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Ratgeber · Auslandsumzug

Umzug in die Schweiz: Anmeldung, Zoll und Checkliste

Von Umzug ProAktualisiert 5. Oktober 20268 Min. Lesezeit

Häufige Fragen zum Umzug in die Schweiz

Muss ich mein Umzugsgut beim Zoll voranmelden?

Nein, eine Voranmeldung ist nicht Pflicht. Sie beschleunigt aber die Abfertigung. An den Zollstellen im Tessin können Sie das Dossier zwei Arbeitstage vorher per E-Mail zur Vorprüfung senden; an anderen Grenzübergängen melden Sie sich direkt bei der Zollstelle für Handelswaren.

Kann ich den Umzug auf mehrere Fahrten verteilen?

Ja. Melden Sie bei der ersten Einfuhr an, dass weitere Lieferungen folgen, und führen Sie diese auf einer separaten Liste auf. Alle Nachlieferungen müssen innert zwei Jahren nach der Wohnsitzverlegung erfolgen.

Was passiert mit Möbeln, die ich kurz vor dem Umzug gekauft habe?

Gegenstände, die weniger als sechs Monate in Ihrem Gebrauch waren, gelten nicht als Übersiedlungsgut. Sie werden zum normalen Satz verzollt und mit der Einfuhrsteuer belegt. Halten Sie die Rechnungen bereit.

Wie schnell brauche ich eine Krankenkasse?

Innert drei Monaten nach der Einreise. Die Grundversicherung gilt dann rückwirkend ab dem Einreisetag. Wer die Frist verpasst, wird vom Kanton einer Kasse zugewiesen.

Kann ich mein Auto in der Schweiz behalten?

Ja. Wenn Sie es mindestens sechs Monate im Ausland benutzt haben, führen Sie es als Übersiedlungsgut abgabenfrei ein. Innert eines Jahres müssen Sie es beim Strassenverkehrsamt anmelden – mit Schweizer Versicherungsnachweis und nach einer technischen Prüfung, falls das Fahrzeug keine EU-Typengenehmigung hat.

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