel 3–3.5 Zimmer CHF 890.–; beanstandet die Verwaltung die Reinigung, reinigen wir nach, auf unsere Kosten.

Kostenlos und unverbindlich

Kostenlose Offerte für Ihren Auslandsumzug anfordern

Wählen Sie Umzug und geben Sie im Offertenrechner das Zielland an – oder Umzug und Reinigung zusammen, wenn die Schweizer Wohnung sauber an die Verwaltung zurückgeht. Wir melden uns persönlich mit dem Preis und bestätigen ihn schriftlich innert 24 Stunden (Mo–Fr).

Was dürfen wir für Sie tun?

Klavier oder Firmenumzug? Hier anfragen

Kostenlos und unverbindlich

Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.

Was vor dem Umzug nach Frankreich gefragt wird

Was kostet ein Auslandsumzug nach Frankreich?

Einen Richtwert gibt es für den Umzug nach Frankreich nicht. Der Preis hängt am Volumen, an der Strecke bis zur neuen Adresse, am Zugang mit Etagen, Lift und Parkplatz an beiden Orten und am Termin. Nach Fotos oder einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie innert 24 Stunden (Mo–Fr) die schriftliche Offerte mit Festpreis; die Fahrt steht darin nach Absprache. Wie sich der Betrag zusammensetzt, erklärt die Seite Auslandsumzug Kosten.

Was muss ich beim Umzug nach Frankreich beachten?

Vier Dinge: In der Schweiz melden Sie sich bei der Wohngemeinde ab. Für den französischen Zoll braucht es ein Inventar und das Formular Cerfa 10070. In Frankreich gelten die Regeln für den Aufenthalt, und Auto, Haustiere oder Pflanzen haben eigene Vorschriften. Die Reihenfolge mit den Fristen zeigt die Auslandsumzug Checkliste. Rechts- und Steuerfragen klären Sie mit den Behörden; den Umzug selbst planen wir mit Ihnen.

Welche Unterlagen braucht der Zoll für das Umzugsgut nach Frankreich?

Die französische Zollseite nennt das Formular Cerfa 10070, ein detailliertes, geschätztes, datiertes und unterschriebenes Inventar in zwei Exemplaren sowie Nachweise, dass Sie bisher im Drittland gewohnt haben und sich in Frankreich niederlassen – etwa Mietvertrag, Mietquittung oder Stromrechnung. Ein abgestempeltes Inventar geben die Beamten zurück. Zoll-Unterlagen erledigen wir; Pass und Wohnsitznachweise halten Sie bereit.

Muss ich für das Umzugsgut in Frankreich Zoll bezahlen?

Persönliche Güter kommen ohne Abgaben nach Frankreich, wenn die Bedingungen erfüllt sind: mindestens zwölf Monate Wohnsitz im Drittland, mindestens sechs Monate private Benutzung, Einfuhr innert zwölf Monaten nach dem Wohnsitzwechsel. Danach dürfen Sie die Sachen zwölf Monate lang weder verkaufen noch vermieten, verleihen oder verpfänden. Ob alles passt, entscheidet die Zollstelle; die Bedingungen gehen wir vor der Fahrt mit Ihnen durch.

Wie melde ich mich in der Schweiz ab?

Bei den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde. Online über eUmzugCH geht die Abmeldung ins Ausland laut dessen FAQ nicht. Abmelden muss sich laut EDA, wer länger als drei Monate ins Ausland geht, die Wohnung aufgibt und nicht bald zurückkehrt; die Regeln sind je Kanton verschieden. Bei der definitiven Abmeldung erhalten Sie den Heimatschein, und die Abmeldebestätigung brauchen Sie später für die Schweizer Vertretung in Frankreich.

Wie melde ich mich in Frankreich an?

Eine Aufenthaltskarte brauchen Sie als Schweizerin oder Schweizer laut französischem Behördenportal nicht, auch wenn Sie länger als drei Monate bleiben; freiwillig beantragt, kann sie im Alltag helfen. Für den Zoll brauchen Sie dagegen einen Nachweis, dass Sie sich in Frankreich niederlassen – etwa Mietvertrag oder Stromrechnung. Bei der Schweizer Vertretung melden Sie sich innert 90 Tagen nach der Abmeldung an. Fragen zu Rente und Aufenthaltsrecht beantworten die Behörden, nicht wir.

