Lokal in ZollikonReinigung in Zollikon – was lokal zählt
Wir reinigen in Zollikon-Dorf am See, auf der Allmend und am Zollikerberg – Wohnungen, Häuser und Studios.
Zollikon zählt 13'704 Einwohnerinnen und Einwohner (2025) und 6'984 Wohnungen (2024). Rund jede achte Wohnung liegt in einem Einfamilienhaus. 2024 zogen 1131 Personen zu. Wer auszieht, gibt die Wohnung gereinigt ab – diese Abgabe übernehmen wir als Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie.
Die Gemeinde reicht vom Zürichsee auf 408 Metern bis auf 662 Meter beim Breitmoos. Zwischen Dorf und Zollikerberg liegt ein Waldgürtel. Für die Reinigung heisst das: Wohnungen am See, Häuser am Hang mit Garten und Garage, Mehrfamilienhäuser am Berg. Wir fragen den Umfang darum genau ab.
Senden Sie uns die Abgabeliste Ihrer Verwaltung mit der Anfrage. Sie erhalten die Offerte innert 24 Stunden (Mo–Fr), auf Wunsch nach einer kostenlosen Besichtigung. Wir reinigen, wenn alles ausgeräumt ist, und sind bei der Abnahme dabei.
13'704 Einwohner (2025, Statistisches Amt Kanton Zürich) · 6'984 Wohnungen (2024) · Bezirk MeilenKanton ZürichAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Zollikon
Lokale Tipps für Zollikon
- Abgabeliste der Verwaltung früh anfordern und mit der Anfrage schicken.
- Sperrgut vor dem Reinigungstag loswerden: Montag oder Donnerstag vor 07.00 Uhr, mit gelben Gebührenmarken.
- Mehrere Möbelstücke als Sperrgut? Vorher beim Abfalltelefon der Gemeinde anmelden.
- Für den Lieferwagen einen Parkplatz beim Haus angeben oder eine Tagesparkkarte einplanen.
- Lift für den Reinigungstag bei der Verwaltung reservieren.
- Schlüssel vollständig zur Abnahme mitbringen – auch Keller- und Briefkastenschlüssel.
Wir organisieren das
Halteverbot in Zollikon
Für einen ganzen Reinigungstag reichen drei Stunden Gratis-Parkzeit nicht. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir: Tagesparkkarte oder, wo nötig, ein Gesuch für öffentlichen Grund bei der Abteilung Sicherheit und Umwelt. Verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde.
Gut zu wissen
Kündigung, Abgabe und Anmeldung im Kanton Zürich
Für Wohnungen gilt eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Termine im Mietvertrag gehen den ortsüblichen vor; die geltenden Termine nennt die Schlichtungsbehörde des Bezirks Meilen. Nach dem Umzug melden Sie sich innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde an.
Quellen: Mieterinnen- und Mieterverband Zürich; Zürcher Gerichte; Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) § 10; Stand Oktober 2026.