Gut zu wissen zur Strecke Genf-ParisAuslandsumzug Genf-Paris – was auf der Strecke zählt
Wir zügeln Ihren Haushalt von Genf nach Paris – mit eigenem Lieferwagen, vorbereitetem Inventar und fertigen Zoll-Unterlagen.
Genf liegt in der Schweiz, Paris in der EU: Auf der Fahrt verlässt Ihr Hausrat das Schweizer Zollgebiet und wird in Frankreich eingeführt. Damit an der Grenze nichts fehlt, stellen wir das Inventar schon beim Packen in Genf zusammen, mit beiden Adressen. Wir zügeln in 30+ Zielländer, vor allem in Europa, und fahren selbst. Eine Ansprechperson begleitet Sie von der Anfrage bis zur letzten Kiste in Paris.
Den Preis besprechen wir nach Fotos oder einer kostenlosen Besichtigung persönlich mit Ihnen; verbindlich ist der Festpreis in der schriftlichen Offerte, die innert 24 Stunden (Mo–Fr) kommt und 5 Tage gilt. Darin stehen Ladetag, Fahrt und Liefertag. Wie die Kosten entstehen, erklärt Auslandsumzug Kosten; die Anfrage stellen Sie im Offertenrechner mit Frankreich als Zielland.
Am Ladetag in Genf halten wir den Zustand im Foto-Inventar vor dem Umzug fest und verpacken für die lange Fahrt. An der Genfer Adresse organisieren wir das Halteverbot, verrechnet wird die Gebühr der Behörde. Umzüge sind Montag bis Samstag möglich, am Samstag ohne Zuschlag. In Paris planen wir den Entladeplatz mit Ihnen und der Verwaltung.
Start Genf (Schweiz) · Ziel Paris (Frankreich, EU) · Zollformular Cerfa 10070 · Schweizer Botschaft in ParisZielland FrankreichAuf Google Maps ansehen ↗ Weitere Zielländer
Mehr zum Auslandsumzug
Tipps zur Strecke Genf-Paris
- Den Mietvertrag der Pariser Wohnung früh beschaffen – er dient als Wohnsitznachweis für den Zoll.
- Bei der Abmeldung in Genf die Bestätigung zweimal kopieren lassen.
- Mit der Pariser Verwaltung klären, wo der Lieferwagen beim Entladen stehen kann.
- Neue Möbel erst in Paris kaufen: befreit ist nur, was sechs Monate benutzt wurde.
- Für das Haustier den Heimtierausweis mit Mikrochip und Tollwutimpfung bereitlegen.
- Pass, Inventar und Verträge im eigenen Gepäck mitnehmen.
Gut zu wissen
Ein Inventar für zwei Zollstellen
Auf der Strecke Genf–Paris braucht Ihr Hausrat zwei Zollschritte: die Ausfuhr aus der Schweiz und die Einfuhr nach Frankreich. Für die Ausfuhr genügt laut BAZG eine Inventarliste mit Ihren Adressen im In- und Ausland. Der französische Zoll verlangt ein detailliertes, geschätztes, datiertes und unterschriebenes Inventar in zwei Exemplaren. Darum führen wir von Anfang an eine Liste, die beide Anforderungen erfüllt.
Quellen: BAZG, Umzug: Ausfuhr aus der Schweiz; douane.gouv.fr (Archivkopie vom 24.10.2026); Stand 07.11.2026