Kann ich mein Auto beim Umzug nach Frankreich mitnehmen?

Ja, das Fahrzeug kann Teil des Umzugs sein. In der Schweiz melden Sie es laut BAZG bei der Ausfuhr an, den definitiven Wegzug laut EDA dem Strassenverkehrsamt. Der französische Zoll gibt beim Umzug das Zertifikat 846 A ab; damit wird das Auto bei der Präfektur zugelassen. Gemischt genutzte Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge sind von der Abgabenbefreiung ausgenommen.

Wie kommen unsere Möbel nach Frankreich?

Im Lieferwagen, auf unserer eigenen Fahrt von der Schweizer Wohnung bis zur neuen Adresse. Klaviertransport und Auslandsumzug machen wir selbst – eigene Ausrüstung, eigene Fahrten. Möbel bekommen Decken und Folie, Kartons tragen Raum und Inhalt. Am Zielort stellen wir alles in die gewünschten Räume und bauen Betten und Schränke auf Wunsch auf. Passen nur wenige Stücke mit, ist auch eine Beiladung möglich.

Welche Waren dürfen nicht ins Umzugsgut nach Frankreich?

Von der Abgabenbefreiung schliesst der französische Zoll alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren, Nutzfahrzeuge, gemischt genutzte Fahrzeuge, transportable Wohnungen und Berufsmaterial aus – ausser tragbaren Instrumenten. Güter für einen Zweitwohnsitz sind ebenfalls nicht befreit. Für Tiere, Waffen, Kulturgüter und geschützte Arten klären Sie Verbote und Bewilligungen vor der Abreise mit den zuständigen Stellen.

Dürfen wir Möbel in mehreren Fahrten nach Frankreich bringen?

Ja, die Einfuhr darf laut Zollseite auf einmal oder in mehreren Teilen erfolgen. Dann muss aber schon das Inventar der ersten Einfuhr alle Güter aufführen, auch jene, die später nachkommen. Ein abgestempeltes Exemplar des Inventars gibt der Zoll bei der ersten Einfuhr zurück; heben Sie es für die weiteren Fahrten auf. Planen Sie zwei Fahrten, stimmen wir Inventar und Termine von Anfang an aufeinander ab.

Was passiert mit der Krankenversicherung beim Wegzug nach Frankreich?

Das EDA schreibt dazu: Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, fällt aus der obligatorischen schweizerischen Grundversicherung (KVG) heraus. Ausnahmen gibt es beim Umzug in die EU/EFTA für AHV-Rentner, IV-Bezüger und Personen, die Arbeitslosengelder beziehen. Studierenden und Rentenberechtigten genügt in den EU/EFTA-Staaten laut EDA die Versicherungskarte der Krankenkasse als Beleg. Welche Regel für Sie gilt, klären Sie vor der Abreise mit Ihrer Kasse; beraten können wir dazu nicht.

Können wir Möbel zwischenlagern, wenn die Wohnung in Frankreich noch nicht frei ist?

Ja. Ist die neue Wohnung später bereit als die alte leer, lagern wir den Hausrat in der Schweiz ein. Die Kosten der Einlagerung richten sich nach Volumen und Monaten; sie stehen in derselben Offerte, die Lieferung nach Frankreich nach Absprache. Behalten Sie die Zollfrist im Blick: Einfuhr innert zwölf Monaten nach dem Wohnsitzwechsel. Mehr dazu unter Auslandsumzug mit Einlagerung.

Gut zu wissen für Frankreich

Auslandsumzug Frankreich – was im Zielland zählt

Wir bringen Ihren Hausrat aus der Schweiz an die neue Adresse in Frankreich – mit eigener Fahrt und vorbereiteten Zoll-Unterlagen.

Frankreich ist Nachbarland, und trotzdem liegt zwischen Ihrer alten und Ihrer neuen Wohnung eine Zollgrenze: Die Schweiz gehört nicht zur EU. Für den französischen Zoll ist Ihr Hausrat deshalb Übersiedlungsgut aus einem Drittland. Wir zügeln Sie in 30+ Zielländer, vor allem in Europa – auch nach Frankreich mit eigenen Fahrten. Von der Besichtigung bis zum Aufstellen der Möbel bleibt eine Ansprechperson für Sie da.

