Lokal in BernFamilienumzug Bern – was lokal zählt
Wir zügeln Familien in alle sechs Stadtteile – von der Länggasse über Breitenrain-Lorraine und Mattenhof-Weissenbühl bis nach Bümpliz-Oberbottigen.
In der Stadt Bern zählt das Wohnquartier doppelt: Es bestimmt den Kindergarten und die Schule. Wer zwischen zwei Wohnungen wählt, wählt damit auch den Schulweg – eine freie Schulwahl gibt es nicht.
Wohnungen sind knapp: Am 1. Juni 2026 standen 351 von 82'724 Wohnungen leer, die Leerwohnungsziffer lag bei 0,42 Prozent. Steht die neue Wohnung erst später bereit, lagern wir ein – CHF 20 pro m³ und Monat, mindestens 5 m³.
Zwischen Lauben in der Altstadt, Reihenhäusern in Bümpliz und Altbauten in der Länggasse ist jeder Umzug anders. Bei der Besichtigung klären wir Zufahrt, Treppen und Tragweg; Team und Stunden stehen danach in der Offerte.
351 leere Wohnungen bei 82'724 (Leerwohnungsziffer 0,42 %, 1. Juni 2026) · 6 Stadtteile · Anmeldung innert 14 Tagen · Umzugsbewilligung kostenlosKanton BernAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Bern
Lokale Tipps für Bern
- Die Umzugsbewilligung der Stadt ist kostenlos – das Gesuch stellen wir zusammen mit der Signal-Bestellung.
- Signale für das Parkverbot mindestens acht Arbeitstage vor dem Umzug bestellen lassen.
- Leben die Eltern getrennt, die Einverständniserklärung für die Anmeldung der Kinder vorbereiten.
- Die Tagesbetreuung gilt für ein ganzes Schuljahr – Anmeldung über kiBon früh planen.
- Sperrgut bis 11.30 Uhr am Werktag vor dem Abholtag beim Abholdienst anmelden.
- Die Kündigung so abschicken, dass sie rechtzeitig zugestellt ist – die Frist zählt ab Empfang.
Wir organisieren das
Halteverbot in Bern
Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir: Die kostenlose Umzugsbewilligung der Stadt Bern beantragen wir, die Signale für das Parkverbot bestellen wir mindestens acht Arbeitstage vorher. Verrechnet wird die Gebühr der Behörde.
Gut zu wissen
Umzug melden und Wohnung übergeben in Bern
Das Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt des Kantons Bern verlangt die Anmeldung innert 14 Tagen. Die alte Wohnung geben Sie leer und gereinigt ab. Ohne Regel im Mietvertrag gelten drei Monate Kündigungsfrist und die ortsüblichen Termine; die Frist läuft erst ab Zustellung der Kündigung.
Quellen: NAG Kanton Bern (BSG 122.11) Art. 1 Abs. 1; Zivil- und Strafgerichtsbarkeit des Kantons Bern, Beendigung des Mietvertrags (Stand 02.11.2026).