Lokal in SuhrReinigung in Suhr – was lokal zählt
Wir reinigen in ganz Suhr – im Dorf und im Aarauerfeld. Auch in Aarau, Buchs, Gränichen, Oberentfelden und Umgebung.
In Suhr lebten am 1. Januar 2026 11'760 Menschen in 5'365 Wohnungen. Am 1. Juni 2026 standen nur 34 davon leer. Jeder Auszug endet mit einer Übergabe nach Protokoll. Die Umzugsreinigung in Suhr übernehmen wir zum Festpreis, mit Abnahmegarantie.
Für die Offerte genügen Zimmerzahl, Adresse und Übergabetermin. Lamellen-Storen sind ein Extra, der Betrag steht in der schriftlichen Offerte. Brauchen Sie nur die Fenster? Dann passt die Fensterreinigung. Fahrkosten von Luzern nach Suhr verrechnen wir nicht.
Wir reinigen die geräumte Wohnung nach dem Merkblatt Ihrer Verwaltung. Ohne Merkblatt gilt unsere Liste: Küche mit Kühlschrank und Backofen, Bad, Böden, Fenster, Storen, Keller, Estrich, Balkon. Zur Abnahme kommen wir mit.
11'760 Einwohner (1.1.2026) · 5'365 Wohnungen (31.12.2025, Statistik Aargau) · Leerwohnungsziffer 0,63 % (1.6.2026)Kanton AargauAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Suhr
Lokale Tipps für Suhr
- Merkblatt der Verwaltung und Einzugsprotokoll für die Offerte bereitlegen.
- Sperrgutmarken zu CHF 10.– früh am Schalter im Gemeindehaus kaufen.
- Abfuhrtag prüfen: Donnerstag im Aarauerfeld, Freitag im Dorf.
- Farb- und Putzmittelreste bis 5 kg an die Verkaufsstelle zurückbringen.
- Neue Adresse innert 14 Tagen melden, am besten online über eUmzugCH.
- Schlüssel vollständig sammeln und am Übergabetag mitbringen.
Wir organisieren das
Halteverbot in Suhr
Die Reinigung braucht nur einen Parkplatz nahe beim Eingang. Zügeln Sie am selben Tag mit uns und steht der Lieferwagen auf öffentlichem Grund: Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir. Verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Kündigung und Rückgabe in Suhr
Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Termine im Mietvertrag gehen vor. Welche ortsüblichen Termine in Suhr gelten, beantwortet die Schlichtungsbehörde des Bezirks Aarau. Die Wohnung geben Sie spätestens am letzten Tag der Mietdauer zurück.
Quellen: Kanton Aargau, Schlichtungsbehörden nach Bezirken; BWO-Liste der Schlichtungsbehörden; Stand 30.10.2026.