Lokal in SchaffhausenFamilienumzug Schaffhausen – was lokal zählt
Wir zügeln Familien in alle Quartiere der Stadt – von der Altstadt am Rhein über die Breite und den Emmersberg bis nach Buchthalen und Herblingen.
Schaffhausen mit seiner gut erhaltenen Altstadt verlangt beim Familienumzug Fingerspitzengefühl bei Zufahrt und Tragwegen. Wo die Fussgängerzone beginnt, richten wir den Umzugstag nach den Zeiten für den Güterumschlag.
Am 1. Juni 2026 standen in der Stadt 96 von 20'904 Wohnungen leer, eine Leerwohnungsziffer von 0,46 Prozent. Steht die neue Wohnung erst später bereit, überbrückt die Einlagerung die Zeit – CHF 20 pro m³ und Monat.
Für Familien bietet die Stadt 16 öffentliche Schulen und 38 Kindergartenabteilungen, dazu Kinderkrippen und Mittagstische. Die Schulanmeldung bei Zuzug geht an das Schulamt im Stadthaus.
39'228 Einwohner (31.12.2025, BFS) · 96 leere Wohnungen, Leerwohnungsziffer 0,46 % (1. Juni 2026) · 16 öffentliche Schulen, 38 Kindergartenabteilungen · Anmeldung innert 14 TagenKanton SchaffhausenAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Schaffhausen
Lokale Tipps für Schaffhausen
- Für einen Umzug in der Altstadt den Güterumschlag auf Montag bis Freitag vor 11 Uhr legen.
- Signalisationsmaterial mindestens 14 Tage vor dem Umzug bestellen – das übernehmen wir.
- Die Kinder umgehend bei der Einwohnerkontrolle anmelden, dann die Schulanmeldung mit dem letzten Zeugnis schicken.
- Sperrgut bis 7 Uhr am Abfuhrtag mit Gebührenmarken bereitstellen – ohne Marke nimmt die Stadt nichts mit.
- Für die Anmeldung Ausweise, Krankenkassennachweis und Mietvertrag der ganzen Familie bereitlegen.
- Die Kiste für die erste Nacht mit Bettwäsche und Kuscheltier im eigenen Auto mitnehmen.
Wir organisieren das
Halteverbot in Schaffhausen
Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir: Für die Fussgängerzone beantragen wir die Sonderbewilligung bei der Stadtpolizei, für andere Strassen das Gesuch für den öffentlichen Grund. Verrechnet wird die Gebühr der Behörde.
Gut zu wissen
Umzug melden und Wohnung übergeben in Schaffhausen
Das Gemeindegesetz verlangt die Meldung von Zuzug, Umzug und Wegzug innert 14 Tagen. Die alte Wohnung geben Sie leer und gereinigt ab; Kündigungstermine stehen in Ihrem Mietvertrag. Bei Streit ist nach dem Justizgesetz die Schlichtungsstelle für Mietsachen für den ganzen Kanton zuständig.
Quellen: Gemeindegesetz Kanton Schaffhausen (SHR 120.100) Art. 89 Abs. 1; Justizgesetz (SHR 173.200) Art. 10 Abs. 1 (Stand 06.11.2026).