Lokal in Kanton ZugPrivatumzug im Kanton Zug – was lokal zählt
Elf Gemeinden, keine Bezirke, ein Hauptort: Wir zügeln in der Stadt Zug, in Baar und Cham ebenso wie im Ägerital, in Menzingen, Neuheim und Walchwil.
Der Kanton Zug besteht laut Verfassung aus elf Einwohnergemeinden; Ende 2025 lebten hier 135'018 Menschen. Die Stadt Zug ist Hauptort und Sitz der Kantonsbehörden – für einen Umzug dort gibt es die eigene Seite Privatumzug Zug. Hier steht, was im ganzen Kanton gilt: Meldefrist, Kündigungstermine, Entsorgung über die Ökihöfe und das Strassenverkehrsamt. Wo die Gemeinden eigene Regeln haben, nennen wir Beispiele.
Ob Sie von Baar nach Cham ziehen, aus Unterägeri nach Hünenberg oder aus dem Kanton hinaus nach Luzern: Fahrkosten innerhalb der Schweiz sind in unseren Preisen inbegriffen. Für Baar und Cham gibt es die Seiten Privatumzug Baar und Privatumzug Cham, für den Nachbarkanton die Übersicht Privatumzug Kanton Luzern.
Ob Wohnung mit Lift oder Haus mit Garten: Wir bringen Möbeldecken, Tragegurte, Rollbretter und Werkzeug mit. Die Möbelmontage buchen Sie dazu, wenn Schränke und Betten zerlegt werden müssen, den Einpackservice, wenn die Zeit knapp ist. Die Umzugsreinigung der alten Wohnung steht auf Wunsch in derselben Offerte.
135'018 Einwohner (31.12.2025, BFS) · 11 Gemeinden, keine Bezirke · Hauptort Zug · Leerwohnungsziffer 0,20 % (1.6.2026)Kanton ZugAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Kanton Zug
Lokale Tipps für Kanton Zug
- Den Umzugstag auf einen der Kündigungstermine Ende März, Juni oder September legen und früh anfragen.
- Sperrgut vor dem Umzug zum Ökihof bringen – Sie dürfen jeden der zwölf Ökihöfe im Kanton nutzen.
- Bei der Gemeinde fragen, wer den Standplatz bewilligt – in Baar läuft das Meldeformular 20 Werktage vorher.
- Den Original-Fahrzeugausweis erst nach der Meldung bei der Gemeinde an das Strassenverkehrsamt schicken.
- Als ausländische Staatsangehörige direkt beim Amt für Migration anmelden, nicht bei der Gemeinde.
- Kehricht nur in den blauen Gebührensäcken und am Abfuhrtag vor 07.00 Uhr hinausstellen.
Wir organisieren das
Halteverbot in Kanton Zug
Wo der Lieferwagen stehen darf, regelt im Kanton Zug die Gemeinde – in Cham etwa die Abteilung für Verkehr und Sicherheit, in Baar die Verkehrstechnik. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir – verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Kündigungstermine und Schlichtung im Kanton Zug
Im Kanton Zug gelten der 31. März, der 30. Juni und der 30. September als Kündigungstermine, sofern der Mietvertrag nichts anderes sagt; die Frist beträgt mindestens drei Monate. Für Streit aus der Miete ist die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht an der Baarerstrasse 131 in Zug zuständig, für alle Wohn- und Geschäftsräume im Kanton; das Verfahren ist in Mietsachen kostenlos.
Quellen: Kanton Zug, FAQ zum Mietrecht; Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht; Kanton Zug, Schlichtung; Stand 07.11.2026.