Wer den Kanton wechselt, hat mit zwei Gemeinden zu tun, bei Mietwohnungen auch mit zwei Verwaltungen. Eine klare Reihenfolge hilft.
Zuerst die Kündigung. Eine Mietwohnung kündigen Sie schriftlich mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Den genauen Termin nennt Ihr Mietvertrag; unser Ratgeber zu den Kündigungsfristen erklärt die Regeln. Wird die neue Wohnung früher frei, kann eine Nachmieterin oder ein Nachmieter Sie von weiteren Mietzinsen befreien.
Dann der Umzugstag. Er hängt vom Einzugsdatum am neuen Ort ab und von der Übergabe der alten Wohnung. Legen Sie die beiden Termine nicht auf dieselbe Stunde; Räumung, Reinigung und Abnahme brauchen Zeit.
Danach die Anmeldung. In der Regel melden Sie sich innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde an. Verlangt werden meist Heimatschein, Ausweis, Mietvertrag und Krankenkassenkarte; wie es online geht, steht unter Umzug melden. Wer in ein Heim zieht, fragt bei der Einwohnerkontrolle nach. Die Post richtet die Nachsendung ein, damit Briefe an die alte Adresse nicht verloren gehen.
Zum Schluss die Krankenkasse: Die Prämie hängt von der Prämienregion der Wohngemeinde ab. In den Kantonen Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich gibt es drei Prämienregionen – schon ein Umzug innerhalb des Kantons kann die Prämie verändern. Die übrigen Stellen finden Sie in der Liste zur Adressänderung. Wie die Wochen vor dem Umzug ablaufen, zeigt Seniorenumzug planen.