Lokal in LuzernFamilienumzug Luzern – was lokal zählt
Wir zügeln Familien in alle Quartiere – von Würzenbach und Wesemlin über Hirschmatt und Tribschen bis nach Reussbühl und Littau Dorf.
Für Familien ist Luzern eine Stadt mit zwei Anmeldungen: bei den Einwohnerdiensten an der Obergrundstrasse und für jedes Kind online bei der Volksschule. Die Schuleinteilung kommt danach per Post.
Am 1. Juni 2026 lag die Leerwohnungsziffer der Stadt bei 0,85 Prozent. Von den Wohnungen hat die Mehrheit 3 bis 4 Zimmer. Steht die neue Wohnung erst später bereit, lagern wir ein – CHF 20 pro m³ und Monat, mindestens 5 m³.
In Luzern und der Zentralschweiz können wir die Endreinigung mit Abnahmegarantie dazu kombinieren: Erst zügeln wir, dann reinigen wir die leere Wohnung – mit 5 % Kombi-Rabatt auf Umzug und Umzugsreinigung.
48'120 Wohnungen, 61,2 % mit 3–4 Zimmern (Ende 2024, LUSTAT) · Leerwohnungsziffer 0,85 % (1. Juni 2026) · Anmeldung innert 14 Tagen, Fr. 40.–Kanton LuzernAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Luzern
Lokale Tipps für Luzern
- Die Parkplatzreservation mindestens 4 Werktage vor dem Umzug einreichen – das übernehmen wir.
- Für die Anmeldung Familienbüchlein, Mietvertrag und den Nachweis der Krankenkasse aller Familienmitglieder bereitlegen.
- Das Onlineformular der Volksschule gleich nach der Vertragsunterschrift ausfüllen – die Schuleinteilung kommt per Post.
- Für die Altstadt den Umzug so legen, dass der Lieferwagen zwischen 6 und 10 Uhr lädt.
- Sperrgut mit REAL-Marken bekleben: pro 5 kg eine Marke, am Abfuhrtag bis 7 Uhr am Sammelpunkt.
- Wer eine Anwohner-Parkbewilligung hat, meldet den Umzug auch dort.
Wir organisieren das
Halteverbot in Luzern
Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir: Die Parkplatzreservation für den Umzug stellen wir mindestens 4 Werktage vorher bei der Stadt Luzern. Verrechnet wird die Gebühr der Stadt, für 1–3 Parkplätze an einem Tag CHF 110.–.
Gut zu wissen
Umzug melden und Wohnung übergeben in Luzern
Das Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt verlangt die Meldung auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde. Die Wohnung geben Sie gut gereinigt zurück, spätestens am letzten Tag der Mietdauer. Bei Streit um die Miete ist die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht für den ganzen Kanton zuständig.
Quellen: Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt (SRL Nr. 5) § 2a und § 3; Mieterinnen- und Mieterverband Luzern, Wohnungsabgabe; Gerichte Kanton Luzern, Schlichtungsbehörde Miete und Pacht (Stand 06.11.2026).