Lokal in WallisReinigung im Wallis – was lokal zählt
Wir reinigen im ganzen Kanton Wallis – zum Beispiel in Brig-Glis, Naters und Visp.
Im Kanton Wallis gab es Ende 2025 laut BFS 281'068 Wohnungen. Wer auszieht, übergibt die Wohnung mit Protokoll. Wir übernehmen die Umzugsreinigung im Wallis zum Festpreis nach Zimmerzahl, mit Abnahmegarantie – allein oder als Reinigung mit Umzug.
Damit wir offerieren können, brauchen wir Gemeinde, Zimmerzahl und Abgabetermin. Lift, Stockwerk und Zufahrt sind für die Planung nützlich; den Festpreis beeinflussen sie nicht. Bereits ausgezogen? Dann buchen Sie die Auszugsreinigung. Einzelne Fenster übernimmt die Fensterreinigung.
Wir reinigen nach der Abgabeliste Ihrer Verwaltung, sonst nach unserer Checkliste mit Keller, Estrich und Balkon. Zur Abnahme sind wir dabei. Bemängelt die Verwaltung die Reinigung, reinigen wir ohne Kosten für Sie nach.
281'068 Wohnungen (31.12.2025, BFS) · Leerwohnungsziffer 1,04 % (1. Juni 2026, BFS; Schweiz 0,93 %) · eine Schlichtungskommission für den ganzen Kanton, Sitz SittenKanton WallisAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Wallis
Lokale Tipps für Wallis
- Den Kündigungstermin im Mietvertrag nachlesen.
- Zuzug innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde melden.
- Heimatschein bereithalten – er wird bei der Anmeldung hinterlegt.
- Im Oberwallis Sperrgutmarken passend zum Gewicht kaufen.
- Abgabeliste der Verwaltung an uns weiterleiten.
- Schlüssel für Wohnung, Keller und Briefkasten sammeln.
Wir organisieren das
Halteverbot in Wallis
Ein Beispiel aus einer Walliser Gemeinde: In Naters kostet das Absperren eines öffentlichen Parkplatzes Fr. 10.– pro Parkplatz und Tag. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Wohnung kündigen und übergeben im Wallis
Massgebend sind die Termine im Mietvertrag; für Wohnungen gilt eine Frist von mindestens drei Monaten. Bei Streit um Kündigung oder Rückgabe ist die kantonale Schlichtungskommission in Sitten zuständig. Die Übergabe halten Sie im Protokoll fest.
Quellen: Kanton Wallis, EGZGB Art. 82–84; BWO, Liste der Schlichtungsbehörden (Stand 08.07.2026); Mieterverband, Merkblatt Kündigung (Art. 266c OR); Stand 06.11.2026.