Den Preis bestimmen Volumen, Strecke, Zugang und Termin. Schicken Sie uns Fotos der Räume per WhatsApp oder lassen Sie uns kostenlos vor Ort besichtigen, 45 Minuten. Innert 24 Stunden (Mo–Fr) erhalten Sie die schriftliche Offerte mit Festpreis und Zeitplan; sie gilt 5 Tage, und die Fahrt nach Frankreich steht nach Absprache darin. Anfragen können Sie im Offertenrechner – dort wählen Sie Umzug und geben Frankreich als Zielland an.

Am Umzugstag halten wir zuerst den Zustand im Foto-Inventar vor dem Umzug fest. Dann verpacken wir Möbel mit Decken und Folie, Geschirr und Glas kommen in Kartons mit Papier. Die Liste, die beim Packen entsteht, dient als Inventar für den Zoll. Umzüge sind Montag bis Samstag möglich, am Samstag ohne Zuschlag; an der Schweizer Adresse organisieren wir das Halteverbot.

EU-Mitglied · Zollformular Cerfa 10070 · Botschaft in Paris · Generalkonsulate in Lyon, Marseille und StrassburgEU-MitgliedAuf Google Maps ansehen ↗

Weitere Zielländer

Mehr zum Auslandsumzug

Tipps für den Umzug nach Frankreich

  • Die Abmeldebestätigung der Schweizer Wohngemeinde zweimal kopieren – für die Vertretung und als Beleg des bisherigen Wohnsitzes.
  • Mietvertrag oder Stromrechnung der neuen Wohnung früh beschaffen; der Zoll will einen Wohnsitznachweis sehen.
  • Neue Möbel lieber in Frankreich kaufen: befreit sind nur Gegenstände mit sechs Monaten Benutzung.
  • Wein und Spirituosen gehören nicht ins befreite Umzugsgut – vorher klären oder aufbrauchen.
  • Beim Haustier den Heimtierausweis, Mikrochip und die Tollwutimpfung prüfen.
  • Pass, Inventar und Verträge ins eigene Gepäck legen, nicht in den Lieferwagen.

Gut zu wissen

Das erste Inventar zählt

Kommt Ihr Hausrat in mehreren Teilen nach Frankreich, muss laut Zollseite schon das Inventar der ersten Einfuhr alles enthalten – auch Kisten, die erst Wochen später folgen. Das Inventar ist detailliert, mit geschätztem Wert, datiert und unterschrieben, und zwar in zwei Exemplaren. Ein abgestempeltes Exemplar bekommen Sie zurück; heben Sie es gut auf. Darum führen wir die Liste von Anfang an vollständig, auch für Dinge, die vorerst in der Schweiz bleiben.

Quelle: douane.gouv.fr, Transfert de résidence (Archivkopie vom 24.10.2026); Stand 07.11.2026

Was beim Umzug nach Frankreich besonders ist

Frankreich verlangt für den Hausrat ein eigenes Zollformular und ein doppeltes Inventar, beim Aufenthalt dagegen kaum Formalitäten für Schweizer. Für Ihren Umzug heisst das: Die Papiere für den Zoll bereiten wir mit Ihnen vor der Fahrt vor, den Rest regeln Sie Schritt für Schritt nach dem Einzug.

  • Formular Cerfa 10070 bei der Einreise

    Laut der Zollseite, die wir als Archivkopie vom Oktober 2026 gelesen haben, meldet man Übersiedlungsgut aus einem Drittland mit dem Formular Cerfa 10070 an, der Erklärung zur abgabenfreien Einfuhr persönlicher Güter. Das Formular übergibt man den Zollbeamten bei der Einreise nach Frankreich. Für Umzüge innerhalb der EU sind keine besonderen Formalitäten nötig – das gilt für die Schweiz nicht. Die Inventarliste dazu entsteht bei uns beim Packen, Raum für Raum. Wie wir die Papiere vorbereiten, steht auf der Seite zu den Zoll-Unterlagen.

    Quelle: douane.gouv.fr, Transfert de résidence (Archivkopie vom 24.10.2026); Stand 07.11.2026

  • Bedingungen für die Abgabenbefreiung

    Abgabenfrei sind persönliche Güter, wenn Sie mindestens zwölf Monate in einem Drittland gewohnt und die Gegenstände mindestens sechs Monate vor dem Wohnsitzwechsel privat benutzt haben. Die Einfuhr muss innert zwölf Monaten nach dem Wechsel erfolgen. Zwölf Monate lang dürfen die Güter danach nicht verkauft, vermietet, verliehen oder verpfändet werden. Zudem verlangt die Zollseite, dass im Herkunftsland die üblichen Zölle und Steuern bezahlt wurden. Die Regeln gehen auf die EU-Verordnung 1186/2009 zurück, die für alle EU-Staaten gilt.

