Sechs Wochen vor dem Umzug ist das Archiv dran. Geschäftsbücher und Belege bleiben zehn Jahre aufbewahrt; was die Frist überschritten hat, muss weder gepackt noch bezahlt werden. Für Akten mit Personendaten verlangt das Datenschutzgesetz eine dem Risiko angemessene Sicherheit, auch beim Transport, und der EDÖB beschreibt, wann Papier und Datenträger als vernichtet gelten. Planen Sie Aktenvernichtung und Räumung jetzt ein. Danach informieren Sie Kundschaft, Lieferanten, Banken und Versicherungen und passen Drucksachen, Website und Signaturen an. Zwei Wochen vorher liefern wir die Umzugskartons, und die Etiketten nach Raumplan kommen auf jede Tür. Ihre Mitarbeitenden erhalten eine Liste, was in ihre Kartons gehört und was am Arbeitsplatz bleibt. Wie Sie richtig packen, steht in unserem Ratgeber. Die IT testet die Datensicherung und beschriftet Kabel pro Arbeitsplatz. Wer in der Umzugswoche Ferien hat, packt vorher; offene Kartons am Umzugstag halten den Aufbau auf. Bei der Post richten Sie den Nachsendeauftrag ein, damit keine Briefe verloren gehen. Das Halteverbot beantragen wir nach den Fristen der Gemeinde, in der Stadt Luzern etwa über die Parkplatzreservation mindestens vier Werktage vorher. Passt der Auszug nicht zum Einzug, planen Sie jetzt eine Einlagerung: CHF 20 pro m³ und Monat, mindestens 5 m³. Die allgemeine Umzugscheckliste ergänzt diese Etappen für den privaten Teil.