Lokal in Kanton ObwaldenEntsorgung im Kanton Obwalden – was lokal zählt
Wir räumen in allen sieben Obwaldner Gemeinden – rund um den Sarnersee, am Lungernsee und in Engelberg.
Der Kanton Obwalden zählte Ende 2025 39'879 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Gemeinden. Am grössten ist Sarnen mit 10'906, wo auch die Staatskanzlei im Rathaus sitzt, vor Alpnach mit 6'594 und Kerns mit 6'557. Abfall organisieren die Gemeinden gemeinsam über den EZV OW. Wir bedienen alle 7 Gemeinden zum gleichen Tarif.
Obwalden hat kein eigenes Abfallgesetz; die Regeln stehen in der kantonalen Umweltschutzverordnung und im Reglement des Verbands. Sperrgut läuft über drei Anlagen mit Waage und Kartenzahlung – ein Bringsystem. Bei einer Räumung bringen wir alles hin und bezahlen die Gebühren.
Im Kanton Obwalden räumen wir einzelne Stücke wie Sofa, Bett oder Schrank; Keller, Estrich, Garage und Scheune; ganze Wohnungen und Häuser bei einer Haushaltsauflösung. Für alle drei gilt CHF 120 pro m³ inkl. Entsorgungsgebühren, mindestens CHF 250.
Auch in der Region
Weitere Leistungen in Kanton Obwalden
Lokale Tipps für Kanton Obwalden
- Kehricht nur im blauen OW-Sack bereitstellen – Säcke aus Luzern nimmt die Abfuhr nicht mit.
- An der Sperrgutanlage braucht es eine Debit- oder Kreditkarte; bei uns fällt das weg.
- In Engelberg kosten grössere Sperrgutmengen und Wohnungsräumungen eine zusätzliche Gemeindegebühr pro kg.
- Möbel, die noch gut sind, vor der Räumung verschenken oder verkaufen; jeder m³ weniger senkt den Preis.
- Für den Halteplatz früh mit Gemeinde oder Kantonspolizei Kontakt aufnehmen – wir übernehmen das.
- Nach der Räumung die Umzugsreinigung für die Übergabe einplanen.
Wir organisieren das
Halteverbot in Kanton Obwalden
Braucht der Lieferwagen einen gesperrten Platz, erstellt die Kantonspolizei Obwalden temporäre Signalisationen; in Alpnach geht das Gesuch auch über die Gemeindekanzlei. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Räumung vor der Wohnungsübergabe im Kanton Obwalden
Die Ausführungsbestimmungen zum Mietrecht nennen als ortsübliche Kündigungstermine den 31. März, den 30. Juni und den 30. September. Die Wohnung geht leer, besenrein und mit allen Schlüsseln zurück. Für den ganzen Kanton gibt es eine Schlichtungsbehörde mit Sitz an der Enetriederstrasse 1 in Sarnen; Verfahren im Miet- und Pachtrecht kosten dort nichts.
Quellen: Kanton Obwalden, GDB 220.11 Art. 20; Schlichtungsbehörde (ow.ch); Stand 06.11.2026.