Ein Umzug in die Schweiz ist mehr als ein Transport über die Grenze: Sie brauchen eine Aufenthaltsbewilligung, müssen sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden, innert drei Monaten eine Krankenkasse abschliessen und innert zwölf Monaten den Führerausweis umtauschen. Und Ihr Hausrat kommt nur dann abgabenfrei ins Land, wenn Sie am Grenzübergang die richtigen Papiere dabeihaben. Dieser Ratgeber führt Sie durch alle Schritte – von der Bewilligung bis zum ersten Abfallsack – mit den Fristen, Formularen und Fehlern, die wir als Umzugsfirma in Luzern bei Zuziehenden am häufigsten sehen.
Die Angaben beruhen auf dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), dem Staatssekretariat für Migration, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), ch.ch und den kantonalen Stellen, Stand Oktober 2026. Bei Fragen zum Zoll erreichen Sie die Auskunftszentrale des BAZG unter +41 58 467 15 15.
Vor der Einreise: Aufenthaltsbewilligung und Wohnung
Staatsangehörige der EU und der EFTA profitieren vom freien Personenverkehr: Mit einem Arbeitsvertrag oder dem Nachweis ausreichender Mittel erhalten Sie die Aufenthaltsbewilligung B (bei Verträgen ab einem Jahr) oder L (kürzer). Beantragt wird sie nach der Einreise bei der Wohngemeinde – innert 14 Tagen und vor dem Stellenantritt. Für Angehörige anderer Staaten gilt eine Kontingentregelung; der Arbeitgeber stellt das Gesuch beim kantonalen Migrationsamt, bevor Sie einreisen. Klären Sie Ihren Fall früh auf der Website des Staatssekretariats für Migration oder beim Migrationsamt des Zielkantons.
Eine Wohnung aus dem Ausland zu finden, ist in Luzern, Zug und Zürich die schwierigste Aufgabe des ganzen Umzugs. Verwaltungen verlangen ein vollständiges Dossier mit Arbeitsvertrag, Ausweiskopie und – sobald vorhanden – Betreibungsregisterauszug. Wer noch keine Schweizer Historie hat, legt eine Bestätigung des Arbeitgebers und Referenzen des bisherigen Vermieters bei. Viele Zuziehende beginnen mit einer möblierten Zwischenlösung und suchen vor Ort weiter; Hausrat, der noch keinen Platz hat, lässt sich derweil einlagern.
Der Zoll: Hausrat als Übersiedlungsgut abgabenfrei einführen
Ihr Hausrat ist von Zoll und Mehrwertsteuer befreit, wenn er als Übersiedlungsgut gilt. Das BAZG stellt dafür drei Bedingungen: Sie verlegen Ihren Wohnsitz in die Schweiz, die Gegenstände waren vor dem Umzug mindestens sechs Monate in Ihrem persönlichen Gebrauch, und Sie nutzen sie danach weiter. Das gilt für Möbel, Kleider, Elektronik, Sammlungen, Haustiere und Fahrzeuge gleichermassen. Für Studierende gilt eine Ausnahme: Hausrat, persönliche Gegenstände und Studienmaterial sind auch ohne Wohnsitzverlegung abgabenfrei.
Diese Papiere brauchen Sie am Grenzübergang
- Formular 18.44 «Zollveranlagung von Übersiedlungsgut», ausgefüllt und unterschrieben – zum Herunterladen beim BAZG.
- Inventarliste auf einem separaten Blatt. Allgemeine Angaben genügen («12 Kartons Bücher», «8 Kartons Kleider»); wertvolle Stücke wie Möbel, Elektronik und Kunst sowie Alkohol und Waffen sind einzeln mit Details aufzuführen.
- Nachweis der Wohnsitzverlegung: Abmeldebestätigung des bisherigen Wohnorts, Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Kaufvertrag der Wohnung. EU- und EFTA-Angehörige brauchen keine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung.
- Pass oder Identitätskarte.
- Für Fahrzeuge: ausländischer Fahrzeugausweis; bei Fahrzeugen, die nicht auf Ihren Namen laufen, eine schriftliche Bestätigung des Halters.
