Lokal in WorbUmzug in Worb – was lokal zählt
Wir zügeln in Worb und in den Nachbarorten Vechigen, Rubigen, Stettlen, Muri bei Bern und Ostermundigen.
Worb zählte Ende 2025 genau 11'600 Einwohnerinnen und Einwohner (BFS) und gehört zum Verwaltungskreis Bern-Mittelland. Die Gemeindeverwaltung steht am Bärenplatz 1. Als Umzugsfirma Worb kommen wir aus Luzern, 111.2 Kilometer weit, und verlangen dafür keine Fahrkosten. Den Preis legen wir in der Offerte fest, und Ihr Hausrat ist während des Umzugs versichert.
Vechigen liegt 3.5 Kilometer entfernt, Rubigen 4.9 und Stettlen 5.5 Kilometer. Nach Muri bei Bern sind es 6.9, nach Ostermundigen 8.4 und zum Bahnhof Bern 13.1 Kilometer. Für jeden dieser Umzüge gilt derselbe Stundenansatz wie innerhalb der Gemeinde – ebenso für Ittigen, Münsingen, Belp oder Köniz.
Bei Mehrfamilienhäusern klären wir Lift, Treppenhaus und Einstellhalle, bei Häusern mit Garten Zugang und Tragweg. Für Wohnungen ohne Lift bringen wir Tragegurte, Rollbretter und Möbeldecken mit; Möbel bauen wir ab und am neuen Ort wieder auf.
11'600 Einwohner (31.12.2025, BFS) · Verwaltungskreis Bern-Mittelland · Leerwohnungsziffer 0,44 % (1.6.2026, BFS)Kanton BernAuf Google Maps ansehen ↗ Auch in der Region
Weitere Leistungen in Worb
Lokale Tipps für Worb
- Anmelden über eUmzugCH: Worb verweist für Zuzug und Umzug innerhalb der Gemeinde direkt darauf.
- Die Bewilligung für den öffentlichen Grund früh beantragen – das übernehmen wir für Sie.
- Gebührenmarken gibt es bei Coop, Migros, Denner, Aldi, in der Landi und in der Bahnhofdrogerie.
- Container für verunreinigtes Grüngut und Speisereste? Die Marke für 800 Liter bestellen Sie beim Werkhof.
- Ausmisten vor dem Umzug: Was nicht mitkommt, rechtzeitig weggeben oder entsorgen.
- Kartons zimmerweise beschriften und Bücher in kleine Kisten packen – das erleichtert die Packarbeit.
Wir organisieren das
Halteverbot in Worb
Wo der Lieferwagen steht, entscheidet über den Tragweg und damit über die Arbeitszeit. Halteverbot/Parkbewilligung organisieren wir: In Worb braucht die vorübergehende Nutzung des öffentlichen Grundes eine Bewilligung der Gemeinde, die wir für Ihren Termin beantragen. Verrechnet wird die Gebühr der Gemeinde. In der Stadt Bern holen wir die dortige Bewilligung ein.
Gut zu wissen
Kündigung und Anmeldung im Kanton Bern
Kündigen Sie nach Frist und Termin im Mietvertrag – bei Wohnungen mindestens drei Monate. Die ortsüblichen Termine nennt Ihr Vertrag; bei Unklarheiten berät die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland kostenlos. Massgebend ist, wann die Kündigung bei der Vermieterschaft ankommt. Die Anmeldefrist in der neuen Gemeinde beträgt 14 Tage.
Quellen: Gemeinde Worb, Dienstleistungen und öffentlicher Grund; NAG Kanton Bern, Art. 1; Schlichtungsbehörden und Mietrecht der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit Kanton Bern; Stand 08.11.2026.