    Quellen: douane.gouv.fr (Archivkopie vom 24.10.2026); EUR-Lex, VO (EG) 1186/2009, konsolidiert 01.07.2026; Stand 07.11.2026

  • Nachweise und Inventar

    Zum Formular gehören laut französischem Zoll ein detailliertes Inventar mit geschätztem Wert, datiert und unterschrieben, in zwei Exemplaren. Dazu Belege, dass Ihr Hauptwohnsitz bisher in einem Drittland lag, und Belege, dass Sie sich in Frankreich niederlassen. Das französische Behördenportal nennt als Wohnsitznachweis zum Beispiel eine Strom- oder Gasrechnung, einen Mietvertrag oder eine Mietquittung. Ein abgestempeltes Inventar geben die Beamten zurück. Die Abmeldebestätigung Ihrer Schweizer Gemeinde ist ein naheliegender Beleg für den bisherigen Wohnsitz.

    Quellen: douane.gouv.fr (Archivkopie vom 24.10.2026); service-public.gouv.fr R42719 (Archivkopie vom 11.02.2026); Stand 07.11.2026

  • Was nicht befreit ist

    Ausgeschlossen sind alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren, Nutzfahrzeuge, gemischt genutzte Fahrzeuge, transportable Wohnungen und Material für den Beruf – ausser tragbaren Instrumenten. Auch Güter, mit denen Sie nur einen Zweitwohnsitz in Frankreich einrichten, sind nicht befreit. Auf der Schweizer Seite gilt: Verbote und Bewilligungen für Tiere, Artenschutz, Waffen und Kulturgüter klären Sie vor der Abreise. Sagen Sie uns bei der Besichtigung, was davon mitreisen soll, dann planen wir es richtig ein oder lassen es weg.

    Quellen: douane.gouv.fr (Archivkopie vom 24.10.2026); BAZG, Warenanmeldung Ausfuhr Privatwaren; Stand 07.11.2026

  • Ausfuhr aus der Schweiz

    Für die Ausfuhr des Hausrats nennt das BAZG eine Inventarliste: Es genügt laut Bundesamt, sie mit Ihren Adressen in der Schweiz und im Ausland bei der Ausfuhrzollstelle vorzulegen. Ausfuhrzölle fallen für private Waren keine an. Zu den französischen Vorschriften gibt das BAZG keine Auskunft und verweist auf die Behörde des Ziellandes. Weil die Liste für beide Seiten gebraucht wird, führen wir sie von Anfang an mit beiden Adressen. Welche Papiere Sie sonst brauchen, fasst der Ratgeber Umzug ins EU-Ausland zusammen.

    Quelle: BAZG, Umzug: Ausfuhr aus der Schweiz; Stand 07.11.2026

  • Aufenthalt ohne Pflichtkarte

    Für Schweizerinnen und Schweizer ist der Aufenthalt in Frankreich einfach geregelt. Laut Service-Public können sie sich auch über drei Monate hinaus niederlassen, ohne einen Aufenthaltstitel besitzen zu müssen. Die Karte, die das Aufenthaltsrecht belegt, ist freiwillig, kann im Alltag aber nützlich sein, etwa bei Verträgen. Für den Zoll zählt dagegen der Nachweis, dass Sie sich in Frankreich niederlassen. Für Fragen zu Arbeit, Rente und Steuern ist die Behörde zuständig, nicht die Umzugsfirma.

    Quelle: service-public.gouv.fr, Fiche F2651 («Vérifié le 01 avril 2026», Archivkopie vom 15.10.2026); Stand 07.11.2026

  • Auto: Ausfuhr und Zulassung

    Zieht das Auto mit, melden Sie es laut BAZG bei der Ausfuhr aus der Schweiz an. Den definitiven Wegzug melden Sie laut EDA dem Strassenverkehrsamt. In Frankreich gibt der Zoll beim Umzug das Zertifikat 846 A ab, mit dem das Fahrzeug in einer normalen Serie zugelassen wird; vorgelegt wird es bei der Präfektur, die das Auto zulässt. Zum Führerausweis schreibt das EDA, dass er in EU-Staaten teils schon nach sechs Monaten seine Gültigkeit verliert und je nach Land bis zwölf Monate nach der Einreise umgeschrieben werden kann.

