Lokal in Kanton ThurgauPrivatumzug im Thurgau – was lokal zählt
Bodensee, Thurtal und Hinterthurgau, fünf Bezirke und viele Gemeinden mit eigenen Regeln: Wir planen jeden Privatumzug im Thurgau nach Gemeinde, Zufahrt und Termin.
Der Kanton Thurgau reicht vom Bodensee über das Tal der Thur bis in den Hinterthurgau. Der Hauptort heisst Frauenfeld; die fünf Bezirke sind Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden. Die grössten Gemeinden sind Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon, Amriswil, Weinfelden und Romanshorn (BFS, Ende 2025).
Wir zügeln in allen Bezirken und über die Kantonsgrenze nach Zürich, St. Gallen oder Schaffhausen. Für die Städte gibt es eigene Seiten: Privatumzug Frauenfeld für den Hauptort, Privatumzug Kreuzlingen für die Grenzstadt am See, dazu Reinigung Weinfelden und Reinigung Arbon. Ein Umzug nach Konstanz ist ein Auslandsumzug; den machen wir selbst, mit eigenen Fahrten – die Zoll-Unterlagen erledigen wir.
Für jeden Umzug bringen wir Möbeldecken, Tragegurte, Rollbretter und Werkzeug mit. Möbel zerlegen und aufbauen wir mit der Möbelmontage, Geschirr und Bücher packt das Packteam mit dem Einpackservice. Die alte Wohnung übergeben Sie nach der Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie.
Hauptort Frauenfeld · 5 Bezirke · 302'806 Einwohner (BFS, Ende 2025) · 148'733 Wohnungen (Ende 2025) · Leerwohnungsziffer 1,10 % (1. Juni 2026)Kanton ThurgauAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Kanton Thurgau
Lokale Tipps für Kanton Thurgau
- Zuerst bei der Gemeinde nachfragen, ob für den Lieferwagen ein Gesuch nötig ist – das übernehmen wir.
- Den Abfallkalender Ihrer Gemeinde lesen: Die Regeln für Sperrgut sind nicht überall gleich.
- Für Kreuzlingen: Signalisationen auf öffentlichem Grund schriftlich bei der Bauverwaltung beantragen.
- Die neue Adresse innert 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt online melden.
- Die zuständige Schlichtungsbehörde erfahren Sie bei der Gemeindekanzlei.
- Bei einem Umzug nach Konstanz früh anfragen – die Zoll-Unterlagen erledigen wir.
Wir organisieren das
Halteverbot in Kanton Thurgau
Wer im Thurgau den Lieferwagen vor dem Haus abstellen muss, braucht je nach Gemeinde ein Gesuch – in Frauenfeld beim Werkhof, in Kreuzlingen bei der Bauverwaltung. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Wohnung kündigen und übergeben im Thurgau
Gekündigt wird mit mindestens drei Monaten Frist auf den ortsüblichen Termin oder den Termin im Mietvertrag (Art. 266c OR). Kantonsweite Termine haben wir nicht gefunden; die Schlichtungsbehörde der Stadt Frauenfeld nennt zum Beispiel den 31. März, 30. Juni und 30. September. Die Schlichtungsbehörde bezeichnet jede politische Gemeinde.
Quellen: Obligationenrecht Art. 266c OR; Stadt Frauenfeld, Schlichtungsbehörde Mietwesen; Kanton Thurgau, ZSRG § 17; Stand 07.11.2026