Die Veranlagung muss zu den Öffnungszeiten der Zollstellen für Handelswaren erfolgen – also werktags zu Bürozeiten, nicht am Sonntag um Mitternacht. Fahren Sie an der Grenze auf die Spur für Lastwagen und Handelswaren, nicht auf die Personenspur. Eine Voranmeldung ist nicht Pflicht, beschleunigt aber den Ablauf; an den Zollstellen im Tessin (Mendrisiotto, Vedeggio, Chiasso-Strada) können Sie das Dossier mindestens zwei Arbeitstage vorher per E-Mail zur Vorprüfung einreichen. Fehlen Dokumente, kann der Zoll provisorisch gegen Hinterlage einer Sicherheit veranlagen; Sie reichen die Unterlagen dann innert sechs Monaten nach.
Fristen, Nachlieferungen, Sonderfälle
- Zwei Jahre: Übersiedlungsgut muss innert zwei Jahren nach der Wohnsitzverlegung eingeführt werden. Spätere Lieferungen melden Sie bei der ersten Einfuhr auf einer separaten Liste an.
- Fahrzeuge: Abgabenfrei wie der übrige Hausrat, wenn sie mindestens sechs Monate benutzt wurden; die Schweizer Zulassung beim Strassenverkehrsamt muss innert eines Jahres nach der Wohnsitznahme erfolgen. Autobahnvignette nicht vergessen.
- Haustiere: Gelten als Übersiedlungsgut, unterliegen aber den Einreisebestimmungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Heimtierausweis, Tollwutimpfung, Chip).
- Alkohol und Waffen: Alkohol detailliert auflisten; Waffen vor der Einreise mit dem Bundesamt für Polizei klären.
- Neu gekaufte Möbel: Was weniger als sechs Monate in Gebrauch war, ist abgabepflichtig – Rechnung bereithalten.
Bei einem Auslandsumzug mit Umzug Pro erledigen wir die Zoll-Unterlagen: Wir bereiten Formular 18.44 und die Inventarliste mit Ihnen vor und fahren selbst über die Grenze – eigene Ausrüstung, eigene Fahrten, 30+ Zielländer, vor allem in Europa, in beide Richtungen. Mehr dazu auf der Seite Auslandsumzug und im Beitrag Auslandsumzug Schweiz–Deutschland.
Nach der Ankunft: Anmeldung bei der Gemeinde
Innert 14 Tagen nach der Einreise – und vor dem ersten Arbeitstag – melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde an. Mitzubringen sind Pass oder ID, Mietvertrag oder Wohnungsausweis, Arbeitsvertrag, je nach Gemeinde Passfotos, Zivilstandsdokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder) und, falls bereits vorhanden, der Nachweis der Krankenversicherung. Die Gemeinde leitet das Bewilligungsgesuch an das kantonale Migrationsamt weiter; die Bewilligung wird als Ausländerausweis zugestellt. Zuzüge aus dem Ausland lassen sich meist nicht online über eUmzugCH melden – gehen Sie persönlich an den Schalter. In der Stadt Luzern finden Sie die Einwohnerdienste an der Obergrundstrasse 1.
Krankenkasse: drei Monate Frist
Wer in der Schweiz wohnt, muss sich in der obligatorischen Grundversicherung nach KVG versichern – und zwar spätestens drei Monate nach der Einreise. Die Versicherung gilt dann rückwirkend ab dem Einreisedatum, die Prämien sind ebenfalls rückwirkend geschuldet. Versäumen Sie die Frist, teilt Ihnen der Kanton eine Kasse zu, unter Umständen mit Prämienzuschlag. Die Prämie hängt von Alter, Wohnort, Franchise und Kasse ab, nicht vom Einkommen; vergleichen Sie die Angebote auf priminfo.admin.ch. Der Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse nicht – anders als in vielen EU-Ländern.