    Quellen: douane.gouv.fr, Fiche achat d'un véhicule (Archivkopie vom 08.06.2026); BAZG; EDA, Auswandern; Stand 07.11.2026

  • Haustiere und Pflanzen

    Für die Ausreise mit Hund, Katze oder Frettchen gelten die Vorschriften des Ziellandes; die Veterinärbescheinigung für die Ausreise stellt der kantonale Veterinärdienst aus. Laut Your Europe genügt für die Einreise aus der Schweiz ein in der Schweiz ausgestellter Heimtierausweis. Ungeimpfte Jungtiere lässt Frankreich nicht einreisen. Topfpflanzen als Umzugsgut brauchen innerhalb der EU in der Regel keinen Pflanzenpass, einige Länder verlangen ihn aber trotzdem – im Zweifel fragen Sie beim Pflanzenschutzdienst des Ziellandes nach.

    Quellen: BLV, Reisen mit Heimtieren; Your Europe, Haustiere (zuletzt überprüft 01/09/2026); BLW, Ausfuhr von Pflanzen; Stand 07.11.2026

  • Abmelden und bei der Vertretung anmelden

    In der Schweiz melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle ab; eUmzugCH funktioniert für den Wegzug ins Ausland nicht. Mit der definitiven Abmeldung erhalten Sie den Heimatschein. Danach melden Sie sich laut EDA innert 90 Tagen bei der Schweizer Vertretung an, kostenlos und auch online, mit Pass oder ID und der Abmeldebestätigung. Welche Vertretung für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, zeigt die Liste der Schweizer Vertretungen in Frankreich. Alle weiteren Punkte bis zur Krankenkasse sammelt die EDA-Seite «Auswandern».

    Quellen: EDA, Auswandern (veröffentlicht 01.02.2026); eUmzugCH, FAQ; EDA, Schweizer Vertretungen in Frankreich; Stand 07.11.2026

Auslandsumzug Frankreich: so läuft Ihr Umzug ab

  • Preis nach Volumen, Strecke und Zugang
  • Festpreis in der Offerte
  • Zoll-Unterlagen erledigen wir
  • Abmelden bei der Wohngemeinde
01

Anfrage, Besichtigung, Festpreis

Sie stellen die Anfrage im Offertenrechner: Umzug wählen, Adressen, Wohnungsgrösse, Wunschtermin und Frankreich als Zielland angeben. Oft genügen Fotos oder ein WhatsApp-Video der Räume; auf Wunsch besichtigen wir kostenlos vor Ort, 45 Minuten. Innert 24 Stunden (Mo–Fr) erhalten Sie die schriftliche Offerte mit Festpreis und Zeitplan. Sie ist 5 Tage gültig, mit Ihrer Zusage reservieren wir Team und Fahrzeug. Was in welcher Woche zu tun ist, zeigt die Seite Auslandsumzug planen; die Übersicht Auslandsumzug stellt alle Zielländer vor. Ziehen Sie aus Genf weg, finden Sie die Strecke auch unter Auslandsumzug Genf-Paris.

02

Packen, Zoll-Unterlagen, Fahrt

Vor der Fahrt stellen wir das Inventar zusammen: für die Ausfuhrzollstelle in der Schweiz mit beiden Adressen und für den französischen Zoll in zwei Exemplaren, zusammen mit dem Formular Cerfa 10070. Zoll-Unterlagen erledigen wir; Sie halten Pass, Abmeldebestätigung und Wohnsitznachweis bereit. Verpacken können Sie selbst oder mit uns – die Möglichkeiten zeigt Auslandsumzug Verpackungsservice. Am Umzugstag laden wir, fahren mit eigenem Lieferwagen nach Frankreich und stellen die Möbel in die gewünschten Räume. Bei wenigen Möbeln klären wir, ob eine Auslandsumzug Beiladung passt.

