Zwei Bereiche entscheiden darüber, wie schnell der Betrieb am neuen Standort wieder läuft: die IT und die Akten. Beide verdienen einen eigenen Plan.
Bei der IT trennen Sie Transport und Technik. Wir bauen Geräte ab, verpacken sie gepolstert, fahren sie gesichert und stellen sie am vorgesehenen Platz auf – auf Anfrage, mit Umfang und Preis in der schriftlichen Offerte. Ihre IT sorgt für die vollständige Datensicherung vor dem Abbau, prüft, ob sie sich wiederherstellen lässt, und testet nach dem Aufbau Arbeitsplätze, Drucker, Telefonie und Internet.
Bei den Akten gilt: Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäfts- und Revisionsbericht sind zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR). Was die Frist überschritten hat, muss weder gepackt noch gefahren werden. Personaldossiers und Kundenakten enthalten Personendaten; das Datenschutzgesetz verlangt eine dem Risiko angemessene Datensicherheit (Art. 8 DSG), auch unterwegs – darum verschliessbare, nummerierte Behälter und eine Liste, wer Zugang hat.
Nicht mehr benötigte Personendaten sind zu vernichten oder zu anonymisieren (Art. 6 Abs. 4 DSG). Laut dem Leitfaden des EDÖB genügt Löschen nicht, auch Sicherungskopien sind betroffen; Papier gehört in den Aktenvernichter, Datenträger werden physisch vernichtet. Wer einen Dienstleister beauftragt, vergewissert sich, dass er die Datensicherheit gewährleistet (Art. 9 Abs. 2 DSG). Die Aktenvernichtung übernehmen wir auf Anfrage, DSG-konform. Bereinigen Sie das Archiv deshalb vor dem Packen: Jeder Ordner, der nicht mitkommt, spart Platz im neuen Büro und Zeit am Umzugstag.