Lokal in WallisellenReinigung in Wallisellen – was lokal zählt
Wir reinigen in ganz Wallisellen – im Zentrum, in Rieden, im Richti-Quartier und im Quartier Zwicky.
Wallisellen ist seit 2022 offiziell Stadt und zählte 2025 17'756 Einwohnerinnen und Einwohner. 2024 zogen 1'736 Personen zu. Wer auszieht, übergibt die Wohnung gereinigt. Wir übernehmen die Umzugsreinigung in Wallisellen zum Festpreis nach Zimmerzahl, mit Abnahmegarantie – allein oder zusammen mit dem Umzug.
Für die Offerte brauchen wir Zimmerzahl, Adresse und Abgabetermin. Wohnen Sie in einem Neubau im Richti-Quartier oder in einem älteren Haus ohne Lift, sagen Sie es uns. Den Ablauf planen wir danach, der Festpreis bleibt. Storen gibt es auf Wunsch, als eigene Position in der Offerte.
Gereinigt wird die leere Wohnung nach der Abgabeliste Ihrer Verwaltung oder nach unserer Checkliste. Bei der Abnahme sind wir mit Ihnen vor Ort.
17'756 Einwohner (2025) · 8'560 Wohnungen (2024) · 106 leere Wohnungen, Leerwohnungsziffer 1,23 % (1. Juni 2026) · Statistisches Amt Kanton ZürichKanton ZürichAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Wallisellen
Lokale Tipps für Wallisellen
- Sperrgutmarken am Empfang im Stadthaus kaufen – online gibt es sie erst ab 5 Stück.
- Metallteile vom Sperrgut entfernen; je Stück höchstens 40 kg und 150 cm.
- Parkfelder für den Umzug spätestens 14 Tage vorher online bestellen.
- Haushaltgeräte gratis zur Gross-Sammelstelle an der Kriesbachstrasse 1 bringen.
- Abgabeliste der Verwaltung mit der Anfrage schicken – wir reinigen danach.
- Familienmitglieder im gleichen Haushalt bei eUmzug gleich mitmelden.
Wir organisieren das
Halteverbot in Wallisellen
Am Reinigungstag reicht ein Parkplatz in der Nähe; in Wallisellen gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet die Blaue Zone. Zügeln Sie am selben Tag mit uns, bestellen wir die Sperrung der Parkfelder bei der Kommunalpolizei. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Wohnung kündigen und übergeben in Wallisellen
Für Wohnungen gilt eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Termine im Mietvertrag gehen vor; welche Termine sonst gelten, sagt die Schlichtungsbehörde am Bezirksgericht Bülach. Bei Streit über den Zustand nimmt das Stadtammann- und Betreibungsamt auf Antrag einen Befund auf.
Quellen: Zürcher Gerichte, Ordentliche Kündigung und Bezirksgericht Bülach; Stadt Wallisellen, Stadtammann- und Betreibungsamt; Stand 02.11.2026.