03

Schweizer Wohnung, Lager, weitere Länder

Geht die alte Wohnung an die Verwaltung zurück, übernehmen wir die Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie in derselben Offerte. Ist die Wohnung in Frankreich noch nicht frei, bleibt der Hausrat in der Schweiz eingelagert. Über den Wegzug selbst informiert der Ratgeber Auswandern aus der Schweiz. Ziehen Sie weiter oder in ein anderes Nachbarland, helfen die Seiten Auslandsumzug Deutschland, Auslandsumzug Italien, Auslandsumzug Luxemburg und Auslandsumzug Belgien. Für längere Strecken in den Süden gibt es Auslandsumzug Spanien.

Auslandsumzug Frankreich: Brücke im Quartier Petite France in Strassburg
Auslandsumzug Frankreich: Place Kléber in der Innenstadt von Strassburg
Auslandsumzug Frankreich: Passstrasse in den Alpen

5 Sterne bei Google – das sagen unsere Kunden

5,0 von 5 ★★★★★9 Google-Bewertungen (Stand 25.10.2026) · Unser Google-Profil

  • «Ein wirklich modernes und unkompliziertes Umzugsunternehmen. … Dazu faire Preise … und ein sehr freundliches Team. Sehr zufrieden!»
    Ryan T. · Google-Bewertung · Oktober 2026
  • «Sehr unkomplizierte Abwicklung. … Keine versteckten Überraschungen, faire Preise … Das Team war pünktlich und hat sehr sorgfältig gearbeitet.»
    LeAno S. · Google-Bewertung · Oktober 2026
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    Martina G. · Google-Bewertung · Oktober 2026

Wörtlich aus Google übernommen; «…» = gekürzt.

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Drucken, ausfüllen, abhaken

Vier PDFs für Zoll, Dokumente und Packen – ohne Login, ohne E-Mail-Pflicht.

  • Auslandsumzug-Checkliste

    Schweiz–Deutschland: Zoll, Dokumente und Fristen zum Abhaken, 1 Seite A4.

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  • Dokumenten-Checkliste EU

    Ausweise, Wohnsitz, Zoll und persönliche Dokumente für den Umzug ins EU-Ausland, 1 Seite A4.

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  • Verpackungs-Anleitung

    Möbel, Polster, Glas und Geschirr richtig verpacken, 7 Seiten A4.

    PDF herunterladen
  • Volumen-Guide

    Was in 1, 3, 5, 8–10 und 15+ m³ passt, mit Tabelle je Möbelstück, 4 Seiten A4.

    PDF herunterladen

Ihr Zielland wählen, Ihre Route antippen

30+ Zielländer, vor allem in Europa – alle hier aufgeführten Länder gehören zur EU, darum gelten dort die Regeln für Übersiedlungsgut. Für jedes Land und für sechs Routen gibt es eine eigene Seite mit Hinweisen zu Zoll-Unterlagen, Anmeldung und Strecke.

Weitere Zielländer
Nachbarländer

Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien grenzen an die Schweiz; Luxemburg erreichen wir über Frankreich oder Deutschland. Hierhin fahren wir am häufigsten – mit eigenen Fahrten, die Zoll-Unterlagen erledigen wir.

Nord- und Westeuropa

Die Niederlande und Belgien erreichen wir über Deutschland oder Frankreich, Dänemark und Schweden über Deutschland. Route, Etappen und Zeitfenster legen wir vorab fest und halten sie in der Offerte fest.

Süd- und Osteuropa

Spanien, Portugal, Kroatien und Slowenien liegen am Ende längerer Strecken, Polen, Tschechien und Ungarn erreichen wir über Deutschland oder Österreich. Für diese Fahrten planen wir Etappen und einen festen Liefertag; den Zeitplan erhalten Sie mit der Offerte.

Beliebte Routen

Für sechs Strecken gibt es eigene Seiten mit Hinweisen zu Fahrt, Grenzübergang und Parkplatz am Zielort. Fehlt Ihre Route, fragen Sie sie im Offertenrechner mit dem Zielland an.

Umzugstermin steht schon? Rufen Sie an.

Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – wir sagen Ihnen sofort, ob wir den Termin halten können. Oder Sie wählen im Offertenrechner den Umzug und geben das Zielland an; die schriftliche Offerte folgt innert 24 Stunden (Mo–Fr).

Telefon Mo–Fr 08:00–18:30, Sa 08:00–14:00 · WhatsApp: jederzeit schreiben · Unser Google-Profil