Lokal in FrauenfeldEntsorgung in Frauenfeld – was lokal zählt
Wir räumen in der Altstadt und in allen Quartieren von Frauenfeld, im Zentrum ebenso wie in Erzenholz, und im Mittelthurgau rund um die Stadt.
Frauenfeld ist Hauptort des Kantons Thurgau an der Murg. Beim Sperrgut geht die Stadt einen eigenen Weg: keine Sammlung, keine Marken, alles ins Annahmezentrum. Für ein einzelnes Stück ist das machbar, für eine ganze Wohnung kaum. Wir übernehmen Tragen, Fahrten und Gebühren zum Preis pro m³.
Laut Leerwohnungszählung standen am 1. Juni 2026 in Frauenfeld nur 92 von 13'621 Wohnungen leer, eine Leerwohnungsziffer von 0,68 %. Übergabetermine sind deshalb fest. Den Umfang klären wir vorher nach Fotos oder bei einer kostenlosen Besichtigung; danach steht der Festpreis in der schriftlichen Offerte.
Ob ein Bett aus einer Altstadtwohnung, die Garage eines Hauses in Erzenholz oder der ganze Hausrat nach dem Umzug ins Alterszentrum: Für uns zählt nur, wie viele Kubikmeter es sind. Der Weg ins RAZ und dessen Gebühren sind im Preis pro m³ bereits enthalten.
13'621 Wohnungen (31.12.2025, BFS) · Leerwohnungsziffer 0,68 % (1.6.2026, BFS) · PLZ 8500 · Hauptort des Kantons ThurgauKanton ThurgauAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Frauenfeld
Lokale Tipps für Frauenfeld
- Kein Sperrgut an die Strasse oder in den Unterflurcontainer stellen.
- Für den Kehricht nur die weissen Säcke der KVA Thurgau verwenden.
- Elektrogeräte kostenlos an den Fachhandel oder ins RAZ zurückgeben.
- Sonderabfall bis 20 kg gratis bei der Giftsammelstelle im RAZ abgeben.
- Für eine Strassensperrung 10 Arbeitstage Vorlauf einplanen.
- Die neue Adresse innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten melden.
Wir organisieren das
Halteverbot in Frauenfeld
Für eine kurzfristige Strassensperrung braucht es in Frauenfeld ein Gesuch beim Werkhof, spätestens 10 Arbeitstage vorher; die Signalisation stellt der Werkhof. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir, verrechnet wird die Gebühr der Stadt.
Gut zu wissen
Räumung vor der Wohnungsübergabe in Frauenfeld
Zur Übergabe ist die Wohnung leer, auch Keller und Estrich. Nach unserer Räumung sind die Räume besenrein. Die Schlichtungsbehörde Mietwesen nennt als ortsübliche Kündigungstermine den 31. März, 30. Juni und 30. September; massgebend ist Ihr Mietvertrag. Bei Streit ist die Schlichtungsbehörde am Rathausplatz 4 zuständig.
Quelle: Stadt Frauenfeld, Schlichtungsbehörde Mietwesen; Stand 02.11.2026.