Lokal in Kanton ZugEntsorgung im Kanton Zug – was lokal zählt
Wir räumen in allen elf Zuger Gemeinden – von Cham und Hünenberg am See bis Menzingen, Neuheim und Oberägeri.
Der Kanton Zug besteht aus elf Einwohnergemeinden mit zusammen 135'018 Einwohnerinnen und Einwohnern (Ende 2025); Hauptort ist die Stadt Zug mit 32'160, gefolgt von Baar mit 25'519 und Cham mit 18'518. Abfall ist Sache der Gemeinden, die ihn gemeinsam über die Zeba organisieren. Wir bedienen alle 11 Gemeinden zum gleichen Tarif.
Sperrgut, Kehricht und Holz aus dem ganzen Kanton werden laut Zeba in der Anlage der Renergia in Perlen verbrannt – das liegt im Kanton Luzern. Bei einer Räumung bringen wir das Räumgut getrennt an die Ökihöfe und Sammelstellen. Die Annahmegebühren stecken in unserem Preis pro m³.
Im Kanton Zug räumen wir einzelne Stücke wie Sofa, Bett oder Schrank; Keller, Estrich und Garage; ganze Wohnungen und Häuser bei einer Haushaltsauflösung. Für alle drei gilt CHF 120 pro m³ inkl. Entsorgungsgebühren, mindestens CHF 250.
135'018 Einwohner (31.12.2025) · 11 Einwohnergemeinden · Leerwohnungsziffer 0,20 % (1.6.2026)Kanton ZugAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Kanton Zug
Lokale Tipps für Kanton Zug
- Vor dem Räumungstag festlegen, was bleibt – markieren oder in ein Zimmer stellen, das wir nicht räumen.
- Gut Erhaltenes vorher weitergeben: Jeder Kubikmeter weniger senkt den Preis um CHF 120.
- Die Gewerbeparkkarte gilt in allen elf Gemeinden – wo kein Platz frei ist, klären wir den Halteplatz.
- Farben, Lacke und Chemikalien bei der Anfrage nennen; Private geben sie am Ökihof kostenlos ab.
- Kündigungstermine 31. März, 30. Juni oder 30. September im Blick behalten und die Räumung davor legen.
- Nach der Räumung die Umzugsreinigung für die Übergabe einplanen.
Wir organisieren das
Halteverbot in Kanton Zug
Steht vor dem Haus kein freier Platz für den Lieferwagen, hilft im ganzen Kanton die Gewerbeparkkarte; in Fahrverbote der Stadt Zug führt eine Zufahrtsbewilligung, die kostenlos ist. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Räumung vor der Wohnungsübergabe im Kanton Zug
Ortsübliche Kündigungstermine im Kanton Zug sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Die Wohnung geht leer, besenrein und mit allen Schlüsseln zurück. Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht ist die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht an der Baarerstrasse 131 in Zug für den ganzen Kanton zuständig; die Termine nennt die FAQ zum Mietrecht des Kantons.
Quellen: Kanton Zug, FAQ zum Mietrecht; Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht; Stand 06.11.2026.