Lokal in DübendorfReinigung in Dübendorf – was lokal zählt
Wir reinigen in ganz Dübendorf – im Städtli, im Hochbord, in Stettbach, Hermikon und Gfenn und in den Aussenwachten am Adlisberg.
Dübendorf zählte 2025 33'142 Einwohnerinnen und Einwohner, 3'288 mehr als fünf Jahre zuvor. 2024 zogen 3'921 Personen in die Stadt. Wer auszieht, gibt die Wohnung gereinigt zurück. Diese Umzugsreinigung übernehmen wir in Dübendorf zum Festpreis nach Zimmerzahl, mit Abnahmegarantie – allein oder zusammen mit dem Umzug.
Für die Offerte genügen Zimmerzahl, Adresse und Abgabetermin. Sagen Sie uns, ob Sie in einem Hochhaus im Hochbord wohnen oder in einem Haus ohne Lift. Das hilft bei der Planung, der Festpreis bleibt gleich. Storen gibt es auf Wunsch, als eigene Position in der Offerte.
Gearbeitet wird nach der Abgabeliste Ihrer Verwaltung. Gibt es keine, nehmen wir unsere eigene Checkliste. Zur Abnahme in Dübendorf kommen wir mit und gehen die Räume mit Ihnen durch.
33'142 Einwohner (2025) · 16'226 Wohnungen (2024) · 180 leere Wohnungen, Leerwohnungsziffer 1,09 % (1. Juni 2026) · Statistisches Amt Kanton Zürich, BFSKanton ZürichAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Dübendorf
Lokale Tipps für Dübendorf
- Sperrgutmarken zu CHF 4.– im Detailhandel oder an der Hauptsammelstelle kaufen.
- Sperrgut am Vorabend ab 18:30 Uhr oder am Sammeltag bis 6 Uhr bereitstellen.
- Für einen amtlichen Befund mindestens 15 Tage ab schriftlichem Auftrag einplanen.
- Abgabeliste der Verwaltung mit der Anfrage mitschicken – wir reinigen danach.
- Nach dem Zuzug innert 14 Tagen anmelden, online über eUmzug.
- Farben und Chemikalien zur Hauptsammelstelle bringen, nicht in den Kehricht.
Wir organisieren das
Halteverbot in Dübendorf
Am Reinigungstag genügt ein Parkplatz in der Nähe; in den Wohnquartieren gilt die Parkscheibe. Für eine Sperrung von Parkplätzen verlangt die Stadt ein Gesuch beim Tiefbau. Kommt der Umzug am selben Tag dazu: Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Wohnung kündigen und übergeben in Dübendorf
Für Wohnungen gilt eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten; Termine im Mietvertrag gehen vor. Bei Streit aus der Miete ist die Schlichtungsbehörde am Bezirksgericht Uster zuständig. Den Zustand hält das Stadtammannamt auf schriftlichen Auftrag in einem Befund fest – eine Wohnungsabnahme ersetzt er nicht.
Quellen: Zürcher Gerichte, Ordentliche Kündigung und Bezirksgericht Uster; Stadt Dübendorf, Amtliche Befundaufnahme; Stand 06.11.2026.