Lokal in OpfikonReinigung in Opfikon – was lokal zählt
Wir reinigen in ganz Opfikon – in Glattbrugg, im Glattpark, in Oberhausen und im alten Dorfteil Opfikon.
In Opfikon lebten 2025 21'366 Menschen, seit 2000 rund 80 % mehr. 2024 zogen 2'126 Personen in die Stadt. Wer auszieht, gibt seine Wohnung gereinigt ab. Wir übernehmen die Umzugsreinigung in Opfikon zum Festpreis nach Zimmerzahl, mit Abnahmegarantie – einzeln oder mit dem Umzug.
Für die Offerte brauchen wir Zimmerzahl, Adresse und Übergabetermin. Wohnen Sie im Glattpark in einer Überbauung mit Presscontainer oder an einer Strasse mit Fahrverbot, sagen Sie es uns gleich. Am Festpreis ändert das nichts. Storen gibt es auf Wunsch, als eigene Position in der Offerte.
Wir reinigen die leere Wohnung nach der Liste Ihrer Verwaltung oder, wenn keine vorliegt, nach unserer Checkliste. Bei der Abgabe in Opfikon stehen wir neben Ihnen und klären offene Punkte direkt vor Ort.
21'366 Einwohner (2025) · 10'213 Wohnungen (2024) · 17 leere Wohnungen, Leerwohnungsziffer 0,17 % (1. Juni 2026) · Statistisches Amt Kanton Zürich, BFSKanton ZürichAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Opfikon
Lokale Tipps für Opfikon
- Sperrgutmarken über den Online-Schalter, an der Stadtkasse oder im Rohr kaufen.
- Sperrgut am Donnerstag mit dem Kehricht bereitstellen – höchstens 2 m und 35 kg pro Stück.
- Keine Sperrgutmarken auf Kehrichtsäcke kleben – das ist nicht gestattet.
- Metall, Stein und Glas direkt zur Hauptsammelstelle bringen.
- Anmeldung am Schalter mindestens 30 Minuten vor Schliessung einplanen.
- Abgabeliste der Verwaltung mit der Anfrage schicken – wir reinigen danach.
Wir organisieren das
Halteverbot in Opfikon
Für die Reinigung genügt ein Parkplatz in der Nähe, in den Blauen Zonen mit Parkbewilligung. Öffentlichen Grund als Parkplatz zu nutzen, braucht in Opfikon vorher eine Bewilligung. Kommt der Umzug am selben Tag dazu: Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Wohnung kündigen und übergeben in Opfikon
Für Wohnungen beträgt die Kündigungsfrist mindestens drei Monate; was im Mietvertrag steht, geht vor. Streit aus der Miete schlichtet die Schlichtungsbehörde am Bezirksgericht Bülach. Einen Befund über den Zustand nimmt das Stadtammannamt auf Verlangen auf; die Abnahme macht Ihre Verwaltung.
Quellen: Zürcher Gerichte, Ordentliche Kündigung und Bezirksgericht Bülach; Stadt Opfikon, Befundaufnahme; Stand 06.11.2026.