Gut zu wissen für ÖsterreichAuslandsumzug Österreich – was im Zielland zählt
Österreich ist EU-Mitglied und regelt den Umzug über zwei Ämter: das Zollamt für den Hausrat und die Meldebehörde für den Wohnsitz – mit einer kurzen Meldefrist.
Umzug Pro bringt Haushalte aus der Schweiz nach Österreich, vom Vorarlberg bis Wien, mit eigenen Fahrten. Wir packen auf Wunsch ein, laden an der Schweizer Adresse und stellen die Möbel in der neuen Wohnung auf. Erklärung oder Antrag für das Zollamt und die Inventarliste für die Ausfuhr liegen vor der Abfahrt bereit.
Den Preis legen wir nach Fotos, einem WhatsApp-Video oder einer kostenlosen Besichtigung fest. Verbindlich ist der Festpreis in der schriftlichen Offerte; die Fahrt nach Österreich steht nach Absprache darin. Welche Grössen ihn bestimmen, zeigt die Seite Kosten für den Auslandsumzug.
Am Umzugstag beginnt die Arbeit mit dem Foto-Inventar vor dem Umzug; danach schützen wir Böden, Möbel und Ecken. In Österreich stellen wir alles in die gewünschten Räume. Einsätze finden Montag bis Samstag statt, der Samstag ohne Zuschlag.
EU-Mitgliedstaat · Zoll: ZBefr 2 / ZBefr 2a · Meldung binnen drei Tagen · Schweizer Botschaft in WienEU-MitgliedstaatAuf Google Maps ansehen ↗ Weitere Zielländer
Mehr zum Auslandsumzug
Tipps für den Umzug nach Österreich
- Den Meldetermin für die ersten drei Tage nach dem Einzug reservieren.
- Für die Anmeldebescheinigung die Frist von vier Monaten ab Einreise im Kalender eintragen.
- Abmeldebestätigung aus der Schweiz in Kopie fürs Zollamt aufheben.
- Beim Auto zuerst klären, ob der Grundlagenbescheid nötig ist – mit Fahrzeug ist er Pflicht.
- Wein, Spirituosen und Zigaretten nicht ins Umzugsgut packen.
- Rechnungen neuerer Geräte griffbereit halten, falls das Zollamt danach fragt.
Gut zu wissen
Was 185 Tage bedeuten
Als gewöhnlichen Wohnsitz versteht das BMF den Ort, an dem Sie mindestens 185 Tage pro Kalenderjahr wohnen. Das Übersiedlungsgut muss gebraucht sein: Neuwaren fallen nicht darunter. Wer kurz vor dem Umzug neu einkauft, kauft darum besser erst in Österreich.
Quelle: BMF Österreich, Begriffsbestimmungen Übersiedlungsgut (Stand 07.11.2026)