Führerausweis und Auto
Mit einem gültigen ausländischen Führerausweis dürfen Sie in der Schweiz zwölf Monate ab Wohnsitznahme fahren. Innerhalb dieser Frist tauschen Sie ihn beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons gegen einen Schweizer Ausweis um; Sie brauchen dafür das Gesuchsformular, Ausweis, den Original-Führerausweis, einen Sehtest und ein Passfoto. Für Ausweise aus EU- und EFTA-Staaten entfällt die Prüfung in der Regel; für andere Länder kann eine Kontrollfahrt verlangt werden. Nach Ablauf der zwölf Monate dürfen Sie mit dem ausländischen Ausweis nicht mehr fahren. Das Auto melden Sie innert eines Jahres beim Strassenverkehrsamt an – nach der Zollveranlagung als Übersiedlungsgut und mit einem Schweizer Versicherungsnachweis.
Weitere Schritte in den ersten Wochen
- Bankkonto: Eröffnung mit Pass, Ausländerausweis (oder Bestätigung der Anmeldung) und Arbeitsvertrag; viele Banken bieten Konten für Zuziehende an.
- AHV-Nummer: Erhalten Sie mit der ersten Anstellung automatisch über den Arbeitgeber; sie steht auf der Krankenkassenkarte.
- Quellensteuer: Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C zahlen die Einkommenssteuer direkt über den Lohn; ab einem bestimmten Einkommen oder auf Antrag folgt die ordentliche Veranlagung.
- Serafe: Die Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen wird automatisch über die Gemeindedaten erhoben.
- Post: Nachsendung aus dem Ausland in die Schweiz regeln Sie bei der Post des Herkunftslands; die Schweizerische Post informieren Sie über Ihre neue Adresse.
- Abfall: In den meisten Gemeinden gilt die Sackgebühr – Abfall nur im Gebührensack der Gemeinde, Papier, Karton, Glas und Grüngut getrennt. Die REAL in Luzern und die Gemeinden publizieren Abfallkalender.
- Schule: Kinder werden über die Gemeinde der Schule zugeteilt; melden Sie sich bei der Anmeldung gleich bei der Schulverwaltung.
- Hund: Bei der Gemeinde anmelden; ein Sachkundenachweis ist je nach Kanton nötig.
Checkliste: Umzug in die Schweiz
| Wann | Aufgabe | Frist / Stelle |
|---|---|---|
| 3–6 Monate vorher | Arbeitsvertrag, Bewilligungsfrage klären, Wohnung oder Zwischenlösung suchen | Migrationsamt des Kantons |
| 2–3 Monate vorher | Umzugsfirma buchen, Inventarliste beginnen, Dokumente zusammenstellen | Formular 18.44 BAZG |
| 4 Wochen vorher | Abmeldung im Herkunftsland, Versicherungen und Verträge kündigen, Nachsendung | Behörden Herkunftsland |
| Umzugstag | Grenzübertritt zu Bürozeiten über die Handelswarenspur, Zollveranlagung | Zollstelle |
| Innert 14 Tagen | Anmeldung bei der Gemeinde, Bewilligungsgesuch | Einwohnerkontrolle |
| Innert 3 Monaten | Krankenkasse abschliessen (rückwirkend ab Einreise) | Krankenversicherer |
| Innert 12 Monaten | Führerausweis umtauschen, Fahrzeug anmelden | Strassenverkehrsamt |
| Innert 2 Jahren | Restliches Übersiedlungsgut einführen | Zollstelle |
Die häufigsten Fehler beim Umzug in die Schweiz
- Am Wochenende über die Grenze: Ohne Veranlagung gilt der Hausrat als nicht angemeldet – im schlimmsten Fall mit Abgaben und Busse. Umzug an einem Werktag planen.
- Keine Inventarliste: Ohne Liste keine Zollbefreiung. Die Liste darf einfach sein, aber sie muss vollständig sein.
- Neue Möbel ohne Rechnung: Alles, was jünger als sechs Monate ist, wird verzollt – mit Rechnung geht das schneller und günstiger.
- Krankenkasse vergessen: Nach drei Monaten droht die Zuweisung durch den Kanton; die Prämien fallen trotzdem rückwirkend an.
- Führerausweis zu spät getauscht: Nach zwölf Monaten ist der ausländische Ausweis in der Schweiz ungültig.
- Wohnung ohne Dossier gesucht: Ohne vollständige Unterlagen hat die Bewerbung in Luzern oder Zug kaum Chancen – Dossier vor der Einreise vorbereiten.




