Lokal in LandquartReinigung in Landquart – was lokal zählt
Wir reinigen in ganz Landquart und Umgebung – im Ortsteil Landquart, in Igis und in Mastrils.
Landquart zählt 9'281 Einwohnerinnen und Einwohner (Ende 2025) in drei Ortsteilen: Igis, Landquart und Mastrils. Wer hier auszieht, übergibt die Wohnung mit Protokoll. Wir übernehmen die Umzugsreinigung in Landquart zum Festpreis nach Zimmerzahl, mit Abnahmegarantie – allein oder als Reinigung mit Umzug.
Für die Offerte genügen Ortsteil, Zimmerzahl und Übergabetermin. Erwähnen Sie Lift und Parkplatz für den Lieferwagen; das betrifft die Planung, nicht den Festpreis. Sind Sie bereits ausgezogen, passt die Auszugsreinigung. Für einzelne Fenster gibt es die Fensterreinigung.
Wir arbeiten nach der Abgabeliste Ihrer Verwaltung; ohne Liste gilt unsere Checkliste mit allen Räumen, Keller, Estrich und Balkon. Beim Rundgang zur Abnahme stehen wir neben Ihnen. Bemängelt die Verwaltung die Reinigung, kommen wir zurück und reinigen ohne Kosten für Sie nach.
9'281 Einwohner (31.12.2025, BFS) · 4'430 Wohnungen · Leerwohnungsziffer 0,14 % (1. Juni 2026, BFS) · Region Landquart, Ortsteile Igis, Landquart, MastrilsKanton GraubündenAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Landquart
Lokale Tipps für Landquart
- Im Mietvertrag nachsehen, auf welchen Termin gekündigt wird.
- Umzug innert 14 Tagen melden, persönlich in Igis oder über eUmzug – nicht per Telefon.
- Kleinsperrgut erst am Freitag hinausstellen, mit der passenden Zahl Gebührenmarken.
- Elektrogeräte am 1. oder 3. Samstag im Werkhof Mastrils abgeben.
- Hausordnung oder Abgabeliste der Verwaltung an uns weiterleiten.
- Schlüssel für Wohnung, Keller und Briefkasten gesammelt abgeben.
Wir organisieren das
Halteverbot in Landquart
Ein Halteplatz in Hausnähe genügt für die Reinigung. Zügeln wir zusätzlich am selben Tag: Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Wohnung kündigen und übergeben in Landquart
Termine im Mietvertrag gehen vor; die Frist beträgt mindestens drei Monate. Bei Streit um Kündigung oder Rückgabe hilft die Schlichtungsbehörde Mietsachen der Region am Bahnhofplatz 2b. Die Übergabe halten Sie im Protokoll fest.
Quellen: Justiz Graubünden, Schlichtungsbehörden Mietsachen; Mieterverband, Merkblatt Kündigung (Art. 266c OR); BWO, Liste der Schlichtungsbehörden (Stand 08.07.2026); Stand 02.11.2026.